Rechtsprechung
BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unverschuldete Verhinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ; Bestimmung der "regelmäßigen" Arbeitszeit bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ; Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 29.07.1999 - 3 Ca 504/99
- LAG Hamm, 18.04.2000 - 11 Sa 1946/99
- BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 500/00
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2002 - 5 Sa 147c/02
Mehrarbeitspauschale; Voraussetzungen und Darlegung einer sittenwidrigen …
Hiernach sind von der Entgeltfortzahlung sowohl die Grundvergütung als auch die Zuschläge für Überstunden ausgeklammert (…BAG, Urt. v. 21.11.2001 aaO.; Urt. v. 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 -, zit. n. juris).Diese richten sich nach seiner regelmäßigen Arbeitszeit (BAG, Urt. v. 26.06.2002, aaO.).
- LAG Niedersachsen, 22.08.2003 - 16 Sa 100/03
Mehrarbeitsvergütung - Darlegungs- und Beweislast
Sie ist damit Grundlage für einen Mindestumfang an Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt (vgl. Urteil des BAG vom 21.11.2001, Az. 5 AZR 296/00, in NZA 2002, 439 bis 442 sowie Urteil des BAG vom 26.06.2002, Az. 5 AZR 500/00, nicht amtlich veröffentlicht). - LAG Hamm, 05.09.2007 - 18 Sa 372/07
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, regelmäßige Arbeitszeit, Kraftfahrer im …
Nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439; BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 - DB 2002, 2439) ist für die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Klägers seine individuelle Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG zu Grunde zu legen.
- LAG Hamm, 30.10.2002 - 18 Sa 564/02
Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, regelmäßige Arbeitszeit, Überstunden
Nach diesen Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 -) ist für die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Klägers seine individuelle Arbeitszeit zu Grunde zu legen. - LAG Hamm, 28.01.2004 - 18 Sa 1334/03
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beweiswert der …
Da eine ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen worden ist, reicht ein Vergleichszeitraum von zwei Monaten noch nicht aus, um feststellen zu können, was die Arbeitsvertragsparteien abweichend von der Bestimmung im Arbeitsvertrag als regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers gewollt haben (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/01 - NZA 2002, 439; BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 - LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2002 - 18 Sa 564/02 - NZA RR 2003, 461). - LAG Hessen, 19.01.2015 - 16 Sa 1091/14
Soweit die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich überschritten wird, bewahrt …
Es handelte sich insoweit nicht um Überstunden, sondern um die regelmäßige Arbeitszeit des Klägers (vgl. dazu: Bundesarbeitsgericht 26. Juni 2002 -5 AZR 500/00). - LAG Sachsen, 12.09.2018 - 5 Sa 434/17 Allerdings betrifft dies nur den Fall, dass aufgrund der unregelmäßigen Schwankungen der Umfang der ausgefallenen Arbeitszeit nicht exakt bestimmt werden kann (BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 - Juris).