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   BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82   

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https://dejure.org/1983,16015
BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82 (https://dejure.org/1983,16015)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1983 - 5 AZR 5/82 (https://dejure.org/1983,16015)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 (https://dejure.org/1983,16015)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

    Auszug aus BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
    Die Differenzierung nach der Rechtsform ist danach jedenfalls nicht willkürlich, sondern sachlich vertretbar und verstößt damit nicht gegen Art. 3 GG (BAG 24, 300, 303 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; BAG 25, 133, 10 = AP Nr. 5 zu Art. 177 EWG-Vertrag m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BVerfG; BAG 33, 103, 106 f . = AP Nr. 13 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 360/78

    Beamtendienstzeiten - Tarifliche Bewährungszeiten

    Auszug aus BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
    Die Differenzierung nach der Rechtsform ist danach jedenfalls nicht willkürlich, sondern sachlich vertretbar und verstößt damit nicht gegen Art. 3 GG (BAG 24, 300, 303 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; BAG 25, 133, 10 = AP Nr. 5 zu Art. 177 EWG-Vertrag m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BVerfG; BAG 33, 103, 106 f . = AP Nr. 13 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
    Zwar ist bei Tarifverträgen ebensowenig wie sonst bei der Auslegung von Gesetzen oder Willenserklärungen an dem reinen Wortlaut zu haften, sondern der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der von dem Tarifvertrag verfolgte Sinn und Zweck zu erforschen und bei der Auslegung jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als er in dem Tari fvertrag einen - wenn auch unvollkommenen - Ausdruck gefunden hat (BAG 18, 278, 282 f . = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; Enneccerus/Nipperdey, Allg. Teil des bürger1ichen Rechts , 15. Auf1., Band I , S . 323 m w . N .).
  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 624/75

    Arbeitsentgelt: Jahrszuwendung/Weihnachtsgeld, Arbeitsverhältnis zum selben

    Auszug aus BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 624/75 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Gratifikation, zu I 3 der Gründe) soll die Zuwendung die Arbeitsleistung für den zuwendungspflichtigen Arbeitgeber und die ihm geleistete Treue belohnen.
  • LAG Hessen, 08.10.1981 - 9 Sa 430/81
    Auszug aus BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Hain vom 8. Oktober 1981 - 9 Sa 430/81 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 240/72

    Vorabentscheidung - Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost - Privatrechtlicher

    Auszug aus BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
    Die Differenzierung nach der Rechtsform ist danach jedenfalls nicht willkürlich, sondern sachlich vertretbar und verstößt damit nicht gegen Art. 3 GG (BAG 24, 300, 303 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; BAG 25, 133, 10 = AP Nr. 5 zu Art. 177 EWG-Vertrag m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BVerfG; BAG 33, 103, 106 f . = AP Nr. 13 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Die Tarifvertragsparteien verstoßen jedenfalls nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie Leistungen für Beschäftigungsverhältnisse vorsehen, die mit ihren Mitgliedern bestehen (vgl. bereits BAG 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04

    Zuwendung - Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber nicht dadurch zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass er, wie die Beklagte, den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, gemeinnützige Zwecke verfolgt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie hier der Landkreis U, alleiniger Gesellschafter ist (vgl. BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 90/00 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 162; 7. Februar 1996 - 10 AZR 445/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 23 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 42; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 268/89 - BAGE 66, 322; 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).

    aa) Die Tarifvertragsparteien haben mit der Regelung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 TV- ZuwendungAng-O, der dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung trägt, bewusst auf ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der Mitglied einer der tarifschließenden Parteien ist, abgestellt (BAG 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).

    Die Privilegierung von Leistungen innerhalb von Beschäftigungsverhältnissen mit tarifgebundenen Mitgliedern, die von den Tarifvertragsparteien als Einheit angesehen werden, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BAG 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).

  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 180/94

    Rückzahlung der Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel - Beschäftigung bei der

    Mit dieser Regelung trägt der Zuwendungs-TV dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -, n.v.).

    Sie verstößt somit nicht gegen Art. 3 GG (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 -).

  • LAG Hamm, 10.03.1995 - 10 Sa 1341/94

    Gratifikation: Ausschluss bei Arbeitgeberwechsel

    Das Gleiche gilt auch für den umgekehrten Fall, wenn der Angestellte von einem öffentlichen Arbeitgeber zu einem privatrechtlich organisierten Arbeitgeber wechselt (BAG, Urteil vom 07.12.1983 - 5 AZR 5/82 -, n.v.; LAG Hamm, Urteil vom 31.01.1992 - 10 Sa 1339/91 -, n.v.; LAG Hamm, Urteil vom 01.10.1993 - 10 Sa 596/93 - BAG, Urteil vom 11.01.1995 - 10 AZR 180/94 -, n.v.).

    Wer Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1 der Zuwendungsordnung ist, ist in der Protokollnotiz Nr. 2 b) - bzw. in § 2 Abs. 8 Zuwendungsordnung - abschließend aufgezählt (BAG, Urteil vom 07.12.1983 - 5 AZR 5/82 - LAG Hamm, Urteil vom 31.01.1992 - 10 Sa 1339/91 -).

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

    Hier handelt es sich um einen Arbeitgeberwechsel, der gerade nicht von der Einheit des öffentlichen Dienstes umfaßt wird, auch wenn der private Arbeitgeber den BAT und die ergänzenden Tarifverträge anwendet (ebenso für den umgekehrten Fall - Übertritt vom öffentlichen Dienst zum DRK - BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamm, 14.02.1997 - 10 Sa 1297/96

    Rückzahlung einer gezahlten Sonderzuwendung; Ausscheiden eines Angestellten aus

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  • LAG Hamm, 24.01.2008 - 8 Sa 1641/07

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf branchenfremden Tarifvertrag; BAT;

    a) Wie sich aus der Protokollnotiz Nr. 2 zum Zuwendungstarifvertrag ergibt, haben die Tarifparteien einen Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung nur für den Arbeitgeberwechsel vorgesehen, bei welchem alter und neuer Arbeitgeber zum "öffentlichen Dienst" i.e.S. zählen, weswegen ein Arbeitgeberwechsel von oder zu einem privatrechtlich organisierten Arbeitgeber, auch wenn dieser letztlich - wie etwa bestimmte Forschungseinrichtungen - in staatlicher Trägerschaft geführt und finanziert wird - von der tariflichen Regelung nicht erfasst wird (BAG, Urteil vom 07.12.1983 - 5 AZR 5/82; Urteil vom 07.02.1996 - 10 AZR 445/95 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Kirchendienst).
  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 445/95

    Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

    Hier handelt es sich um einen Arbeitgeberwechsel, der gerade nicht von der Einheit des öffentlichen Dienstes umfaßt wird, auch wenn der private Arbeitgeber öffentliches Dienstrecht anwendet (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 - n.v.).
  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 640/89

    Zuwendung - Arbeitgeberwechsel - Voraussetzungen für die Anwendung des

    Zum öffentlichen Dienst gehören danach nur Arbeitgeber, deren Rechtsform dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 5 AZR 5/82 - n.v.).
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