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   BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83   

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BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 (https://dejure.org/1985,1506)
BAG, Entscheidung vom 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 (https://dejure.org/1985,1506)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 (https://dejure.org/1985,1506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle fortzuzahlende Vergütung - Fiktive Ermittlung von Provisionen nach dem Lohnausfallprinzip - Ermittlung von schwankenden Bezügen durch richterliche Schätzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 63; HGB § 65; BGB § 616; GewO § 133 c; LFZG § 2; ZPO § 287; ZPO § 256

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Berechnung der Krankenbezüge eines arbeitsunfähig erkrankten AN, angestellter Reisender, Handlungsgehilfe, Vertriebsmitarbeiter, Fortzahlung von Provision im Krankheitsfall, Pensumprovision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 611 ff.; HGB § 63 Abs. 1, § 65

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2906 (Ls.)
  • NZA 1986, 290
  • VersR 1986, 75
  • BB 1986, 1158
  • DB 1985, 2695
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80

    Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Nicht zum fortzuzahlenden Gehalt im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB zählen aber auch Leistungen des Arbeitgebers, die nicht auf die im Entgeltfortzahlungszeitraum entfallenden Dienste des Angestellten bezogen sind; bei ihnen ist die Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und des Arbeitsentgelts (vgl. BAG 39, 67, 69 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 1 der Gründe; ferner Senatsurteil vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - zu I 1 und 2 a der Gründe m.w. N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Jahresprämie für Lizenzfußballspieler).

    Soweit die dem Angestellten zuzubilligenden hypothetischen Abschlüsse in die Ermittlung der vorzeitigen Quotenerfüllung bzw. Quotenübererfüllung nicht einbezogen werden, könnte hierin eine objektive Umgehung der Schutzbestimmung des § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB liegen, so daß die für Anwesenheitsprämien geltenden Überlegungen (vgl. BAG 39, 67, 69, 70 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 2 der Gründe) auch für die vorliegende Prämienausgestaltung gelten könnten.

  • BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81

    Liznezfußballspieler - Pflichtspiele - Jahresprämie - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Nicht zum fortzuzahlenden Gehalt im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB zählen aber auch Leistungen des Arbeitgebers, die nicht auf die im Entgeltfortzahlungszeitraum entfallenden Dienste des Angestellten bezogen sind; bei ihnen ist die Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und des Arbeitsentgelts (vgl. BAG 39, 67, 69 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 1 der Gründe; ferner Senatsurteil vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - zu I 1 und 2 a der Gründe m.w. N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Jahresprämie für Lizenzfußballspieler).

    Hierbei handelt es sich um Leistungen, die unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt bezogenen und bei Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Arbeitsleistung gewährt werden (vgl. dazu die Jahresleistung des Lizenzfußballers: BAG Urteil vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 -, zu I 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70

    Provisionsbasis - Verdienstausfall - Autoverkäufer - Organisationszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Die gleichen Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt zur Berechnung der Feiertagsvergütung angestellt, für die ebenfalls das Lohnausfallprinzip gilt (BAG 22, 45, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 4 der Gründe; BAG 23, 248, 253 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungG Berlin, zu I 2 b der Gründe).

    Entscheidend ist in derartigen Fällen dies: Schwankende Bezüge müssen, sofern die Schwankungen nicht mit täglicher und betragsmäßiger Regelmäßigkeit auftreten, durch Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden, und zwar in der Weise, daß man von einem Durchschnittsverdienst eines bestimmten Bezugszeitraums ausgeht, der so zu wählen ist, daß ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden kann (vgl. die bereits erwähnte Entscheidung BAG 23, 248, 254 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 29. September 1971 - 3 AZR 164/71 - AP Nr. 28 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 4 der Gründe, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 243/68

    Versicherungsvermittler und Feiertagsvergütung

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Das ist für die Empfänger von Umsatzprovisionen im Grundsatz auch allgemein anerkannt (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1960 - 5 AZR 48/59 - AP Nr. 13 zu § 63 HGB, zu 1 a der Gründe; BAG 22, 45, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 4 der Gründe, jeweils m.w.N.; ferner BAG Urteil vom 11. Januar 1978 - 5 AZR 829/76 - AP Nr. 7 zu § 2 LohnFG, zu II 1 der Gründe; BAG 43, 6, 12 = AP Nr. 9 zu § 11 MuSchG 1968, zu II der Gründe; Kaiser/-Dunkl, aaO, I § 2 Rz 12; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 98 V 1, S. 594; einschränkend dagegen Lieb, DB 1976, 2207).

