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   BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03   

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https://dejure.org/2004,916
BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 (https://dejure.org/2004,916)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 (https://dejure.org/2004,916)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 (https://dejure.org/2004,916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Unzulässige Revision und Berufung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers ; Vergütungsansprüche eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers ; Revisionsbegründung bei mehreren Ansprüchen ; Zulässigkeit einer zweiten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ; Anforderungen an das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsbegründung vor Zustellung des angefochtenen Urteils - keine erneute Verlängerung bei Antragstellung abgelaufener Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Der Berufungskläger muss im Einzelnen angeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen er die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BAG 21. November 2002 - 6 AZR 82/01 - BAGE 104, 16; 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 -).
  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

    Als ausreichende Berufungsbegründung genügt dann allein schon die Rüge, das Urteil sei als ein solches ohne Gründe anzusehen (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 - zu II 2 d der Gründe) .
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Bezieht sich die Revision auf mehrere Streitgegenstände im prozessualen Sinn, muss sie den Angriff auf jeden Streitgegenstand ausreichend begründen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 - Rn. 34, AP ZPO 2002 § 551 Nr. 2 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 3; Senat 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - Rn. 61, BAGE 110, 45).
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