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   BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80   

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BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80 (https://dejure.org/1983,295)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1983 - 5 AZR 515/80 (https://dejure.org/1983,295)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 (https://dejure.org/1983,295)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 41
  • MDR 1983, 961
  • DB 1983, 2043
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 443/78

    Bundesangestelltentarif - BAT - Ausschlußfrist - Gehaltsüberzahlung -

    Auszug aus BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80
    Auch solche Leistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch aufgrund des Arbeitsverhältnisses zu erbringen sind, stehen mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang (so BAG, Urt. vom 11.6. 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT für den Anspruch auf Rückzahlung von überzahltem Gehalt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus).
  • BAG, 21.01.1981 - 7 AZR 1052/78

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80
    Die hiergegen von der Kl. erhobene Kündigungsschutzklage ist durch Urt. des BAG vom 21.01.1981 - 7 AZR 1052/78 - (nicht veröffentlicht) rechtskräftig abgewiesen worden.
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 507/04

    Zeugnis - Unterschrift - Ausschlussfrist - Verwirkung

    Der Zeugnisanspruch unterliegt als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis tariflichen Ausschlussfristen (BAG 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - BAGE 42, 41; 4. Dezember 1985 - 5 AZR 607/84 -).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Ist das nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses (BAGE 42, 41, 47 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT, zu II 2 der Gründe).

    Dieser Gesichtspunkt wird unterstrichen dadurch, daß der Anspruch auf Zeugniserteilung regelmäßig von tariflichen Ausschlußklauseln erfaßt wird (vgl. nur die bereits erwähnte Entscheidung des Senats BAGE 42, 41 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10

    Prozesskostenhilfe - Verwirkung einer Kündigungsschutzklage - tarifliche

    e) Gleiches gilt für das Zeugnis, denn auch der Zeugnisanspruch unterliegt tariflichen Ausschlussfristen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - BAGE 42, 41 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 120/11

    Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über

    Bei dem Zeugnisanspruch nach § 630 BGB handelt es sich damit um einen sog. verhaltenen Anspruch, der zwar spätestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses entsteht (vgl. BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16 = EzA BGB § 630 Nr. 11; 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 42, 41) , der in seiner Erfüllbarkeit aber davon abhängig ist, dass der Gläubiger sein Wahlrecht bereits ausgeübt hat (vgl. etwa ErfK/Müller-Glöge 13. Aufl. § 109 GewO Rn. 7; Staudinger/Preis [2012] § 630 Rn. 11; MüArbR/Wank 3. Aufl. § 105 Rn. 5) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 208/18

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Verfall des Anspruchs auf Erteilung eines

    Zu den " Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis " gehört auch der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses (BAG, Urteil vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - AP BAT § 70 Nr. 10 zu § 70 Abs. 2 BAT; vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 607/84 - BeckRS 1985, 30715410; Kaster-Müller in Böhle , Kommunales Personal- und Organisationsmanagement, 2017, § 41 Rz. 12).

    Auch solche Leistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch aufgrund des Arbeitsverhältnisses zu erbringen sind, stehen mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang (BAG, Urteil vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - AP BAT § 70 Nr. 10 zu § 70 Abs. 2 BAT).

    Der Anspruch entsteht zu diesem Zeitpunkt und ist sogleich fällig (BAG, Urteil vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - AP BAT § 70 Nr. 10 zu § 70 Abs. 2), jedoch für den AG zunächst noch nicht erfüllbar, denn der Arbeitnehmer muss erst noch sein Wahlrecht, ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis zu verlangen, ausüben (sog. verhaltener Anspruch).

  • LAG Düsseldorf, 23.05.1995 - 3 Sa 253/95

    Zeugnisberichtigungsanspruch; Ausgleichsklausel

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn ein solcher Verzicht entweder ausdrücklich dem Text der Vereinbarung oder mit ausreichender Sicherheit den Begleitumständen zu entnehmen ist (vgl. grundlegend BAG, Urteil vom 16.09.1974, AP Nr. 9 zu § 630 BGB ; zum Versorgungsanspruch BAG, Urteil vom 09.11.1973, AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Küchenhoff, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 16.09.1974, aaO.; BAG, Urteil vom 23.02.1983, DB 83, 2043; LAG Köln, Urteil vom 17.06.1994, LAGE § 630 BGB Nr. 22; vgl. auch LAG Saarland, Urteil vom 28.02.1990, LAGE § 630 Nr. 9).

    Mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass den Arbeitgeber als Schuldner des Zeugnisanspruchs grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit des erteilten Zeugnisses, mithin die Erfüllung des Anspruchs aus §§ 630 BGB , 73 HGB trifft (vgl. BAG, AP Nr. 1 zu § 73 HGB ; BAG, Urteil vom 23.02.1983, DB 1983, 2043; BAG, Urteil vom 23.09.1992, EzA § 630 BGB Nr. 16 mit Anmerkung von Haupt/Welslau).

