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   BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20   

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BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20 (https://dejure.org/2021,18437)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2021 - 5 AZR 505/20 (https://dejure.org/2021,18437)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 (https://dejure.org/2021,18437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 15 Satz 1 AEntG, § 2 AEntG, § 2 Nr. 1 AEntG, § 20 MiLoG, Art. 6 Richtlinie 96/71/EG, Art. 2 Abs. 1 Richtlinie 96/71/EG, Art. 21 Abs. 1 Buchst. b Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 1 MiLoG, Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO), Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 2 bis Abs. 4 Rom I-VO, Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO, Art. 34 EGBGB, Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 3 Abs. 1 RL 96/71/EG, § 1 Abs. 3 Satz 1 MiLoG, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, §§ 1, 2 MiLoG, § 3 Satz 1 MiLoG, RL (EU) 2018/957, Richtlinie 96/71/EG, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c Richtlinie 96/71/EG, RL 96/71/EG, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 RL 96/71/EG, § 4 ArbZG, § 286 Abs. 1 ZPO, §§ 141, 137 Abs. 4 ZPO, § 448 ZPO, § 242 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 287 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Mindestlohn für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer ausländischer Arbeitgeber; Gesetzlicher Mindestlohn für Zeiten des Bereitschaftsdiensts; Anforderungen an die Sachverhaltswürdigung durch das Gericht i.S.d. § 286 ZPO unter Berücksichtigung des gesamten ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Mindestlohn - Bereitschaft - ausländische Betreuungskräfte

  • Betriebs-Berater

    Mindestlohn - Bereitschaft - ausländische Betreuungskräfte - 24-Stunden-Betreuung

  • datenbank.nwb.de

    Mindestlohn - Bereitschaft - ausländische Betreuungskräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Pflegekräfte im Haushalt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ausländische Pflegekräfte haben Anspruch auf Mindestlohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bulgarische Pflegekräfte, deutscher Mindestlohn - und die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung - und die Grundlage richterlicher Überzeugungsbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sachverhaltsermittlung der Arbeitgerichte - und die erforderliche Parteivernehmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Betreuungskräfte - und der Mindestlohn im Bereitschaftsdienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten - und der Mindestlohn

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betreuung in Privathaushalten: Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch für Pflegekräfte in Privathaushalten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaftlicher Rechtsschutz erstreitet Mindestlohn für 24-Stunden-Pflege

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ausländische Arbeitskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Pflegekräften bei 24-Stunden-Pflege

  • haufe.de (Kurzinformation)

    24-Stunden-Pflege: Streit um Vergütung von Arbeitszeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte - für Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für Pflegekräfte in Privathaushalten gilt der Mindestlohn auch während der Bereitschaftszeit.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch bei Entsendung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn auch bei 24-Stunden Pflege

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausländische Pflegekräfte haben Anspruch auf Mindestlohn - Auch Bereitschaftszeiten sind voll zu vergüten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Bereitschaftsdienst; Entsandte Betreuungskräfte - Mindestlohn; Bereitschaft; ausländische Betreuungskräfte; 24-Stunden-Betreuung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Bereitschaftsdienst; Entsandte Betreuungskräfte - Mindestlohn; Bereitschaft; ausländische Betreuungskräfte; 24-Stunden-Betreuung

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte: Häusliche Pflege bald unbezahlbar?

  • windows.net PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Oma’s neue Polin" - oder wie die Justiz sich aufmacht, die Politik das Fürchten zu lehren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 415
  • ZIP 2021, 2145
  • MDR 2022, 178
  • NZA 2021, 1398
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    (2) An der Schlüssigkeit der Klage mangelt es entgegen der Auffassung der Revision auch nicht deshalb, weil - so die Beklagte - die Klägerin die Klage anhand eines Stundendurchschnitts begründet hätte (zu einer solchen Fallgestaltung BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 13, BAGE 155, 318) .

    Der Mindestlohn ist für alle Stunden, während derer der Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit erbringt, zu zahlen (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 24, BAGE 155, 318) .

    aa) Mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeit ist nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 27 ff., BAGE 155, 318) .

    Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind nicht nur arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit (zu unionsrechtlichen Vorgaben hierzu EuGH 9. März 2021 - C-580/19 - Rn. 26 ff. und - C-344/19 - Rn. 25 ff. - jeweils mwN) , sondern nach inländischem Recht vergütungspflichtige Arbeit (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28, aaO) .

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Mindestlohngesetzes differenziert nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme und gibt damit auch für Bereitschaft einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 29, BAGE 155, 318; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 14; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27; ebenso die herrschende Meinung im Schrifttum, sh.

    dd) Ohne eine im Gesetz selbst niedergelegte Staffelung fehlt es an einer Legitimation, geleistete Arbeit mit weniger als dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten (so schon BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 29, BAGE 155, 318) .

