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   BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91   

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https://dejure.org/1992,11637
BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91 (https://dejure.org/1992,11637)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 5 AZR 526/91 (https://dejure.org/1992,11637)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 5 AZR 526/91 (https://dejure.org/1992,11637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Mitarbeiters einer Bundespartei auf Übertragung der Funktion des stellvertretenden Geschäftsführers und auf Zahlung einer Höhervergütung nach der Besoldungsgruppe A 16 nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Bindung des Arbeitgebers an eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 05.06.1991 - 9 Sa 644/90
    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 1991 - 2/9 Sa 644/90 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlußrevision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 1991 - 2/9 Sa 644/90 - insoweit aufgehoben, wie es die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juni 1989 - 13 Ca 243/88 - zurückgewiesen und über die Kosten entschieden hat.

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
    Ihre Auslegung ist - auch soweit es um die Frage geht, ob es sich überhaupt um Willenserklärungen handelt - in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (BAGE 59, 12, 20 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu B III 1 der Gründe, vgl. auch Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 271/72

    Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG - Seniorität - Betriebsvertretung -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
    Beförderung läßt sich aber weder hieraus noch aus anderen Vorschriften ableiten (BAG Urteil vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB).
  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
    Die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht verlangt zwar vom Arbeitgeber, bei allen Maßnahmen auf das Wohl und die berechtigten Interessen seiner Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen (vgl. Urteil des Senats vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
    Ihre Auslegung ist - auch soweit es um die Frage geht, ob es sich überhaupt um Willenserklärungen handelt - in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (BAGE 59, 12, 20 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu B III 1 der Gründe, vgl. auch Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Er hatte jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, gleichfalls befördert zu werden (vgl. zur "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers BAG 23. September 1992 - 5 AZR 526/91 - zu II 6 der Gründe) .
  • LAG Hessen, 17.04.2014 - 5 Sa 802/13

    Beförderung - Mobbing

    b) Ein allgemeiner Beförderungsanspruch folgt weder aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht noch aus anderen Vorschriften (vgl. BAG 23. September 1992 - 5 AZR 526/91 - Orientierungssatz, zitiert nach juris; BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn 37 m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 51/01

    Diskriminierungsverbot und Anspruch auf Beförderung

    Die arbeitsrechtlich Fürsorgepflicht verlangt zwar vom Arbeitgeber, bei allen Maßnahmen auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen; ein allgemeiner Anspruch auf Beförderung lässt sich aber hieraus grundsätzlich nicht ableiten (BAG, Urteil vom 23.09.1992, 5 AZR 526/91, n.v., über JURIS abrufbar).
  • BAG, 13.01.1993 - 5 AZR 209/92

    Höhe der Vergütung bei Betriebsnachfolge - Verweis auf einschlägige Tarifverträge

    In ähnlicher Weise hat der Senat eine Vertragsabsprache in der Entscheidung vom 23. September 1992 - 5 AZR 526/91 - beurteilt, in der auf Beamtenrecht verwiesen war.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 7 Sa 55/11

    Umfang des Direktionsrechts des öffentlichen Arbeitgebers

    Ein allgemeiner Anspruch des Arbeitnehmers auf Beförderung lässt sich jedoch weder aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht noch aus anderen Vorschriften herleiten (BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 526/91 -).
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