Rechtsprechung
BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Mitarbeiters einer Bundespartei auf Übertragung der Funktion des stellvertretenden Geschäftsführers und auf Zahlung einer Höhervergütung nach der Besoldungsgruppe A 16 nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Bindung des Arbeitgebers an eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 13 Ca 243/88
- LAG Hessen, 05.06.1991 - 9 Sa 644/90
- BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Hessen, 05.06.1991 - 9 Sa 644/90
Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 1991 - 2/9 Sa 644/90 - wird zurückgewiesen.Auf die Anschlußrevision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 1991 - 2/9 Sa 644/90 - insoweit aufgehoben, wie es die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juni 1989 - 13 Ca 243/88 - zurückgewiesen und über die Kosten entschieden hat.
- BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe - …
Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
Ihre Auslegung ist - auch soweit es um die Frage geht, ob es sich überhaupt um Willenserklärungen handelt - in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (BAGE 59, 12, 20 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu B III 1 der Gründe, vgl. auch Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB). - BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 271/72
Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG - Seniorität - Betriebsvertretung - …
Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
Beförderung läßt sich aber weder hieraus noch aus anderen Vorschriften ableiten (BAG Urteil vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB). - BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch …
Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
Die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht verlangt zwar vom Arbeitgeber, bei allen Maßnahmen auf das Wohl und die berechtigten Interessen seiner Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen (vgl. Urteil des Senats vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht). - BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
Ihre Auslegung ist - auch soweit es um die Frage geht, ob es sich überhaupt um Willenserklärungen handelt - in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (BAGE 59, 12, 20 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu B III 1 der Gründe, vgl. auch Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Er hatte jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, gleichfalls befördert zu werden (vgl. zur "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers BAG 23. September 1992 - 5 AZR 526/91 - zu II 6 der Gründe) . - LAG Hessen, 17.04.2014 - 5 Sa 802/13
Beförderung - Mobbing
b) Ein allgemeiner Beförderungsanspruch folgt weder aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht noch aus anderen Vorschriften (vgl. BAG 23. September 1992 - 5 AZR 526/91 - Orientierungssatz, zitiert nach juris; BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn 37 m. w. N.). - LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 51/01
Diskriminierungsverbot und Anspruch auf Beförderung
Die arbeitsrechtlich Fürsorgepflicht verlangt zwar vom Arbeitgeber, bei allen Maßnahmen auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen; ein allgemeiner Anspruch auf Beförderung lässt sich aber hieraus grundsätzlich nicht ableiten (BAG, Urteil vom 23.09.1992, 5 AZR 526/91, n.v., über JURIS abrufbar). - BAG, 13.01.1993 - 5 AZR 209/92
Höhe der Vergütung bei Betriebsnachfolge - Verweis auf einschlägige Tarifverträge …
In ähnlicher Weise hat der Senat eine Vertragsabsprache in der Entscheidung vom 23. September 1992 - 5 AZR 526/91 - beurteilt, in der auf Beamtenrecht verwiesen war. - LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11
Umfang des Direktionsrechts des öffentlichen Arbeitgebers
Ein allgemeiner Anspruch des Arbeitnehmers auf Beförderung lässt sich jedoch weder aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht noch aus anderen Vorschriften herleiten (BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 526/91 -).