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   BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82   

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BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82 (https://dejure.org/1984,2708)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1984 - 5 AZR 462/82 (https://dejure.org/1984,2708)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 (https://dejure.org/1984,2708)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Eine fachliche Weisungsgebundenheit tritt häufig hinzu; sie ist andererseits für Dienste höherer Art nicht immer typisch (vgl. BAG 30, 163, 168 ff. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 und 2 der Gründe).

    Weiter zu beachten ist, daß bei der Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden muß, da es keine abstrakten, für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. BAG 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß über die rechtliche Einordnung des Rechtsverhältnisses als Dienst- oder Arbeitsvertrag der Geschäftsinhalt entscheidet und nicht die von den Parteien - möglicherweise auch übereinstimmend - gewünschte Rechtsfolge oder Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 4 der Gründe; ebenso BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    In dem Urteil vom 13.1.1983 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit hat der erkennende Senat die Abgrenzungskriterien noch einmal zusammen gefaßt und dargelegt.

    In dem Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, hat der erkennende Senat die Abgrenzungskriterien noch einmal zusammengefaßt und dargelegt.

    Der erkennende Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß über die rechtliche Einordnung des Rechtsverhältnisses als Dienst- oder Arbeitsvertrag der Geschäftsinhalt entscheidet und nicht die von den Parteien - möglicherweise auch übereinstimmend - gewünschte Rechtsfolge oder Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG 30, 163, 172 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 4 der Gründe; ebenso BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76

    Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile des BAG vom 28.2.1982 - 4 AZR 141/61 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 15.3.1978 - 5 AZR 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 7.5.1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit und vom 7.5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unters cheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile vom 28. Februar 1962 - 4 AZR 141/61 -, vom 15. März 1978 - 5 AZR 818/76 -, vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293 u. 593/78 -, AP Nr. 1, 25, 35 und 36, jeweils zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile des BAG vom 28.2.1982 - 4 AZR 141/61 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 15.3.1978 - 5 AZR 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 7.5.1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit und vom 7.5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unters cheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile vom 28. Februar 1962 - 4 AZR 141/61 -, vom 15. März 1978 - 5 AZR 818/76 -, vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293 u. 593/78 -, AP Nr. 1, 25, 35 und 36, jeweils zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Zu Recht hat das Berufungsgericht auch darauf hingewiesen, daß die dem Kläger abverlangte ständige Dienstbereitschaft und der Umfang seiner Dienste ein zusätzliches gewichtiges Indiz für ein Arbeitsverhältnis sind (BAG Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78

    Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch von der Rechtslehre geteilt wird, unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom freien Dienstvertrag durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete jeweils befindet (Urteile des BAG vom 28.2.1982 - 4 AZR 141/61 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 15.3.1978 - 5 AZR 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit, vom 7.5.1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit und vom 7.5.1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält diese Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrages vom Arbeitsvertrag zu beachten ist (vgl. BAG 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 aaO, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Es gibt auch kein Einzelmerkmal, das aus der Vielzahl möglicher Merkmale unverzichtbar vorliegen muß, damit von persönlicher Abhängigkeit gesprochen werden kann, wie ebensowenig es ein Merkmal für die Abhängigkeit gibt, das sich nicht auch gelegentlich bei Selbständigen findet (vgl. BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 445/74

    Arbeitnehmerstatus eines bei einer Fernsehanstalt als "freier Mitarbeiter"

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Neben den Einzelumständen muß daher insgesamt beurteilt werden, ob nach dem Vertragsinhalt und seiner praktischen Durchführung eine persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters vorliegt (BAG 18, 87, 90 ff. = AP Nr. 2 zu § 92 HGB, zu II 1 u. 2 der Gründe; BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 445/74 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter

    Auszug aus BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält diese Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrages vom Arbeitsvertrag zu beachten ist (vgl. BAG 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 aaO, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78

    Arbeitnehmerstatus von Orchestermusikern - Rundfunkorchester

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78

    Versicherungspflichtigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung und

  • BAG, 24.06.1965 - 5 AZR 443/64

    Dienstleistungen - Barvergütung - Erwartung einer späteren Erbeinsetzung -

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Erst recht gäbe eine - jedenfalls bei Fehlen eines angemessenen Ausgleichs grundsätzlich sittenwidrige (§ 138 BGB) - Verlustbeteiligung - ebenso wie sonstige Verstöße gegen zwingendes Recht - keinen Anlass, allein deshalb eine aufgrund des Gesamtbildes unzweifelhafte Beschäftigung in Zweifel zu ziehen (vgl BAG vom 21. März 1984, 5 AZR 462/82; vom 10. Oktober 1990, 5 AZR 404/89, BB 1991, 413).
  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Vergütungsabrede eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht (unveröffentlichtes Senatsurteil vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 -, zu II 1 der Gründe).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11

    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von

    Erst recht gäbe eine - jedenfalls bei Fehlen eines angemessenen Ausgleichs grundsätzlich sittenwidrige (§ 138 BGB) - Verlustbeteiligung, ebenso wie sonstige Verstöße gegen zwingendes Recht, keinen Anlass, allein deshalb eine aufgrund des Gesamtbildes unzweifelhafte Beschäftigung in Zweifel zu ziehen (BSG, a.a.O.; BAG vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 - und vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 387/16

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - als stiller Gesellschafter einer GmbH

    Erst recht gäbe eine - jedenfalls bei Fehlen eines angemessenen Ausgleichs grundsätzlich sittenwidrige (§ 138 BGB) - Verlustbeteiligung, ebenso wie sonstige Verstöße gegen zwingendes Recht, keinen Anlass, allein deshalb eine aufgrund des Gesamtbildes unzweifelhafte Beschäftigung in Zweifel zu ziehen (BSG, a.a.O.; BAG vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 - und vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, juris).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    98) S. statt vieler bereits BAG 5, 8.1965 (Fn. 82) (II.), wonach das dort befasste LAG im Blick auf den Kläger "mit Recht" davon ausgehe, "dass die Überschrift seines vorgedruckten Vertrages 'Lehrvertrag für Apothekerpraktikanten' nicht ausschlaggebend" sei, "sondern es mehr auf die Ausgestaltung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses als auf seine Bezeichnung" ankomme; s. aus neuerer Zeit BAG 13.3.2003 (Fn. 90) (II.2 c): "Für die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Arbeitsvertrag kommt es nicht darauf an, wie die Parteien das Rechtsverhältnis bezeichnen"; 12.9.1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108 = AP § 611 BGB Freier Mitarbeiter Nr. 1 = NZA 1997, 194 (II.2): "objektiver Geschäftsinhalt"; 22.3.1995 - 5 AZB 21/94 - AP § 5 ArbGG 1979 Nr. 21 = NZA 1995, 823, 832 (II.1 a); 21.3.1984 - 5 AZR 462/82 - n.v. ("Juris") (B.I.2.) m.w.N.; s. zum teleologischen Hintergrund dieses Durchgriffs auf die Faktenlage ErfArbR/Ulrich Preis (Fn. 90) § 611 BGB Rnrn.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2023 - 7 Sa 172/22

    Beratungsvertrag - Abgrenzung Arbeitsverhältnis - freies Dienstverhältnis

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB davon ausging, dass über die rechtliche Einordnung des Rechtsverhältnisses als Dienst- oder Arbeitsvertrag der Geschäftsinhalt entscheidet und nicht die von den Parteien - möglicherweise auch übereinstimmend - gewünschte Rechtsfolge oder Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 13 mwN.; 21.03.1984 - 5 AZR 462/82 - Rn. 30 mwN., juris).
  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89

    Kündbarkeit (Widerruflichkeit) eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag eines

    Im übrigen wäre eine derartige Vereinbarung unwirksam (Senatsurteile vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 -, n. v.).
  • LAG Hamburg, 15.06.1988 - 8 Sa 22/88

    Verjährung von Masseschuldenansprüchen gegen den Konkursverwalter;

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  • ArbG Leipzig, 11.02.1999 - 6 Ca 10412/98

    Anforderungen an einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug

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