Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,214
BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65 (https://dejure.org/1966,214)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1966 - 5 AZR 521/65 (https://dejure.org/1966,214)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1966 - 5 AZR 521/65 (https://dejure.org/1966,214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 345
  • NJW 1966, 2081
  • MDR 1966, 959
  • DB 1966, 1358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.08.1965 - 2 AZR 448/64

    Tarifvertragsrecht - Auslegungsregeln - Tarifvertragsparteien - Abweichende

    Auszug aus BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65
    rieht es will, der Ablauf des Tages einem keinem Zeitraum â- zugehörenden, überhaupt nur gedanklich faßbaren Grenzzeitpunkt zugeordnet, so würde es überhaupt an einem festen Endzeitpunkt für die Frist fehlen; man könnte nicht sagen, wann eigentlich der Lauf der Frist "aufhöre" , Ein außerhalb jieden konkreten Zeitraums gestellter sogo Grenzzeitpunkt steht in Wahrheit außerhalb jeden zeitlichen Geschehens überhaupt; er kann damit auch nicht als zeitliche Grenze dienen» Damit erweist sich die Annahme des Landesarbeitsgerichts als mit dem rechtlichen Begriff der Frist unvereinbar» Abgesehen davon würde diese Annahme ferner bedeuten, daß auch das an den Ablauf der Frist geknüpfte rechtliche Ereignis - im vorliegenden Fall das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - auf einen dem realen Zeitablauf nicht zugehörigen nur logisch zu begreifenden Grenzzeitpunkt gelegt würde» Das ist aber nicht der Sinn der in § 188 BGB getroffenen fristenrechtlichen Ordnung» Wenn dort aus Gründen der vereinfachten Fristenberechnung das Fristende' auf den Ablauf des Tages bezogen wird, so liegt dem die selbstverständliche Annahme zugrunde, daß auch das auf das Fristende fallende rechtliche Ereignis sich innerhalb - nicht außerhalb - des zeitlichen Geschehens vollziehe» Alle rechtlichen Ereignisse - auch der Eintritt auflösender Bedingungen - vollziehen sich im - zumindest angenommenen - realen Zeitablauf; wie im Leben geschieht auch in der Rechtsordnung nichts "außer halb der Zeit" und zu nur unterstellten Grenzzeitpunkten» Ist das aber anzunehmen, so kann notwendigerweise nur gefolgert werden, daß auch der Ablauf des Tages und da mit das Fristende zur größeren zeitlichen Einheit des Tages bzw» der jeweiligen Frist zuzurechnen sind» c) Die gleiche Auffassung liegt auch der Entscheidung des Zweiten Senats vom 19« August 1965 - 2 AZR 448/64 - (demnächst AP Nr» 1 zu § 186 BGB) zugrunde» Dort ist ausgeführt, daß ein am Ersten eines Monats geborener 9 - 80 Arbeitnehmer sein 65c Lebensjahr mit Ablauf des letzten Tages des Vormonats vollende, weil nach den Fristbe st immungen der §§ 1875 188 BGB der Zeitpunkt des Ablaufs des Vortages rechtlich noch diesem Tage zuzurechnen sei.
  • LAG Bremen, 20.10.1965 - 1 Sa 57/65
    Auszug aus BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65
    hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 16" Juni 1966 durch den Senatsprüsidenten Professor Dr» Dr. Boldt, die Bundesrichter Wichmann und Siara sowie die Bundesarbeitsrichter Röglin und Seiler für Recht erkannt: 1" Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 20 " Oktober 1965 - 1 Sa 57/65 - aufgehoben,.
  • LAG Düsseldorf, 10.05.1965 - 1a Sa 183/65
    Auszug aus BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65
    und Haberkorn in Arbeitgeber 1965 So 198 ff»-, in der Rechtsprechung auch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom IO» Mai 1965 - 1a Sa 183/65 - (Betrieb 1965 So 10-16) o.
  • BAG, 22.02.1966 - 5 AZR 431/65

    Arbeitspflicht - Urlaub

    Auszug aus BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65
    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat entgegen der Ansicht der Revision nicht etwa in einen Gegensatz zu»seinem Urteil vom 22. Februar 1966 - 5 AZR 431/65 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 142.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65
    Dies steht in Übereinstimmung mit der für § 41 Abs" 1'BEG herrschenden Ansicht, daß ein am ersten Tage eines Kalendermonats geborener Beamter die Altersgrenze bereits mit Ablauf des letzten Tages des vorhergehenden Monats erreicht und damit in den Ruhestand tritt (Plog- Wiedow, Kommentar zum BBG, § 41 Anm" 1; Fischbach, BBG, 3o Auflo, § 41 Ahm" I 2; s" auch Urteil des Bundesver waltungsgerichts vom 9° Februar 1961, ZBR 1961, 118)" Diese Auffassung wird im beamtenrechtlichen Schrifttum allerdings bekämpft von Vogt (s. ZER 1965, 72 und BB 1966, 625), der der Meinung ist, der Zeitpunkt des Ablaufs des Monats im Sinne des § 41 Abs"J BBG, in dem der Beamte das 65» Lebensjahr vollende, liege überhaupt in keinem Kalendermonat, er befinde sich an einem "dauerlosen zeitlichen Ort"» Dies ist bei einer fristenrechtlichen Betrachtung ebensowenig richtig wie die Verlegung des Ablaufs des Tages auf einen keinem Zeitraum zugehörigen Grenzzeitpunkt, wie es hier das Landesarbeitsgericht annimmt" Anderenfalls würde, was den fristenrechtlichen Grundvorstellungen der Rechtsordnung und zugleich der Verkehrsanschauung zuwiderläuft, das sich an den Fristablauf knüpfende rechtliche Ereignis überhaupt gänzlich außerhalb des zeitlichen Geschehens gestellt o.
  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 179/15