    Die gleichen Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt zur Berechnung der Feiertagsvergütung angestellt, für die ebenfalls das Lohnausfallprinzip gilt (BAG 22, 45, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 4 der Gründe; BAG 23, 248, 253 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungG Berlin, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 226/81

    Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Ausgenommen sind Leistungen, mit denen Aufwendungen ersetzt werden sollen, die lediglich dem gesunden Arbeitnehmer im Falle seiner Arbeitsleistung entstehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 886/77 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 3 a der Gründe m.w.N.; ferner BAG 43, 6, 12 = AP Nr. 9 zu § 11 MuSchG 1968, zu II der Gründe; vgl. ferner die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 LohnFG).

    Das ist für die Empfänger von Umsatzprovisionen im Grundsatz auch allgemein anerkannt (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1960 - 5 AZR 48/59 - AP Nr. 13 zu § 63 HGB, zu 1 a der Gründe; BAG 22, 45, 50 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 4 der Gründe, jeweils m.w.N.; ferner BAG Urteil vom 11. Januar 1978 - 5 AZR 829/76 - AP Nr. 7 zu § 2 LohnFG, zu II 1 der Gründe; BAG 43, 6, 12 = AP Nr. 9 zu § 11 MuSchG 1968, zu II der Gründe; Kaiser/-Dunkl, aaO, I § 2 Rz 12; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 98 V 1, S. 594; einschränkend dagegen Lieb, DB 1976, 2207).

  • BAG, 18.11.1968 - 3 AZR 255/67

    Feststellungsklage - Rechtsverhältnis im ganzen - Folgen eines

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Zwar hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen vom Landesarbeitsgericht angezogenen Urteilen vom 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - (AP Nr. 134 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - (AP Nr. 143 aaO) auch auf einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses bezogene Feststellungsklagen als zulässig erachtet.
  • BAG, 01.06.1970 - 3 AZR 166/69

    Ruhestandsverhältnis - Feststellungsantrag - Elementenstreit - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Zwar hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen vom Landesarbeitsgericht angezogenen Urteilen vom 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - (AP Nr. 134 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - (AP Nr. 143 aaO) auch auf einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses bezogene Feststellungsklagen als zulässig erachtet.
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Diese Feststellung könnte nur der Klärung einer einzelnen Vorfrage eines Rechtsverhältnisses dienen, was bei der Zwischenfeststellungsklage ebenso unzulässig ist wie bei der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. statt vieler BGHZ 22, 44, 47, 48 [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55]; BAG 18, 256, 272 = AP Nr. 3 zu § 13 AZO).
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65

    Lehrlingsausbilder - Gehaltsrahmenabkommen - Begriffsbestimmung für Meister -

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    So kann für den Fall einer Leistungsklage auf Zahlung des Gehalts nach einer bestimmten Tarifgruppe für einen begrenzten Zeitabschnitt daneben eine Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Gehaltsanspruchs nach dieser Vergütungsgruppe erhoben werden (vgl. BAG 18, 29, 36 f. = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO, Bl. 3).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 216/64

    Dienstbereitschaft - Arbeitsbereitschaft - Wache Achtsamkei - Zustand der

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
    Diese Feststellung könnte nur der Klärung einer einzelnen Vorfrage eines Rechtsverhältnisses dienen, was bei der Zwischenfeststellungsklage ebenso unzulässig ist wie bei der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. statt vieler BGHZ 22, 44, 47, 48 [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55]; BAG 18, 256, 272 = AP Nr. 3 zu § 13 AZO).
  • BAG, 12.10.1956 - 1 AZR 464/54

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung von Bezieher-Werbern in Lesezirkelunternehmen

  • BAG, 30.06.1960 - 5 AZR 48/59

    Unverschuldete Krankheit - Weiterzuzahlendes Gehalt - Umsatzprovisionen -

  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 494/63

    Überstunden - Lohnabrechnungszeitraum

  • BAG, 29.09.1971 - 3 AZR 164/71

    Feiertagslohn - Berechnungsmethode - Schwankende Bezüge - Tarifverträge -

  • BAG, 11.01.1978 - 5 AZR 829/76

    Inkassoprämien - Auslieferungsfahrer - Möbeleinzelhandelsunternehmen - Kassierte

  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 886/77

    Laufend gewährte Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Entgeltfortzahlung im

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

  • BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59

    Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    Das entspricht im Ausgangspunkt auch der Berechnung des im Krankheitsfall fortzuzahlenden Entgelts bei leistungsabhängiger Vergütung (vgl. BAG 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - zu I 1 c der Gründe) und der Berechnung in anderen Fällen einer zu leistenden Fortzahlung der Vergütung, die sich gemäß gesetzlicher Bestimmungen nach dem Entgeltausfallprinzip richtet, wie etwa nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die Vergütung eines von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreiten Mitglieds des Betriebsrats (dazu bspw. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 13 ff.) .
  • LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18

    Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum

    Doch ist in jedem Falle davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (st. Rspr. BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 12.10.1956 - 1 AZR 464/54 -).

    Entscheidend ist, dass ein gesunder Beschäftigter sie erarbeiten kann, der kranke Beschäftigte dagegen nicht (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 -).

    Bei Abschlüssen, die in der Regel nur alle Wochen oder Monate zustande kommen, ist ein sachgerechtes Ergebnis allein bei Zugrundelegung eines längerfristigen Referenzzeitraums zu gewinnen (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 -).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 05.11.1964 - 2 AZR 494/63 - BAG v. 07.11.1984 - 5 AZR 378/82 -).

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juni 1985 (- 5 AZR 459/83 - AP HGB § 63 Nr. 39 = EzA HGB § 63 Nr. 37) und vom 19. September 1985 (- 6 AZR 460/83 - BAGE 49, 370).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

    Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (BAG 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 - nv.; 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv.; vgl. zu § 63 HGB, § 616 BGB: BAG 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - AP HGB § 63 Nr. 39 = EzA HGB § 63 Nr. 37).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

    Gegebenenfalls ist bei schwankenden Bezügen eine Schätzung nach den Grundsätzen des § 287 Abs. 2 ZPO vorzunehmen (vgl. BAG 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - zu I 1 c der Gründe) .

    Dem steht nicht entgegen, dass zwischen Zeitaufwand und Umsatzhöhe keine Proportionalität besteht (vgl. zur Umsatzprovision BAG 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - zu I 1 c der Gründe) .

  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19

    Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark

    Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte, sog. Lohnausfallprinzip (so bereits BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 16 mwN, juris; vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).

    Schwankende Bezüge die, wie im vorliegenden Fall, nicht mit täglicher und betragsmäßiger Regelmäßigkeit auftreten, sind durch gerichtliche Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln, und zwar in der Weise, dass man von einem Durchschnittsverdienst eines bestimmten Bezugszeitraums ausgeht, der so zu wählen ist, dass ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden kann (BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20 mwN, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für die Ermittlung des Durchschnittswertes bzgl. des Referenzeitraums bei schwankenden Provisionen - je nach Sachlage im zu entscheidenen Einzelfall - einerseits auf die letzten vier Wochen bzw. den letzten Monat (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74, juris; BAG, Urteil vom 29. September 1971 - 3 AZR 164/71, juris; BAG, Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 243/68, juris) und andererseits auf das letzte Jahr (vgl. BAG, Urteil vom 29. September 1971 - 3 AZR 164/71, juris; BAG, Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 243/68, juris) abgestellt, wobei gerade bei schwankenden Provisionen ein längerer Referenzzeitraum von bis zu zwölf Monaten angemessen sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 27, juris; BeckOK-ArbR/Ricken, 55. Ed. [Stand: 1. März 2020], § 4 EFZG, Rn. 9; Linck, in: Schaub, ArbR-HdB, 18. Auflage 2018, § 103 Rn. 14; Staudinger/Richardi/Fischinger, § 611 BAG, Rn. 1572).

    Entscheidend ist, dass ein gesunder Beschäftigter sie erarbeiten kann, der kranke Beschäftigte dagegen nicht (BAG, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 19, juris).

