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   BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14   

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https://dejure.org/2017,5972
BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14 (https://dejure.org/2017,5972)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2017 - 5 AZR 552/14 (https://dejure.org/2017,5972)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 (https://dejure.org/2017,5972)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 256 Abs. 2 ZPO, § 2 Abs. 1 bis Abs. 3 TV BZ ME, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 1 Nr. 2 Satz 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME, § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 AÜG, § 2 Abs. 4 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME, § 2 Abs. 3 TV BZ ME, § 2 Abs. 5, § 3 TV BZ ME, § 291 BGB, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 2 Abs. 6 TV BZ ME, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeugbau im Sinne des § 1 TV BZ ME; Hilfs- und Nebenbetriebe als Teil des Wirtschaftszweiges Automobilindustrie und Fahrzeugbau im Sinne des § 1 TV BZ ME

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie

  • bag-urteil.com

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • rewis.io

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leiharbeitnehmer; Branchenzuschlag

  • rechtsportal.de

    TV BZ ME § 1 Nr. 2 S. 2 Hs. 1-2
    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeugbau im Sinne des § 1 TV BZ ME

  • datenbank.nwb.de

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    TV BZ ME: Fachlicher Geltungsbereich ("Pony-Pack″)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Der Einsatzbegriff bei Branchenzuschlagstarifverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer in der Automobilindustrie - und der Branchenzuschlag

  • avax.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tarifliche Branchenzuschläge

Besprechungen u.ä.

  • avax.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tarifliche Branchenzuschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 197
  • BB 2017, 1523
  • NZA-RR 2017, 482
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

    Dies hat der Senat in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil in einem Parallelverfahren (- 5 AZR 552/14 - Rn. 21 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für

    Anhaltspunkte für die Annahme, die Tarifvertragsparteien wären von einem anderen Verständnis dessen, was den genannten Wirtschafszweigen unterfällt, ausgegangen, finden sich im TV BZ ME nicht (vgl. für den Wirtschaftszweig der Automobilindustrie BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 21, BAGE 158, 197) .

    Gemeint sind damit Betriebe, die nicht originär einem der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige unterfallen, die aber nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs unterstützen und deshalb zum entsprechenden Wirtschaftszweig in dem Sinne "gehören", dass sie ihm zuzuordnen sind (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 20, aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 25, aaO) .

    Sein Entgelt soll mit steigender Einsatzdauer bis zur Grenze desjenigen vergleichbarer Stammarbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie angehoben werden (§ 2 Abs. 4 TV BZ ME) und zugleich soll Leiharbeit verteuert werden (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 23, BAGE 158, 197) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass der Einsatzbetrieb nach seinen ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten dem entsprechenden Wirtschaftszweig zuzuordnen ist (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Dies hat der Senat in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil in einem Parallelverfahren (- 5 AZR 552/14 - Rn. 21 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.
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