    Wartezeit iSd. § 4 BUrlG

    Dies umfasst auch ein Ausscheiden mit Ablauf des 30. Juni eines Kalenderjahres (BAG 16. Juni 1966 - 5 AZR 521/65 - zu 1 d der Gründe, BAGE 18, 345; ErfK/Gallner § 5 BUrlG Rn. 16; Neumann/Fenski § 5 Rn. 26; aA Hk-BUrlG/Hohmeister § 5 Rn. 70 ff.) .
  • BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 529/92

    Vertragliche Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel

    Diese rechtliche Beurteilung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 5 Abs. 1 Buchstabe c BUrlG, wonach ein Arbeitnehmer auch dann in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet, wenn er sein Arbeitsverhältnis zum 30. Juni kündigt (BAGE 18, 345 = AP Nr. 4 zu § 5 BUrlG).
  • ArbG Rheine, 16.07.2014 - 3 Ca 453/14

    Zahlungsanspruch einer weiteren Urlaubsabgeltung i.R.d. Beendigung des

    Beide Fristen seien aus voneinander unabhängigen gesetzgeberischen Erwägungen auf die jeweils für notwendig erachtete Dauer festgesetzt worden (vgl. BAG Urteil vom 16.06.1966 - 5 AZR 521/65).
  • LAG Hamm, 09.10.2014 - 16 Sa 711/14

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden eines langzeiterkrankten

    Die Frist läuft damit regelmäßig um Mitternacht ihres letzten Tages ab (MK-Grothe, 6. Aufl. 2012, BGB § 188, Rdnr. 1-2; Staudinger/Repgen, Neubearbeitung 2014, BGB § 188 Rdnr. 2-3; speziell zum Urlaubsrecht BAG vom 16.06.1966, 5 AZR 521/65, NJW 66, 2081 jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 12 U 189/09

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährung von Ansprüchen wegen Verjährenlassen einer

    Da Anspruchsentstehung i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB und Kenntnis der Klägerin i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Ablauf des 31.12.2004 gegeben waren, lagen sie noch im Jahr 2004 vor; denn der Zeitpunkt des Ablaufs eines Tages gehört noch zu diesem Tag (vgl. BAG, NJW 1966, 2081, 2082; LAG Düsseldorf, MDR 1997, 856; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 188 Rn. 5; vgl. ferner auch BGH, NZI 2005, 225).
  • BFH, 26.06.1980 - IV R 35/74

    Urlaubsaufwendungen und Weihnachtsgeld dürfen bei abweichendem Wirtschaftsjahr

    Er kann von diesem Zeitpunkt an jeweils in vollem Umfang geltend gemacht werden (Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 16. Juni 1966 5 AZR 521/65, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 4 zu § 5 BUrlG).
  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 C 9.20

    Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand

    Auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1966 - 5 AZR 521/65 - (BAGE 18, 345) hat nicht die Auslegung von gesetzlichen Regelungen zum Gegenstand.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 105/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Abgaben durch die Notarkammer

    Hieraus ergibt sich, dass die Abgabenforderung der Antragsgegnerin für Oktober, November und Dezember 2006 jeweils am letzten Tag eines jeden dieser Monate entstanden ist (vgl. BAG NJW 1966, 2081, 2082 f; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 188 Rn. 5) Dem steht nicht entgegen, dass die Fälligkeit gemäß § 12 der Satzung erst später eintritt.
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Die nach dem unstreitigen Tatbestand zum 20. Februar 1970 erklärte Kündigung hatte die rechtliche Wirkung, daß das Arbeitsverhältnis mit Ablauf dieses Tages sein Ende fand (vgl. BAG 18, 345 [348] = AP Nr. 4 zu § 5 BUrlG).
  • BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte auf Grund einer

    Da er in der ersten Hälfte des Kalenderjahres nach erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis wieder ausgeschieden ist (vgl. BAG 18, 345, 348), stehen ihm nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG weitere drei Zwölftel des Jahresurlaubs = 4,5 Werktage zu.
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496

    Zeitpunkt des Versorgungsfalleintritts

  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 54/95

    Übergangsrecht beim Altersruhgegeld, Aufgabe der letzten versicherungspflichtigen

  • BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73

    Teilurlaub - Unbezahlter Sonderurlaub - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 14/97

    Feststellungsklage bei Beitragsnachentrichtung, Anwendung alten oder neuen Rechts

  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 44/96

    Wartezeit für Altersruhegeld durch Beitragsnachentrichtung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2010 - 4 L 106/10

    Rechtmäßigkeit einer Abwasserbeseitigungsgebühr

  • BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Jahressonderzahlung nach Manteltarifvertrag -

  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 746/78

    Nebentätigkeitsvergütungen - Künstlerische Tätigkeiten - Künstlerische

  • BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84

    Mietzinszuschüsse für Auslandsangestellte - Mietzuschuss bei Eigentum an den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.1997 - 8 Sa 1095/96

    Weihnachtsgeld

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht