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   BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91   

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https://dejure.org/1992,2358
BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 (https://dejure.org/1992,2358)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 (https://dejure.org/1992,2358)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 (https://dejure.org/1992,2358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer schlechteren Gesamtbewertung bei hervorrangenden Einzelbewertungen in einem Unternehmen für Computer und Textsysteme - Anspruch auf Zeugnisberichtigung nach Erteilung einer guten Bewertung in Form eines Zwischenzeugnisses - Schlechtere Gesamtbewertung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630
    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70

    Arbeitszeugnis - Verpflichtung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91
    Er ist in seiner Entscheidung darüber frei, welche positiven oder negativen Leistungen und Eigenschaften er hierin mehr hervorheben will als andere (BAG Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 = AP Nr. 6 zu § 630 BGB).

    Er ist in seiner Entscheidung darüber frei, welche positiven oder negativen Leistungen und Eigenschaften er hierin mehr hervorheben will als andere (BAG Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP Nr. 6 zu § 630 BGB).

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91
    Wenn der Arbeitgeber dagegen einwendet, das erteilte Zeugnis sei inhaltlich richtig und er habe demgemäß den Zeugnisanspruch erfüllt, so ist er als Schuldner dafür darlegungs- und beweispflichtig (BAG Urteil vom 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB).

    Wenn der Arbeitgeber dagegen einwendet, das erteilte Zeugnis sei inhaltlich richtig und er habe demgemäß den Zeugnisanspruch erfüllt, so ist er als Schuldner dafür darlegungs- und beweispflichtig (BAGE 9, 289, 296 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Hinweise des Senats: Verhältnis Rspr. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = AP HGB § 73 Nr. 1 (teilweise Aufgabe); 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16 (Fortführung); 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 = AP BGB § 630 Nr. 26 = EzA BGB § 630 Nr. 23 (Bestätigung).

    "Gut" im Sinne der Zufriedenheitsskala ist ein Arbeitnehmer nur dann, wenn ihm bescheinigt wird, er habe "stets", "immer" oder "durchgehend" zur vollen Zufriedenheit des Arbeitgebers gearbeitet (vgl. BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16; Weuster/Scheer Arbeitszeugnisse in Textbausteinen 9. Aufl. S. 81; Schleßmann Das Arbeitszeugnis 16. Aufl. S. 147; ErfK/Müller-Glöge 3. Aufl. § 630 BGB Rn. 73, 74 mwN).

    Denn ein Anspruch auf eine bestimmte Endnote ergibt sich daraus nur, wenn die Einzelbeurteilungen zwingend den Schluss auf die vom Arbeitnehmer verlangte bessere Endbeurteilung zulassen (vgl. BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16).

    Ob daran auch dann festzuhalten ist, wenn der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung als "gut" erstrebt, hat der Fünfte Senat in der Entscheidung vom 23. September 1992 (- 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16) offen gelassen.

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Es handelt sich für den unbefangenen Leser um die Wiedergabe einer durchweg guten Einzelbewertung, die sich stimmig in die gute Gesamtbewertung der Leistung nach dem üblichen Beurteilungssystem mit "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" einfügt (vgl. zur üblichen Formulierung einer guten Gesamtleistung auch: BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - zu II der Gründe, EzA BGB § 630 Nr. 16) .

    Schließlich wird in demselben Absatz noch die Leistung des Klägers mit der Gesamtnote "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" und damit nach dem gebräuchlichen Beurteilungssystem mit der Note "gut" bewertet (vgl. BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - zu II der Gründe, EzA BGB § 630 Nr. 16 ) .

