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   BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02   

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https://dejure.org/2003,878
BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 (https://dejure.org/2003,878)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 (https://dejure.org/2003,878)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2003 - 5 AZR 562/02 (https://dejure.org/2003,878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung für Zeit nach Ausspruch einer Kündigung; Annahmeverzug des Dienstberechtigten nach unwirksamer Kündigung; Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Vorliegen eines unzulässigen Ausforschungsbeweises; Wirbelsäulenerkrankung eines Baufacharbeiters; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Kündigungsschutzklage als Geltendmachung der Ansprüche iS der tariflichen Ausschlussfrist; Arbeitslohn - Annahmeverzug; Beendigung des Annahmeverzugs; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzug: Darlegungslast des Arbeitgebers zur Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers ? Arbeitsunfähigkeitszeiten vor und nach Verzugszeitraum als ausreichendes Indiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Annahmeverzugslohn und Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn und Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 439
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    In der Kündigungsschutzklage liegt auch die schriftliche Geltendmachung der damit zusammenhängenden weiteren Ansprüche bei einer zweistufigen Ausschlussfrist; das gilt auch dann, wenn der Lauf der zweiten Frist für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses gehemmt ist (Senat 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135, 137 f.; BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

    Für die gerichtliche Geltendmachung kommt es nach § 270 Abs. 3 ZPO aF auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit an (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    Ein solcher liegt vor, wenn es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (BAG 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70, 77 mwN).

    Das kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn die Partei selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70, 78 f. mwN).

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 155/92

    Zurückweisung eines Beweisantrags im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    Die Zwecklosigkeit des Beweises kann sich aus der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels ergeben (BGH 12. Januar 1994 - XII ZR 155/92 - NJW 1994, 1348).

    Eine Beweisaufnahme darf nicht schon deshalb unterbleiben, weil die aufgestellte Behauptung unwahrscheinlich ist oder die beantragte Beweisaufnahme aller Wahrscheinlichkeit nach erfolglos bleiben wird (BGH 12. Januar 1994 - XII ZR 155/92 - aaO).

  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    An diesem Tag wurde der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts über die Nichtzulassung der Revision der Beklagten zugestellt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 24. Oktober 1983 - GmS-OGB 1/83 - BGHZ 88, 353).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    Als solche unterliegt sie nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. nur BAG 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    Der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet nur dann, wenn er mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung klarstellt, daß er zu Unrecht gekündigt hat (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 169 ff.; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen [zVv.]).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    Der Arbeitnehmer unterlässt böswillig anderweitigen Erwerb, wenn er vorsätzlich grundlos Arbeit ablehnt oder vorsätzlich verhindert, dass ihm Arbeit angeboten wird (BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196; 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Unvermögen des Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber (BAG 29. Oktober 1998 - 2 AZR 666/97 - AP BGB § 615 Nr. 77 = EzA BGB § 615 Nr. 91).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2002 - 1 Sa 296/01
    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Schlußurteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. August 2002 - 1 Sa 296/01 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
    Die Beklagte geriet - abgesehen von der streitigen Leistungsfähigkeit des Klägers - ab dem 1. März 1998 durch Ausspruch der rechtsunwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, da sie dem Kläger mit Ablauf der Kündigungsfrist am 28. Februar 1998 die Arbeitsmöglichkeit entzog (vgl. nur BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329, 333 mwN).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

  • BGH, 13.01.1986 - II ZR 76/85

    Unvollständige Beweiswürdigung des Berufungsgerichts hinsichtlich eines

  • BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    cc) Entgegen der Auffassung der Revision steht diesem Verständnis das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 2003 (- 5 AZR 562/02 -) nicht entgegen.
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Die Koinzidenz zwischen dem Ablauf der Kündigungsfrist und dem behaupteten Ende der Arbeitsunfähigkeit nach einer mehrmonatigen Erkrankung, deren Beginn in engem zeitlichen Zusammenhang mit der vom Kläger als "Akt der Willkür" empfundenen Umsetzung stand, reicht zur Begründung der Indizwirkung aus (vgl. allg. zur Indizwirkung von Krankheitszeiten BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 a der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2) .
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Die Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung zu tragen (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2).
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