  • LAG München, 03.09.2019 - 9 Sa 177/19

    Zur Höhe der Vergütung von Urlaubstagen

    (BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20, zur vergleichbaren Problematik beim EFZG) Dabei kann der tatsächliche Verdienst im vorangegangenen Jahr ein zuverlässigerer Maßstab sein als der Verdienst im vorangegangenen Monat (BAG Urt. v. 29.11.1962 - 2 AZR 176/62, Rn. 15, ebenfalls zum EFZG).

    (vgl. (BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20; BAG Urt. v. 29.11.1962 - 2 AZR 176/62, Rn. 15; MüKomm/MüllerGlöge, 7. Aufl., § 2 EFZG, Rn. 31; ErfKomm/Reinhard, 19. Aufl., § 4 EFZG, Rn. 14; Schaub/Linck, 17. Aufl., § 98 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Rn. 82) Dass die besondere Ausgestaltung der Vereinbarung über die Umsatzprovision hier einen derartigen Rückgriff auf das Ergebnis des Vorjahres erfordert, wurde bereits ausgeführt.

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Die Zwischenfeststellungsklage ist nur dann unzulässig, wenn die Entscheidung über die gleichzeitig erhobene Leistungsklage die Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung erschöpfend klärt (vgl. BAGE 18, 29, 36 f. = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO; Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - AP Nr. 39 zu § 63 HGB, zu II der Gründe; RGZ 144, 54, 59; RGZ 170, 328, 330; BGHZ 69, 37, 43).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

    Abgesehen davon gehören Bonuszahlungen aus Zielvereinbarungen oder Zielvorgaben mit individuellen Leistungszielen zum laufenden Arbeitsentgelt und sind keine Sondervergütungen (vgl. für Provisionsansprüche BAG 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - NZA 1986, 290; vgl. auch Reinhard in Erfurter Kommentar, 16. Auflage 2016, § 4a EFZG Rn. 8 m.w.N.).
  • BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 237/94

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung von Berufsfußballspielern

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Ermittlung der Anspruchshöhe davon auszugehen, daß der Angestellte diejenige Vergütung erhalten soll, die er erhalten hätte, wenn er nicht aus Krankheitsgründen an der Leistung seiner Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (statt vieler: Urteil vom 5. Juni 1985 AP Nr. 39 zu § 63 HGB, unter I 1a der Gründe, m.w.N.).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, im Fall eines Provisionsvertreters, der jährlich nur wenige aber umfangreiche Geschäfte abschloß und dessen Provisionsaufkommen zwischen 300, 00 DM in einem Monat und fast 65.000,00 DM im anderen Monat lag, sei zur Ermittlung einer gerechten Vergütung ein längerer Referenzzeitraum anzunehmen (BAG AP Nr. 39 zu § 63 HGB).

  • LAG Köln, 29.09.2022 - 6 Sa 251/22

    Betriebsrat; Betriebsratsarbeit; Entgelt; Provision; Erforderlichkeit

  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2022 - 13 Sa 363/21

    Arbeitsrecht Bestimmtheit einer Kündigungserklärung; Betriebsübergang;

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21

    Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21

    Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 365/21
  • LAG Düsseldorf, 13.04.2022 - 4 Sa 540/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Fluggesellschaft; Betriebsübergang; Massenentlassung;

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins;

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2021 - 3 Sa 365/21
  • LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 429/21

    Überwiegende

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 881/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV technische Angestellte und Poliere

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2023 - 6 Sa 237/22

    Provisionsabrede - Auslegung - Inhaltskontrolle - Auskunftsanspruch - Stufenklage

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 5 Sa 878/20

    Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung, Umsatzabhängige Jahresleistung

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
  • LAG Düsseldorf, 03.03.1998 - 8 (10) Sa 2087/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder BRTV Bau

  • LAG Düsseldorf, 27.01.1998 - 8 (9) Sa 1104/97

    Entgeltfortzahlung: konstitutive oder deklaratorische Regelung des Tarifvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2022 - 5 Sa 204/21

    Entgeltfortzahlung - Provision - gerichtliche Schätzung

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2022 - 5 Sa 204/21

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Provisionsvergütung; Gerichtliche

  • LAG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 Sa 473/91

    Prämienregelungen bei Fussballspielern; Lohnfortzahlung von Lizenzspielern; Höhe

  • LAG Düsseldorf, 08.07.2005 - 9 Sa 262/05
  • ArbG Frankfurt/Main, 09.12.2004 - 9 Ca 3442/04
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