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   BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72   

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https://dejure.org/1973,328
BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72 (https://dejure.org/1973,328)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1973 - 5 AZR 525/72 (https://dejure.org/1973,328)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 (https://dejure.org/1973,328)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 102
  • NJW 1973, 1247
  • VersR 1974, 42
  • BB 1973, 663
  • DB 1973, 623
  • DB 1973, 973
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 452/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72
    b) Ohne Rechtsirrtum ist das Landesarbeitsgericht weiter davon ausgegangen, daß einzelvertraglich vereinbarte Urlaubsgratifikationen mit Rückzahlungsvorbehalt sich an die für Weihnachtsgratifikationen entwickelten und inzwischen allgemein praktizierten Grundsätze halten müssen (vgl. BAG 13, 129 ff. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Dies kann grundsätzlich jedenfalls so lange nicht beanstandet wer den, als die Gesamtbindungsdauer dem Arbeitnehmer etwa so viele freie Kündigungsmöglichkeiten beläßt, wie sie nach der Entscheidung des Senats in BAG 13, 129 ff. bei der einmaligen Zahlung einer Gratifikation in Höhe eines vollen Monatsbezuges gewahrt bleiben müssen.

  • BAG, 21.06.1968 - 5 AZR 408/67

    Mindesturlaub - Mehrurlaub

    Auszug aus BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72
    Mehrurlaub untersteht nicht den SchutzvorSchriften des Bundesurlaubsgesetzes (BAG 21, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 BUrlG), kann also unter einschränkenden Bedingungen gewährt werden.
  • BAG, 17.10.1968 - 5 AZR 281/67

    Gratifikation - Betriebsbindung

    Auszug aus BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72
    Dies war bereits der Standpunkt des Senats im Urteil vom 17. Oktober 1968 - 5 AZR 281/67 - (AP Nr. 66 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 239/72

    Gratifikation - Arbeitgeberzuwendung

    Auszug aus BAG, 15.03.1973 - 5 AZR 525/72
    Ob eine Arbeitgeberzuwendung Gratifikation im eben dargelegten Sinne ist, ist mangels jeder gesetzlichen Regelung nach den jeweils maßgeblichen vertraglichen Rechtsgrundlagen zu beurteilen; es kommt insbesondere darauf an, ob sie sich nach der ihr beigelegten Bestimmung als Gratifikation erweist oder nicht (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 1972 - 5 AZR 239/72 - [demnächst] AP Nr. 76 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02

    Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt

    Hierbei ist für die grundsätzlich drei Monate betragende Bindungsfrist unschädlich, wenn eine Weihnachtsgratifikation bereits im November ausgezahlt wird (BAG 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - BAGE 25, 102).

    Es kann dahinstehen, ob bereits deshalb eine unzulässig lange Bindungsdauer bewirkt wurde, weil der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember zur Anspruchsvoraussetzung erhoben worden ist (vgl. BAG 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - BAGE 25, 102, 107), denn jedenfalls bestand das Arbeitsverhältnis des Klägers zu diesem Zeitpunkt noch.

  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Stattdessen sind die Gestalter der Reglements schon frühzeitig auf das weite Feld sogenannter "Gratifikationen" 41 S. dazu statt vieler BAG 15.3.1973 - 5 AZR 525/72 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 78 = NJW 1973, 1247 [1 a.]: "Gratifikationen im Rechtssinne sind - in der Regel einmalige - betriebliche Sonderzuwendungen an die Arbeitnehmer aus besonderem Anlass"; s. auch § 4 a Abs. 1 Satz 1 EntgFG: "Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen)".

    S. dazu statt vieler BAG 15.3.1973 - 5 AZR 525/72 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 78 = NJW 1973, 1247 [1 a.]: "Gratifikationen im Rechtssinne sind - in der Regel einmalige - betriebliche Sonderzuwendungen an die Arbeitnehmer aus besonderem Anlass"; s. auch § 4 a Abs. 1 Satz 1 EntgFG: "Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen)".

    41) S. dazu statt vieler BAG 15.3.1973 - 5 AZR 525/72 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 78 = NJW 1973, 1247 [1 a.]: "Gratifikationen im Rechtssinne sind - in der Regel einmalige - betriebliche Sonderzuwendungen an die Arbeitnehmer aus besonderem Anlass"; s. auch § 4 a Abs. 1 Satz 1 EntgFG: "Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen)".

