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   BAG, 09.10.1969 - 5 AZR 501/68   

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https://dejure.org/1969,981
BAG, 09.10.1969 - 5 AZR 501/68 (https://dejure.org/1969,981)
BAG, Entscheidung vom 09.10.1969 - 5 AZR 501/68 (https://dejure.org/1969,981)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 1969 - 5 AZR 501/68 (https://dejure.org/1969,981)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 36
  • DB 1970, 66
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung und der überwiegenden Ansicht in der urlaubsrechtlichen Literatur handelt es sich bei § 6 Abs. 1 BUrlG um eine rechtshindernde Einwendung, die der Arbeitgeber dem Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers entgegensetzen kann (vgl. BAG 9. Oktober 1969 - 5 AZR 501/68 - zu 2 der Gründe; Arnold/Tillmanns/Tillmanns BUrlG 3. Aufl. § 6 Rn. 33; MüArbR/Düwell 3. Aufl. Bd. 1 § 80 Rn. 19; Friese Urlaubsrecht Rn. 567; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 6 BUrlG Rn. 31; MüKoBGB/Müller-Glöge 6. Aufl. § 611 Rn. 936; Küttner/Röller Personalbuch 2014 Urlaubsanspruch Rn. 30; HWK/Schinz 6. Aufl. § 6 BUrlG Rn. 2; HzA/Schütz Gruppe 4 Rn. 581) .
  • LAG Thüringen, 09.03.2017 - 6 Sa 242/15

    Teilurlaubsanspruch - Verfall von Urlaubsansprüchen - Wartezeit - Jahreswechsel

    Der Anspruch gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b BUrlG ist, wenn das Arbeitsverhältnis über einen Jahreswechsel hinaus andauert, nicht für jedes Kalenderjahr im Einzelnen zu ermitteln und berechnen, sondern es handelt sich um einen einheitlichen Anspruch, der auf das ganze Arbeitsverhältnis bezogen ist (BAG 9. Oktober 1969, 5 AZR 501/68; NK-GA/Düwell BUrlG § 5 Rn 22; Hohmeister/Oppermann BUrlG § 5 Rn 43;vgl. auch HK-ArbR/Holthaus BUrlG § 5 Rn. 14).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    Der über den Jahreswechsel hinaus gehende Gesamtbeschäftigungszeitraum ist eine in sich geschlossene zeitliche Einheit, auf deren Grundlage der Teilurlaubsanspruch erworben wird (BAG 9. Oktober 1969 - 5 AZR 501/68 - AP BUrlG § 5 Nr. 7 = EzA BurlG § 5 Nr. 11).
  • LAG Hessen, 31.08.1987 - 1 Sa 485/87

    Berechnung von Teilurlaubsansprüchen

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