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Betroffen ist auch die Verwendung des Wortes "vollste" Zufriedenheit, die der Arbeitgeber zwar in einem Zwischenzeugnis benutzt hat, die er aus grammatikalischen Gründen aber nicht in das Endzeugnis übernehmen will (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Der Arbeitgeber entscheidet deshalb auch darüber, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben will als andere (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16, zu II der Gründe).
  • ArbG Berlin, 26.10.2012 - 28 Ca 18230/11

    Korrektur eines Zeugnisses - Darlegungslast des Arbeitgebers

    Für die ordnungsgemäße Erfüllung ist aber der Schuldner beweispflichtig"; ebenso noch BAG 23.9.1992 - 5 AZR 573/91 - PersR 1993, 329 = EzA § 630 Nr. 16 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Arbeitnehmer hat einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines richtigen Zeugnisses.

    Für die ordnungsgemäße Erfüllung ist aber der Schuldner beweispflichtig"; ebenso noch BAG 23.9.1992 - 5 AZR 573/91 - PersR 1993, 329 = EzA § 630 Nr. 16 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Arbeitnehmer hat einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines richtigen Zeugnisses.

    Für die ordnungsgemäße Erfüllung ist aber der Schuldner beweispflichtig"; ebenso noch BAG 23.9.1992 - 5 AZR 573/91 - PersR 1993, 329 = EzA § 630 Nr. 16 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Arbeitnehmer hat einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines richtigen Zeugnisses.

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Der Arbeitgeber entscheidet deshalb auch darüber, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben will als andere (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - zu II der Gründe, EzA BGB § 630 Nr. 16) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung im Aufhebungsvertrag

    Soweit die Beklagte ihre Beurteilung, die Klägerin sei "auch in schwierigen Situationen immer zu sehr ordentlichen Arbeitsergebnissen" gelangt, für zulässig hält, so übersieht sie weiterhin, dass - worauf das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG vom 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - NZA § 630 BGB Nr. 16) bereits hingewiesen hat, die beanstandete Bewertung mit der sehr guten Leistungsbeurteilung der Klägerin im Widerspruch steht.
  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23

    Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung; Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses;

    Werden beispielsweise die Einzelleistungen des Arbeitnehmers ausnahmslos als "sehr gut" bewertet, so ist damit unvereinbar, dem Arbeitnehmer zusammenfassend zu bescheinigen, er habe nur zur "vollen Zufriedenheit" gearbeitet (BAG vom 23.09.1992, 5 AZR 573/91; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2020, 3 Sa 256/19).
  • LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18

    Zeugnisberichtigungsanspruch - Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit -

    Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91, zitiert nach Juris).
  • LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16

    Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

    Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG 23.09.1992 - 5 AZR 573/91, juris Rn. 19; BAG 12.08.2008 a.a.O. Rn. 19).
  • OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17

    Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten

  • ArbG Berlin, 14.12.2012 - 28 Ca 16143/12

    Zeugnisergänzung - Anspruch auf Ehrlichkeitsvermerk nach unwirksamer

  • ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14

    Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des

  • LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07

    Verurteilung zu vorgegebener Formulierung im Zeugnis verstößt nicht gegen Art. 5

  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs-

  • ArbG Köln, 17.06.2008 - 14 Ca 7148/07

    Zulässigkeit der Bildung von Schwerpunkten bei der Tätigkeitsbeschreibung in

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01

    Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als

  • LAG Köln, 22.08.1997 - 11 Sa 235/97

    Zeugnis; Zwischenzeugnis; Schlußzeugnis; Bindungswirkung

  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11

    Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20

    Erteilung eines berichtigten Arbeitszeugnisses - Darlegungs- und Beweislast

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.08.1999 - 2 Ca 2584/99

    Anspruch auf Zeugnisberichtigung

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2020 - 3 Sa 256/19

    Zeugnisberichtigung - unzureichende Berufungsbegründung

  • ArbG Berlin, 06.05.2011 - 28 Ca 4241/11
  • VG Bremen, 10.01.2013 - 6 V 893/12

    Besetzung des Dienstpostens des Direktors der Bremischen Bürgerschaft -

  • ArbG Cottbus, 11.03.2009 - 7 Ca 1499/08

    Anspruch auf Abgeltung eines Urlaubstags nach Beendigung eines

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