  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Insbesondere deshalb kann die arbeitsrechtliche Zuordnung des Weihnachts- und Urlaubsgelds zu den einmaligen betrieblichen Sonderzuwendungen aus besonderem Anlaß (vgl. insbesondere Urteil des BAG vom 15. März 1973 5 AZR 525/72, Arbeitsgerichtliche Praxis Nr. 78 zu § 611 BGB, Gratifikationen) der steuerrechtlichen Beurteilung nicht ohne weitere Prüfung zugrunde gelegt werden.
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auch die Festlegung des einheitlichen Zahltermins auf den Zeitpunkt, an dem bei der Beklagten die Maigehälter fällig werden, spricht für die Eigenständigkeit des Anspruchs (vgl. BAG 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 78 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 36; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306, 310).
  • LAG Hamm, 25.04.2002 - 8 Sa 1842/01

    Gratifikation, Rückzahlung, Bindungsdauer, Aufteilung in Teilbeträge

    Bei der Aufteilung der Gratifikationsleistung in zwei Teilbeträge - z.B. als Urlaubs- und Weihnachtsgratifikation - lässt zwar die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Verdoppelung der maßgeblichen Bindungsdauer in der Weise zu, dass anknüpfend an den Auszahlungszeitpunkt der Leistungen jeweils ein eigenständiger Bindungszeitraum vereinbart werden kann, dessen zulässige Dauer sich jedoch nach Maßgabe der gewährten Teilleistung richtet (BAG, Urteil vom 15.03.1973 - 5 AZR 525/72 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubsvergütung bei Kürzung des

    Derartige Leistungen können etwa als Zuschläge zum jeweiligen Urlaubsentgelt oder als Einmalleistungen zu festen Terminen gewährt werden (BAG Urteil vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Für Regelungen dieser Art ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Zuschläge rechtlich wie das Urlaubsentgelt, also das weitergezahlte Arbeitsentgelt, zu behandeln sind (BAG Urteil vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - BAGE 25, 102 = AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 23. Juli 1976 - 5 AZR 492/75 - AP Nr. 1 zu § 11 BUrlG Urlaubsgeld), es sei denn, aus dem Tarifvertrag ergibt sich etwas anderes (BAG Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 166/73 - AP Nr. 11 zu § 11 BUrlG).

  • LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01

    Gratifikation, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Arbeitsentgelt, anteilige Zahlung,

    Gleichwohl ist die Ausgestaltung des Urlaubsgeldes im Sinne einer Gratifikation als Belohnung für die geleistete Betriebstreue zwar zulässig (BAG. Urteil vom 15.03.1973 - 5 AZR 525/72 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation), rein tatsächlich jedoch vergleichsweise selten anzutreffen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.09.1999 - 2 Sa 393/99

    Recht zur Einbehaltung des Lohns nach Eigenkündigung des Arbeitnehmers

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  • BAG, 08.06.1989 - 8 AZR 641/87

    Urlaubsgeld: Zuschlag während des Erziehungsurlaubs

    Es fehlt auch an einem Rückzahlungsvorbehalt (vgl. BAG Urteil vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - BAGE 25, 102 = AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 328/91

    Entstehung eines tariflichen Urlaubsgeldanspruchs - Einheitliche Behandlung von

    Entscheidend für die rechtliche Behandlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes ist allein die Ausgestaltung der tariflichen Rechtsgrundlagen hierzu, insbesondere der dem Urlaubsgeld tariflich beigegebene Leistungszweck (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1967 - 5 AZR 292/66 - AP Nr. 6 zu § 11 BurlG; BAG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 5 AZR 45/68 - AP Nr. 2 zu § 1 BurlG; BAG Urteil vom 15. März 1973 - 5 AZR 525/72 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 23. Juli 1976 - 5 AZR 492/75 - AP Nr. 1 zu § 11 BurlG Urlaubsgeld).
  • BAG, 09.01.1979 - 6 AZR 512/77

    Kein Anspruch auf Urlaubsgeld für Zusatzurlaub

  • BayObLG, 01.12.1981 - BReg. 1 Z 74/81

    Zur Täuschungseignung einer Firma bei Buchstabenkombination

  • LAG Hessen, 19.10.1992 - 11 Sa 647/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes für Zeiten der Inanspruchnahme von

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.1988 - 2 Sa 86/88

    Abgrenzung zwischen Urlaubsgratifikation und Urlaubsgeld; Bemessung des

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