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   BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07   

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BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 (https://dejure.org/2008,5911)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 (https://dejure.org/2008,5911)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 (https://dejure.org/2008,5911)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verwirkung von Ansprüchen bzgl. der Arbeitsvergütung eines Gebäudereinigers; Fälligkeitsregelung eines Lohnanspruchs i.S.d. allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003 ...

  • Judicialis

    RTV § 22; ; ZPO § 148; ; ZPO § 150; ; ZPO § 249; ; ZPO § 253; ; ZPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4
    Ausschlussfristen; gerichtliche Geltendmachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1263 (Ls.)
  • JR 2009, 484
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07
    Unabhängig hiervon hat die Klägerin die Ansprüche mit Erhebung der Kündigungsschutzklage bereits vor Fälligkeit schriftlich geltend gemacht (vgl. Senat 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - BAGE 118, 60, 62).

    Ob die Kündigungsschutzklage darüber hinaus im Tarifsinne eine gerichtliche Geltendmachung der von ihr abhängigen, regelmäßig fällig werdenden Vergütungsansprüche darstellt (vgl. Senat 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - BAGE 118, 60, 62 f.; für Allgemeine Geschäftsbedingungen neuerdings Senat 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - NZA 2008, 757) kann dahinstehen.

    Auch wenn die Beklagte die Ansprüche durch den Klageabweisungsantrag im Kündigungsschutzprozess bereits abgelehnt hatte (vgl. Senat 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - BAGE 118, 60, 63 f.), musste die Klägerin eine Zahlungsklage nicht vor Ablauf von zwei Monaten ab Fälligkeit erheben (vgl. BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - AP TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 183 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 179, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07
    Auch wenn die Beklagte die Ansprüche durch den Klageabweisungsantrag im Kündigungsschutzprozess bereits abgelehnt hatte (vgl. Senat 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - BAGE 118, 60, 63 f.), musste die Klägerin eine Zahlungsklage nicht vor Ablauf von zwei Monaten ab Fälligkeit erheben (vgl. BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - AP TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 183 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 179, zu II 2 b bb der Gründe).

    Die Forderungen wurden zutreffend beziffert und als Vergütungsforderungen bezeichnet (vgl. BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - AP TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 183 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 179, zu II 2 b aa der Gründe).

    Unschädlich ist, dass die Klägerin den Anspruch für Mai 2006 ausschließlich vor seiner Fälligkeit geltend gemacht hat (vgl. BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - AP TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 183 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 179, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07
    Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit einer Heilung bejaht: Die während der Aussetzung erfolgte Zustellung einer Klageerweiterung werde mit dem Ende der Aussetzung wirksam (12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - BAGE 96, 352, 356).

    Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht eine Rückwirkung der Zustellung entsprechend § 167 ZPO nicht in Betracht gezogen (vgl. 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - BAGE 96, 352, 359 f.).

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07
    Ob die Kündigungsschutzklage darüber hinaus im Tarifsinne eine gerichtliche Geltendmachung der von ihr abhängigen, regelmäßig fällig werdenden Vergütungsansprüche darstellt (vgl. Senat 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - BAGE 118, 60, 62 f.; für Allgemeine Geschäftsbedingungen neuerdings Senat 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - NZA 2008, 757) kann dahinstehen.
  • LAG Köln, 07.05.2007 - 2 Sa 69/07

    Zweistufige Verfallsfrist; Aussetzung

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2007 - 2 Sa 69/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07
    Ob und inwieweit die Klägerin die auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Anspruchsteile wirksam geltend gemacht hat (vgl. neuerdings Senat 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - NJW 2008, 2204), bedarf keiner Entscheidung.
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Diese (relative) Unwirksamkeit erfasst nach allgemeiner Auffassung auch Prozesshandlungen des Gerichts, so dass dessen Zustellungen grundsätzlich unwirksam sind (vgl. nur BGH 21. März 2013 - VII ZB 13/12 - Rn. 14; BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21; Zöller/Greger 30. Aufl. § 249 ZPO Rn. 7; Musielak/Voit/Stadler 12. Aufl. § 249 ZPO Rn. 5 - jeweils mwN) .

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass der Neunte und der erkennende Senat in zwei früheren Entscheidungen davon ausgegangen sind, die Zustellung von Klageerweiterungen während einer Aussetzung würde jedenfalls mit dem Ende der Aussetzung wirksam (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 c bb der Gründe, BAGE 96, 352; 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21) .

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    In der Zustellung der Klageerweiterung an die Beklagte am 2. November 2007 hat hinsichtlich der Einmalzahlung nach § 2 Abs. 1 Buchst. c TV EZ-L eine rechtzeitige schriftliche Geltendmachung gelegen (vgl. Senat 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 249 Nr. 1).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    In der Zustellung der Klageerweiterung an die Beklagte liegt hinsichtlich der Einmalzahlung eine rechtzeitige schriftliche Geltendmachung (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 34, NZA 2010, 401; s. auch BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 249 Nr. 1).
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 136/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin - Aussetzung wegen anhängiger

    (1) Wird § 148 Abs. 1 ZPO entsprechend angewendet, kommt auch eine befristete Aussetzung der Verhandlung in Betracht (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 23) .
  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15

    PKH - Annahmeverzugsgründe; kein Verfall der Ansprüche nach tariflicher

    Diese (relative) Unwirksamkeit erfasst nach allgemeiner Auffassung auch Prozesshandlungen des Gerichts, so dass dessen Zustellungen grundsätzlich unwirksam sind (vgl. nur BGH 21.03.2013 - VII ZB 13/12 - Rn. 14; BAG 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21; Zöller/Greger 30. Auflage § 249 ZPO Rn. 7; Musielak/Voit/Stadler 12. Auflage § 249 ZPO Rn. 5 - jeweils m. w. N.).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Neunte und der erkennende Senat in zwei früheren Entscheidungen davon ausgegangen sind, die Zustellung von Klageerweiterungen während einer Aussetzung würde jedenfalls mit dem Ende der Aussetzung wirksam (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 1/00 - zu I. 1. c bb der Gründe, BAGE 96, 352 ; 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21).

  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2016 - 24 O 15/08

    Anfechtung der Abnahme wegen arglistiger Täuschung: Jeder Mangel ist konkret

    Dies führt dazu, dass mit Ende des Verfahrensstillstands die Zustellungswirkungen ex nunc als eingetreten gelten, wenn die Voraussetzungen im Übrigen erfüllt sind (vgl. BAG, Urteil vom 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 = NZA 2008, 1263 Rn. 21).
  • LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13

    Verjährung des Anspruchs auf Verzugslohn nach Verweigerung der Beschäftigung des

    a) Dies ergibt sich entgegen der Annahme des Klägers allerdings nicht aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2000 und 09.07.2008 (Az.: 9 AZR 1/00 - AP Nr. 154 zu § 4 TVG Ausschlussfristen bzw. 5 AZR 518/07 - AP Nr. 21 zu § Tarifverträge: Gebäudereinigung).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 13 Sa 2006/09

    Lohnanspruch bei verspäteter Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der

    Unter gerichtlicher Geltendmachung ist die Erhebung der Klage, also die Rechtshängigkeit einer Streitsache i.S.v. § 261 Abs. 1 ZPO , gemeint (BAG 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 - EzA § 249 ZPO 2002 Nr. 1, zu Rz 20 "Regeln der ZPO ").
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