Rechtsprechung
BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
- openjur.de
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
- Bundesarbeitsgericht
(Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 307 Abs 1 BGB, § 305c Abs 1 BGB, § 1 TVG
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - IWW
§ 10 Abs. 4 AÜG, § 9 Nr. 2 AÜG, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche eines Leiharbeitnehmers auf "equal pay"; Wirksamkeit der Bezugnahme auf einen unwirksamen Tarifvertrag; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel
- bag-urteil.com
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
- rewis.io
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
- rechtsportal.de
Ansprüche eines Leiharbeitnehmers auf "equal pay"
- rechtsportal.de
Ansprüche eines Leiharbeitnehmers auf "equal pay"
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Equal pay: Gleiches Arbeitsentgelt - und die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksame zweite Stufe einer Ausschlussfrist berührt nicht die Wirksamkeit der gesamten Klausel
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 22.07.2011 - 10 Ca 2200/11
- ArbG Dortmund, 27.07.2011 - 10 Ca 2200/11
- LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Nr. 1 Abs. 2 Arbeitsvertrag 2008 verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff., BAGE 144, 306) .Zwar war der Kläger nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 31 mwN) , einzuhalten.
a) Das folgt schon aus dem grundsätzlichen Vorrang einer ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Klausel vor einer nur durch die pauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag anwendbaren Regelung (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40, BAGE 144, 306) .
aa) Der Arbeitnehmer kann aus Nr. 15 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsvertrag 2008 ersehen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis "ausgeschlossen" sind, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48 ff., BAGE 144, 306) .
Eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG "dem Grunde nach" reicht nach dem Wortlaut der Klausel aus und ermöglicht es auch dem Leiharbeitnehmer, der die Entgeltregelung für vergleichbare Stammarbeitnehmer noch nicht im Einzelnen kennt, innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist sich für jede Überlassung den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt zu sichern (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 50 ff., BAGE 144, 306) .
d) Die wegen ihrer Kürze nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksame zweite Stufe der Ausschlussfristenregelung berührt nach dem sog. blue-pencil-Test die Wirksamkeit der ersten Stufe einer Ausschlussfristenregelung wie der vorliegenden nicht (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 54 mwN, BAGE 144, 306) .
Er hat den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt, der mit jeder Überlassung für die jeweilige Dauer der Überlassung entsteht und ratierlich zu dem im Arbeitsvertrag für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt fällig wird (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42, BAGE 144, 306) , erstmals mit Schreiben vom 31. Januar 2011 dem Grunde nach geltend gemacht.
Ein solcher ist der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nicht (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 56, BAGE 144, 306) .
- BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen …
Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Belassen es nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien nicht dabei, ihr Arbeitsverhältnis pauschal einem bestimmten Tarifregime zu unterwerfen, sondern vereinbaren zu einzelnen Gegenständen darüber hinaus im Arbeitsvertrag ausformulierte Regelungen, bringen sie damit typischerweise zum Ausdruck, dass unabhängig von dem in Bezug genommenen Tarifwerk jedenfalls auch die in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis gelten sollen (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14) .Wegen der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge geht die Bezugnahmeklausel insgesamt ins Leere: Die in Bezug genommenen Tarifverträge können auf arbeitsvertraglicher Ebene keine Wirkung entfalten, damit sind die dazugehörigen Kollisionsregeln hinfällig (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 16) .
Sie hält den Arbeitnehmer nicht davon ab, alle erforderlichen Schritte zur Verhinderung des Untergangs eines Anspruchs zu unternehmen, sondern entlastet ihn, wenn er jene trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht ergreifen konnte (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 20) .
Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, so ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.; vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322) .
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung
Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, so ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.; vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322) .
- BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach …
Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Die Klausel erfasst auch den auf den Monat Dezember 2009 entfallenden Anteil des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt, der erst im Januar 2010 fällig wurde (Nr. 6 Abs. 5 Arbeitsvertrag 2008) , denn die Vertragsänderung vom 21. Januar 2010 konnte die Ausschlussfristenregelung nicht rückwirkend ändern (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 19) . - BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Nach erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung im Januar und April 2011 hat der Kläger mit der am 23. Mai 2011 eingereichten Klage für Überlassungen an die N GmbH im Zeitraum September 2008 bis Dezember 2009 unter Berufung auf § 10 Abs. 4 AÜG die Differenz zwischen der von der Beklagten erhaltenen Vergütung und dem Arbeitsentgelt, das die Entleiherin im Streitzeitraum vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt haben soll, verlangt und geltend gemacht, die arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung sei intransparent, jedenfalls hätten Ausschlussfristen erst mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) zu laufen begonnen. - BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Zwar war der Kläger nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 31 mwN) , einzuhalten. - LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11
Entstehen des Equal-pay-Anspruchs; Fälligkeit
Auszug aus BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. April 2012 - 3 Sa 1598/11 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers
Der Kläger war zwar nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind, einzuhalten (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 14) .Sie hält den Arbeitnehmer nicht davon ab, alle erforderlichen Schritte zur Verhinderung des Untergangs eines Anspruchs zu unternehmen, sondern entlastet ihn, wenn er jene trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht ergreifen konnte (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 20; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 23) .
Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.; vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 30) .
- LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22 Belassen es nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien nicht dabei, ihr Arbeitsverhältnis pauschal einem bestimmten Tarifgeschehen zu unterwerfen, sondern vereinbaren zu einzelnen Gegenständen darüber hinaus im Arbeitsvertrag ausformulierte Regelungen, bringen sie damit typischerweise zum Ausdruck, dass unabhängig von dem in Bezug genommenen Tarifwerk jedenfalls auch die in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis gelten sollen (vgl. dazu BAG 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 16 mwN.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen - …
Eine Ausschlussfrist von drei Monaten lässt dem Arbeitnehmer eine faire Chance, seine Ansprüche durchzusetzen (vgl. BAG 24.09.2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 26 mwN).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche …
Eine Ausschlussfrist von drei Monaten lässt dem Arbeitnehmer eine faire Chance, seine Ansprüche durchzusetzen (vgl. BAG 24.09.2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 26 mwN). - LAG Köln, 12.05.2023 - 10 Sa 125/22
Vertragliche Bezugnahmeklausel; Inhaltskontrolle
Belassen es nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien nicht dabei, das Arbeitsverhältnis pauschal einem bestimmten Tarifregime zu unterwerfen, sondern vereinbaren zu einzelnen Gegenständen darüber hinaus im Arbeitsvertrag ausformulierte Regelungen, bringen sie damit typischerweise zum Ausdruck, dass unabhängig von dem in Bezug genommenen Tarifwerk jedenfalls auch die in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis gelten sollen (vgl. BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 506/12; Urteil vom 25.09.2013 - 5 AZR 778/12). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 2 R 7/15 Ein pauschaler Verweis auf "Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts" vermittelt insoweit gerade keine fallbezogene Klarheit, zumal inzwischen geradezu eine Vielzahl von Entscheidungen des BAG zum vorliegenden Problemkreis vorliegt (vgl. nur beispielsweise aus den letzten Monaten etwa BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 254/13 -, juris; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - NJW-Spezial 2014, 755; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 259/13 - juris; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 256/13 -, juris; BAG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 422/12 - NZA 2014, 1264; Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - juris).
- LAG Köln, 04.03.2022 - 10 Sa 435/21
Schlagwörte; Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit MTV und LTV Einzelhandel
Belassen es nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien nicht dabei, das Arbeitsverhältnis pauschal einem bestimmten Tarifregime zu unterwerfen, sondern vereinbaren zu einzelnen Gegenständen darüber hinaus im Arbeitsvertrag ausformulierte Regelungen, bringen sie damit typischerweise zum Ausdruck, dass unabhängig von dem in Bezug genommenen Tarifwerk jedenfalls auch die in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Bestimmungen für das Arbeitsverhältnis gelten sollen (vgl. BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 506/12; Urteil vom 25.09.2013 - 5 AZR 778/12).