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   BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03   

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https://dejure.org/2004,2763
BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto; Anspruch auf Zeitgutschrift für Brückentage aus der von der Beklagten und dem Betriebsrat unterschriebenen Mitteilung; Anspruch auf Zeitgutschrift aus der noch nach dem Ende ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers, §§ 3, 4 EFZG

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch - Gegenbuchung auf dem Arbeitszeitkonto

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Krankheit bei Aufhebung der Arbeitspflicht aus einem anderen Grund ? Gleichstellung arbeitsfähiger und arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Auswirkung einer Erkrankung während Betriebsruhe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 656 (Ls.)
  • DB 2004, 1995
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Gegenstand eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann zwar auch ein Anspruch auf Zeitgutschrift sein, denn ein Arbeitszeitkonto drückt nur in anderer Form den Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers aus (Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256).
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Die Klage ist mit dem in der Revision gestellten Antrag zulässig (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
  • LAG Hamm, 30.07.2002 - 4 (11) Sa 1322/01
    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juli 2002 - 4 (11) Sa 1322/01 - aufgehoben.
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 108/03

    Tarifauslegung - Arbeitszeitverkürzungstage - Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Die Klage ist mit dem in der Revision gestellten Antrag zulässig (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Im Rahmen des § 264 Nr. 2 ZPO kann dabei auch in der Revisionsinstanz von einer Leistungs- auf eine Feststellungsklage oder umgekehrt übergegangen werden (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu I der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 21; GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 44).
  • BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13

    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

    Da Gutschriften auf einem Arbeitszeitkonto nur eine andere Form von Entgelt sind, das lediglich nicht (sofort) ausgezahlt, sondern verrechnet wird, sind im Krankheitsfall grundsätzlich auch Zeitgutschriften zu gewähren, unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt verstetigt ausgezahlt wird (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu II 3 der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2011 - 4 Sa 331/11

    Zeitausgleichsanspruch - Gleitzeittag - Arbeitsunfähigkeit

    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BAG nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; BAG 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).

    Da eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum die bereits gewährte Freistellung nicht hinfällig macht (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG), ist die Arbeitspflicht bereits auf Grund der Freistellung aufgehoben.

    Das ist mit §§ 3, 4 EFZG nicht vereinbar (vgl. bereits auch BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG).

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