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   BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96   

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https://dejure.org/1998,728
BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 (https://dejure.org/1998,728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft (§ 611 BGB) von Mitarbeitern im Rundfunkbereich

  • Judicialis

    BGB § 611 Abhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 (Abhängigkeit)
    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters: Sprecher und Übersetzer im fremdsprachlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 164
  • NZA 1998, 705
  • BB 1998, 1256
  • BB 1998, 1265
  • DB 1998, 2276
  • ZUM 1998, 683
  • ZUM 2000, 690
  • afp 1998, 651
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
    Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 347 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Wird der programmgestaltende Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt, ohne daß die einzelnen Einsätze im Voraus abgesprochen werden, ist dies ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994, aaO).

  • LAG Köln, 22.05.1996 - 2 Sa 99/96

    Arbeitnehmerbegriff: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter - Rundfunksprecher

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Mai 1996 - 2 Sa 99/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Das Landesarbeitsgericht hat aus dem gegen die Klägerin ergangenen Senatsurteil vom 11. März 1998 (- 5 AZR 522/96 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 23 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 64) auf die positive Kenntnis der Klägerin vom Arbeitnehmerstatus des Beklagten geschlossen.

    Ob Rundfunksprecher im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, richtet sich immer nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (Senat 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - aaO; sowie 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 - 13. Juni 1990 - 5 AZR 419/89 - RzK I 4a Nr. 32).

  • LAG München, 24.01.2012 - 6 Sa 411/11

    Arbeitnehmereigenschaft

    Letztlich kommt es für die Beantwortung der Frage, welches Rechtsverhältnis im konkreten Fall vorliegt, auf eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls an (BAG v. 11.3.1998 - 5 AZR 522/96, NZA 1998, 705; LAG München v. 11.6.2010, a.a.O.), ohne dass dabei stets sämtliche als idealtypisch erkannten, d. h. den Typus kennzeichnenden Merkmale (Indizien) vorliegen müssten.

    Nur in Ausnahmefällen bleibt die Vereinbarung eines freien Mitarbeiterverhältnisses möglich (BAG v. 11.3.1998, a.a.O.; BAG v. 30.11.1994 - 5 AZR 704/93, NZA 1995, 622; BAG v. 20.7.1994 - 5 AZR 627/93, NZA 1995, 161; BAG v. 16.2.1994 - 5 AZR 402/93, NZA 1995, 21; LAG München v. 11.6.2010, a.a.O.).

    Hier kommt es primär auf die Art der zu verrichtenden Tätigkeit an (BAG v. 11.3. 1998, a.a.O.; ebenso LAG München v. 11.6. 2010, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

    aa) Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeiten im Bereich "Funk und Fernsehen" gelten im Grundsatz die üblichen Kriterien (Segebrecht, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 7 Rdnr. 196), wobei sich das BSG jedoch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Abgrenzung von Arbeitsverträgen und freien Dienstverhältnissen bei programmgestaltenden Mitarbeitern zu Eigen gemacht hat (BSG, Urteil v. 3.12.1998, B 7 AL 108/97 R, SozR 3-4100 § 104 Nr. 16; juris-Rdnr. 20 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil v. 11.3.1998, 5 AZR 522/96; vgl. auch BSG, Urteil v. 28.1.1999, B 3 KR 2/98 R, SozR 3-5425 § 1 Nr. 5, juris-Rdnr. 23).
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