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    b) Der gesetzliche Vergütungsanspruch der Klägerin nach dem Mindestlohngesetz und die entsprechende Verpflichtung der Beklagten werden nicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 MiLoG durch die im Streitzeitraum geltende Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (2. PflegeArbbV) verdrängt (zum Verhältnis der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen 2. PflegeArbbV zum Mindestlohngesetz im Einzelnen BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 26 ff.).

    Für die schlüssige Begründung einer auf Zahlung der Differenzvergütung zum gesetzlichen Mindestlohn gerichteten Klage ist es deshalb erforderlich, für jeden Kalendermonat ein konkret beziffertes Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns darzulegen (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 24) .

    Denn zu dieser zählt auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, BAGE 150, 82; 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248; 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27) .

    Damit knüpft die Norm an die "vergütungspflichtige Arbeitszeit" an (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 31 mwN; ebenso zu dem "je Stunde" festgelegten Mindestentgelt nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 15. Juli 2010 BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 17, BAGE 153, 248) , ohne diese abweichend von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses Begriffs zu definieren.

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Mindestlohngesetzes differenziert nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme und gibt damit auch für Bereitschaft einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 29, BAGE 155, 318; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 14; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27; ebenso die herrschende Meinung im Schrifttum, sh.

    Der Gesetzgeber hat im Mindestlohngesetz auch keine Fakturierung der Zeiten des Bereitschaftsdienstes vorgenommen, wie sie - als Reaktion auf die Rechtsprechung, das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV sei auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - BAGE 150, 82; zur Entwicklung BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 33) - ab dem 1. Januar 2015 für Zeiten des Bereitschaftsdienstes in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Zweiten und Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche enthalten war.

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    Durch die Normierung eines angemessenen Verhältnisses von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt sollen die Existenzsicherung durch Arbeitseinkommen als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) für alle im Inland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet und damit zugleich die sozialen Sicherungssysteme entlastet werden (vgl. BT-Drs. 18/1558 S. 28; BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 29 f., BAGE 155, 202; zu den Funktionen des gesetzlichen Mindestlohns sh. auch Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. Einführung Rn. 67 ff.) .

    Dem Ziel des Mindestlohngesetzes entsprechend, jedem Arbeitnehmer ein existenzsicherndes Monatseinkommen zu gewährleisten, fordern §§ 1 und 2 MiLoG mit dem Begriff der "Zahlung" und der Nennung eines Eurobetrags in "brutto" eine Entgeltleistung in Form von Geld (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 29, BAGE 155, 202 sowie im Anschluss daran BayObLG 26. November 2020 - 201 ObOWi 1381/20 - Rn. 7; ebenso Lembke NZA 2015, 70, 75; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 20; Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 1 Rn. 82; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 18. Aufl. § 66 Rn. 33; Sittard RdA 2015, 99, 105; Sura BB 2018, 437, 441; Bayreuther in Thüsing MiLoG/AEntG 2. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 127; aA HK-MiLoG/Düwell 2. Aufl. § 1 Rn. 96; ErfK/Franzen 21. Aufl. MiLoG § 1 Rn.   6) .

    Denn der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein die vertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Anspruch, der eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch tritt (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22, BAGE 155, 202, seither st. Rspr.) .

    Der Tatrichter darf und muss sich vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 1. Dezember 2016 - I ZR 128/15 - Rn. 27; 6. Mai 2015 - VIII ZR 161/14 - Rn. 11; BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 44, BAGE 155, 202) .

    cc) Revisionsrechtlich ist zu überprüfen, ob sich das Berufungsgericht mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 - Rn. 32; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 44, BAGE 155, 202) .

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    aa) Mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeit ist nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 27 ff., BAGE 155, 318) .

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Mindestlohngesetzes differenziert nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme und gibt damit auch für Bereitschaft einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 29, BAGE 155, 318; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 14; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27; ebenso die herrschende Meinung im Schrifttum, sh.

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    Denn zu dieser zählt auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, BAGE 150, 82; 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248; 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27) .

    Der Gesetzgeber hat im Mindestlohngesetz auch keine Fakturierung der Zeiten des Bereitschaftsdienstes vorgenommen, wie sie - als Reaktion auf die Rechtsprechung, das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV sei auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - BAGE 150, 82; zur Entwicklung BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 33) - ab dem 1. Januar 2015 für Zeiten des Bereitschaftsdienstes in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Zweiten und Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche enthalten war.

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    Denn zu dieser zählt auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, BAGE 150, 82; 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248; 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27) .

    Damit knüpft die Norm an die "vergütungspflichtige Arbeitszeit" an (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 31 mwN; ebenso zu dem "je Stunde" festgelegten Mindestentgelt nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 15. Juli 2010 BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 17, BAGE 153, 248) , ohne diese abweichend von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses Begriffs zu definieren.

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    bb) Für eine den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügende richterliche Überzeugung bedarf es keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises (BGH 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 - Rn. 40) .

    cc) Revisionsrechtlich ist zu überprüfen, ob sich das Berufungsgericht mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 - Rn. 32; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 44, BAGE 155, 202) .

  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 250/18

    Rettungsdienst - Vergütung von 24-Stunden-Diensten

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    Denn zu dieser zählt auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, BAGE 150, 82; 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248; 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27) .

    Zwar geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass für Sonderformen der Arbeit wie Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vorgesehen werden kann (zB BAG 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21 mwN) .

  • EuGH, 12.02.2015 - C-396/13

    Der Gerichtshof klärt den Begriff "Mindestlohnsatz" entsandter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    Dieser sieht vor, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass entsandte Arbeitnehmer unabhängig von dem auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht hinsichtlich der in dieser Vorschrift aufgeführten Aspekte die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen garantiert erhalten, die in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Arbeitsleistung erbracht wird, festgelegt sind (vgl. EuGH 12. Februar 2015 - C-396/13 - [Sähköalojen ammattiliitto] Rn. 29; HWK/Sittard 9. Aufl. § 20 MiLoG Rn. 2) .

    Doch hat der Gerichtshof der Europäischen Union schon seit längerem geklärt, dass der Begriff "Mindestlohnsätze" weit auszulegen ist und zumindest den im Recht des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Mindestlohn umfasst (vgl. EuGH 8. Dezember 2020 - C-620/18 - [Ungarn/Parlament und Rat] Rn. 144; 12. Februar 2015 - C-396/13 - [Sähköalojen ammattiliitto] Rn. 32 ff.) .

  • EuGH, 09.03.2021 - C-344/19

    Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem

    Auszug aus BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
    Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind nicht nur arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit (zu unionsrechtlichen Vorgaben hierzu EuGH 9. März 2021 - C-580/19 - Rn. 26 ff. und - C-344/19 - Rn. 25 ff. - jeweils mwN) , sondern nach inländischem Recht vergütungspflichtige Arbeit (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28, aaO) .
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

  • EuGH, 08.12.2020 - C-620/18

    Der Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklagen Ungarns und Polens gegen die

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 128/15

    Haftung bei multimodalem Transport: Eintritt des Transportgutverlusts; Zuordnung

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

  • BayObLG, 26.11.2020 - 201 ObOWi 1381/20

    Verstoß gegen die gesetzlichen Mindestlohnzahlung auch beiGewährung einer

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17

    Mindestlohngesetz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19

    Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

  • EuGH, 01.12.2020 - C-815/18

    Federatie Nederlandse Vakbeweging - Entsendung von Arbeitnehmern im

  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Dem Ziel des Mindestlohngesetzes entsprechend, jedem Arbeitnehmer ein existenzsicherndes Monatseinkommen zu gewährleisten, fordern §§ 1 und 2 MiLoG mit dem Begriff der "Zahlung" und der Nennung eines Eurobetrags in "brutto" eine Entgeltleistung in Form von Geld (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 30 mwN, BAGE 175, 193) .

    Unter der Voraussetzung des § 287 Abs. 2 ZPO wird das Landesarbeitsgericht eine Schätzung der Arbeitszeit in Betracht ziehen können, wenn aufgrund unstreitigen Sachvortrags oder nach § 286 Abs. 1 ZPO für wahr erachteten Sachvortrags der Klägerin feststeht, dass diese idR die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erfüllt hat, aber nicht jede einzelne Arbeitsstunde belegen kann (vgl. BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 51 mwN, BAGE 175, 193) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19

    Mindestlohn - Bereitschaftsdienst - Ausländische Betreuungskräfte

    Folgeentscheidung nach Zurückverweisung durch BAG 24.06.2021 - 5 AZR 505/20.

    Auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Insbesondere ist das erkennende Gericht international zuständig (BAG (Bundesarbeitsgericht) 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. (Randnummer) 18 ff.).

    a) Der gesetzliche Mindestlohn ist nach dem insoweit maßgeblichen deutschen Recht (dazu BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 32 ff.) für im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit ("Normalarbeitszeit") geleistete Arbeitsstunden sowie für Mehr- bzw. (beziehungsweise) Überstunden zu zahlen, die von dem oder der Arbeitgeber*in angeordnet oder ihm oder ihr zumindest zuzurechnen sind (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 f.).

    Das sind Zeiten, in denen sich der oder die Arbeitnehmer*in an einem von dem oder der Arbeitgeber*in bestimmten Ort aufhalten muss, um im Bedarfsfalle die Arbeit von sich aus oder auf Aufforderung aufzunehmen (vergleiche BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 35).

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Erforderlich ist, dass die Vorschrift nicht nur auf den Schutz von Individualinteressen der Arbeitnehmer gerichtet ist, sondern mit ihr zumindest auch öffentliche Gemeinwohlinteressen verfolgt werden (st. Rspr. vgl. nur BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 24; 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 45 ff. ; 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 67, BAGE 158, 266; 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 141, 129; vgl. auch Deinert Internationales Arbeitsrecht § 10 Rn. 19 ff. - jeweils noch zu Art. 34 EGBGB aF; EuArbRK/Krebber 4. Aufl. VO (EG) 593/2008 Art. 9 Rn. 11; MHdB ArbR/Oetker 5. Aufl. § 13 Rn. 70; ErfK/Schlachter 22. Aufl. VO (EG) 593/2008 Art. 9 Rn. 21; HWK/Tillmanns 9. Aufl. Art. 9 Rom-I-VO Rn. 35) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Sie ist auch in ihren inaktiven Teilen arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit und keine Ruhezeit (vgl. EuGH 9. September 2021 - C-107/19 - [Dopravní podnik hl. m. Prahy] Rn. 28 f.; 15. Juli 2021 - C-742/19 - [Ministrstvo za obrambo] Rn. 93 ff.; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija] Rn.  28 ff.; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main] Rn. 29 ff.; grundlegend EuGH 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] Rn. 48 ff.; 3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] Rn. 48 ff.; BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 45; 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 35) .
  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 254/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Dem Ziel des Mindestlohngesetzes entsprechend, jedem Arbeitnehmer ein existenzsicherndes Monatseinkommen zu gewährleisten, fordern §§ 1 und 2 MiLoG mit dem Begriff der "Zahlung" und der Nennung eines Eurobetrags in "brutto" eine Entgeltleistung in Form von Geld (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 30 mwN, BAGE 175, 193) .

    Unter der Voraussetzung des § 287 Abs. 2 ZPO wird das Landesarbeitsgericht eine Schätzung der Arbeitszeit in Betracht ziehen können, wenn aufgrund unstreitigen Sachvortrags oder nach § 286 Abs. 1 ZPO für wahr erachteten Sachvortrags der Klägerin feststeht, dass diese idR die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erfüllt hat, aber nicht jede einzelne Arbeitsstunde belegen kann (vgl. BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 51 mwN, BAGE 175, 193) .

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23

    Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame

    Für die schlüssige Begründung einer auf Zahlung der Differenzvergütung zum gesetzlichen Mindestlohn gerichteten Klage ist es deshalb erforderlich, für jeden Kalendermonat ein konkret beziffertes Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns darzulegen (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - NZA 2021, 1398).
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Erforderlich ist, dass die Vorschrift nicht nur auf den Schutz von Individualinteressen der Arbeitnehmer gerichtet ist, sondern mit ihr zumindest auch öffentliche Gemeinwohlinteressen verfolgt werden (st. Rspr. vgl. nur BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 62; 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 24; 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 141, 129) .
  • BAG, 30.03.2023 - 8 AZR 120/22

    Mindestlohn - GmbH-Geschäftsführer - Durchgriffshaftung

    Durch die Normierung eines angemessenen Verhältnisses von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt sollen die Existenzsicherung durch Arbeitseinkommen als Ausdruck der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) für alle im Inland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet und damit zugleich die sozialen Sicherungssysteme entlastet werden (vgl. BT-Drs. 18/1558 S. 28; BAG 25. Mai 2022 - 6 AZR 497/21 - Rn. 43; 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 24, BAGE 175, 192; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 29 f., BAGE 155, 202; ausführlich Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. Einführung Rn. 67 ff., Rn. 73 ff.) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Sie ist auch in ihren inaktiven Teilen arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit und keine Ruhezeit (vgl. EuGH 9. September 2021 - C-107/19 - [Dopravní podnik hl. m. Prahy] Rn. 28 f.; 15. Juli 2021 - C-742/19 - [Ministrstvo za obrambo] Rn. 93 ff.; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija] Rn. 28 ff.; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main] Rn. 29 ff.; grundlegend EuGH 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] Rn. 48 ff.; 3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] Rn. 48 ff.; BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 45; 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 35) .
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, haben sie nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (vgl. BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 41, 43; 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 63) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 446/21

    Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 251/21

    Eingruppierung - AVR-Johanniter - Bereitschaftsdienst bei Hausnotruf

  • BAG, 30.03.2023 - 8 AZR 199/22

    Schadensersatz wegen unterlassener Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des

  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 10 Sa 78/22

    Zurückweisung von Vorbringen - Nachweispflicht bzgl. des bei der Kündigung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22

    Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 9 B 458/21

    Teilnahme einer ambulanten Pflegeeinrichtung an der Finanzierung des

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