  • LAG Saarland, 28.02.1990 - 1 Sa 209/89

    Zeugnisberichtigungsanspruch; Qualifiziertes Zeugnis; Personenbezogene Daten;

    Zugunsten des Klägers kann dabei mit einzelnen Stimmen in der Literatur (Grimm: Das Zeugnis in AR-Blattei D Zeugnis I D 1 2; Schlessmann: Das Arbeitszeugnis, 10. Aufl., 1988, unter 83 f; Schlessmann: Das Zeugnis, in BB 1988, 1320) davon ausgegangen werden, daß ein Zeugnisberichtigungsanspruch, obwohl das Gesetz einen solchen nicht vorsieht (vgl. BAG, DB 1983, 2043), früher verwirkt ist als der Ersterfüllungsanspruch, wobei der vom Arbeitsgericht genannte Zeitraum von vier Wochen als angemessen erachtet wird.

    Der damals wie heute weit verbreiteten Ansicht (vgl. Nachweise BAG, aaO., 5 c und in Fußnote 3 bei Baumgärtl, aaO.) , der Arbeitnehmer sei demgegenüber darlegungs- und beweispflichtig, wenn er eine Zeugnisänderung verlange, ist entgegenzuhalten, daß das Gesetz keinen Zeugnis-Berichtigungsanspruch kennt (BAG, aaO; neuerdings bestätigt durch Urteil vom 23.2.1983, DB 1983, 2043) und der Zeugnisberichtigung begehrende Arbeitnehmer einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines richtigen Zeugnisses geltend macht.

    Ob man zu einer anderen - unter Umständen praktikableren - Verteilung der Beweislast kommt, indem man in dem Berichtigungsverlangen des Arbeitnehmers die Behauptung der Schlechterfüllung sieht - die Beweislast trifft dann unzweifelhaft den Arbeitnehmer - (vgl. Stahlhacke, Handbuch zum Arbeitsrecht, Gruppe 1, S. 398; Monjau, Das Zeugnis im Arbeitsrecht, 2. Aufl., S. 38), oder etwa aus der Negativformulierung des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (§ 315 BGB wird vom BAG in dem Urteil vom 23.2.1983, aaO., zur Begründung des Beurteilungsspielraums des Arbeitgebers herangezogen, eine Beweislast des klagenden Arbeitnehmers ableitet, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.

    Sie hat aber auch im Rahmen des bei der Bewertung des Klägers eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. BAG, Urteil vom 23.2.1983, aaO., das die Parallele zur Leistungsbestimmung nach § 315 BGB aufzeigt) sachgerechte Formulierungen gewählt.

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 121/11

    Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über

    Bei dem Zeugnisanspruch nach § 630 BGB handelt es sich damit um einen sog. verhaltenen Anspruch, der zwar spätestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses entsteht (vgl. BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16 = EzA BGB § 630 Nr. 11; 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 42, 41) , der in seiner Erfüllbarkeit aber davon abhängig ist, dass der Gläubiger sein Wahlrecht bereits ausgeübt hat (vgl. etwa ErfK/Müller-Glöge 13. Aufl. § 109 GewO Rn. 7; Staudinger/Preis [2012] § 630 Rn. 11; MüArbR/Wank 3. Aufl. § 105 Rn. 5) .
  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90

    Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter

    Dazu gehört auch ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, denn er ergibt sich aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAGE 42, 41 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT).

    Der Kläger muß unter diesen Umständen darlegen, daß er seinen Anspruch fristgerecht geltend gemacht hat (BAGE 42, 41, 48 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT, zu II 3 c der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21

    Tarifvertragsauslegung - kommunaler Nahverkehr - Urlaubsabgeltung - Sonderzahlung

    aa) Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses unterliegt als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis der tariflichen Ausschlussfrist des § 21 BezTV-N RP (vgl. BAG 04.10.2005 - 9 AZR 507/04 - Rn. 28 mwN.; 23.02.1983 - 5 AZR 515/80 - Rn. 33, juris).

    Auch solche Leistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch aufgrund des Arbeitsverhältnisses zu erbringen sind, stehen mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang (BAG 23.02.1983 - 5 AZR 515/80 - Rn. 34 mwN., juris).

  • LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05

    Kündigung wegen Minderleistung

  • LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 775/99

    Erfüllung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zeugnisausstellung durch

  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 607/84

    Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses - Unterfallen des Zeugnisanspruchs unter

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93

    Anspruch auf Einsicht in die Personalakten

  • LAG Hessen, 14.09.1984 - 13 Sa 64/84

    Arbeitszeugnis: Zeitraum

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 507/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
  • LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 530/02

    Zeugnis, Zwischenzeugnis, Teilzeugnis, Ausschlussfristen, Verwirkung, Treu und

  • LAG Hamburg, 05.07.1991 - 3 Sa 14/91

    Erteilung; Arbeitszeugnis; Zeugnisberichtigung; Zeugnisurkunde; Ausstellung;

  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
  • LAG Hessen, 31.03.1999 - 2 Sa 570/96

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

  • ArbG Aachen, 16.05.2007 - 6 Ca 2800/06
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.1986 - 4 Sa 270/86

    Anspruch auf Entfernung einer Beurteilung aus der Personalakte; Erfordernis der

  • LAG München, 11.02.1987 - 5 (6) Sa 715/86

    Verlangen einer Lehrerentschädigung als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis;

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