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   BAG, 01.06.1988 - 5 AZR 464/87   

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https://dejure.org/1988,2662
BAG, 01.06.1988 - 5 AZR 464/87 (https://dejure.org/1988,2662)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1988 - 5 AZR 464/87 (https://dejure.org/1988,2662)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - 5 AZR 464/87 (https://dejure.org/1988,2662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld - Berücksichtigung gesetzlicher Abzüge der Altersversorgung - Ausgleich versicherungsrechtlicher oder versorgungsrechtlicher Nachteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mutterschaftsgeld: [Kein] Ausgleich von Abzügen durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 326
  • NZA 1988, 691
  • BB 1988, 1676
  • BB 1988, 2318
  • DB 1988, 1805
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

    Auch der erkennende Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß § 14 MuSchG mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BAGE 46, 174; 52, 177; 53, 217; 54, 361; 56, 191; 58, 326 = AP Nr. 2, 3, 5 - 8 zu § 14 MuSchG 1968; Urteile vom 7. März 1990 - 5 AZR 130/89 -, vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - und vom 6. Juni 1994 - 5 AZR 501/93 - AP Nr. 9, 10, 11 zu § 14 MuSchG 1968).
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20

    Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

    bb) Zu den gesetzlichen Abzügen, um die das im Bezugszeitraum bezogene (Brutto-)Arbeitsentgelt zu mindern ist, zählen neben Lohn- und ggf. Kirchensteuern die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die kraft gesetzlicher Vorschrift zu erbringen sind und die der Arbeitgeber vom Bruttolohn einzubehalten und an die zuständigen Stellen abzuführen hat (vgl. BAG 1. Juni 1988 - 5 AZR 464/87 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 58, 326) .
  • LAG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 21 Sa 82/11

    Berechnung der Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld bei privater

    Zuschuss und Mutterschaftsgeld sollen die Arbeitnehmerin während der Schutzfristen wirtschaftlich dadurch absichern, dass beide Leistungen grundsätzlich zusammen die Höhe des Nettoverdienstes im Bezugszeitraum erreichen (BAG vom 01.06.1988 -5 AZR 464/87- in AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 8 II. 2. der Gründe).
  • LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 652/09

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    "Gesetzliche Abzüge" sind nur Beträge, deren Abführung das Gesetz selbst - und nicht ein privater Krankenversicherungsvertrag - verlangt (so klar BAG 01.06.1988 - 5 AZR 464/87).
  • LSG Hessen, 28.09.2023 - L 8 KR 485/19

    SGB IV

    Bei den in § 14 Abs. 1 MuSchG genannten "gesetzlichen Abzügen" handelt es sich demnach nur um die Beiträge, deren Abführung das Gesetz selbst - und nicht etwa ein privater Krankenversicherungsvertrag - verlangt (LAG München, Urteil vom 27. November 2009 - 3 Sa 652/09 -, juris, Rn. 18, unter Verweis auf BAG, Urteil vom 1. Juni 1988 - 5 AZR 464/87 -).
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