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   BAG, 06.05.1960 - 5 AZR 586/59   

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BAG, 06.05.1960 - 5 AZR 586/59 (https://dejure.org/1960,583)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1960 - 5 AZR 586/59 (https://dejure.org/1960,583)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1960 - 5 AZR 586/59 (https://dejure.org/1960,583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtssuchende Partei - Ausnutzung der sRechtsmittelfrist - Gerichtsverwaltungen - Nachtbriefkasten - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 215
  • NJW 1960, 1543
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.09.1955 - 2 AZR 223/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschöpfung der Rechtsmittelfristen und

    Auszug aus BAG, 06.05.1960 - 5 AZR 586/59
    Gemäß § 64 Abs» 2 ArbGG, § 233 Abs» 1 ZPO ist einer Partei gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung auf Antrag 'Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ZL" erteilen, wenn sie durch einen unabwendbaren Zufall verhindert war, die Frist einzuhalten« Wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach und darunter einmal gerade in bezug auf hie Verhältnisse beiip Landesarbeitsgericht Nürnberg ausge- SProchen hat (vgl» AP Nr« 15 zu § 233 ZPO; vgl« im übrigen BAG 2, 116 /Il87; AP Nr« 9 zu § 232 ZPO, jeweils mit Nachweisen) s darf eine rechtsuchende Partei die ihr vom Gesetz ö Ingeräumten Rechtsmittelfristen voll ausnutzen und dabei hr rauf vertrauen, daß die Gerichtsverwaltung die geeigneten Vorkehrungen trifft, die eine volle Ausnutzung der Rechtsrttelfnisten ermöglichen» Scheitert eine Fristwahrung an C;e1i Fehlen solcher geeigneten Vorkehrungen, z"B. daran, h-"ß kein Nachtbriefkasten oder keine zur Entgegennahme Bereite und befugte Person vorhanden ist, so ist das ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 233 Abs» 1 ZPO und °aher die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die h-istversüumung zu erteilen».
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Senat kann über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist abschließend zugunsten des Klägers entscheiden (vgl. BAGE 9, 215 = AP Nr. 30 zu § 233 ZPO; 24, 81, 83 = AP Nr. 59, aaO; BAG Urteil vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 237 Stichwort: Ausnahmen, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.1974 - IV B 67/74

    Rechtsmittelfrist - Fristwahrung - Rechtsmittelschrift - Dienstschluß -

    Das bedeutet in der Regel, daß die Rechtsbehelfsschrift bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme befugten Beamten in Empfang genommen sein muß (BGH-Beschlüsse vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; vom 26. Oktober 1972 VII ZB 8/72 , Versicherungsrecht 1973 S. 87 - VersR 1973, 87 - BAG-Urteil vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, NJW 1960, 1543; Beschluß des BayObLG vom 26. September 1968 RReg.

    Das Fehlen solcher Nachtbriefkästen darf indessen auch nach Auffassung des BHG (Beschluß II ZB 6/51), des BAG (Urteile 5 AZR 586/59; vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369) und das BayObLG nicht zu Lasten der Rechtssuchenden gehen.

  • BFH, 21.11.1974 - IV B 66/74

    Rechtsmittelfrist - Fristwahrung - Rechtsmittelschrift - Dienstschluß -

    Das bedeutet in der Regel, daß die Rechtsbehelfsschrift bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme befugten Beamten in Empfang genommen sein muß (BGH-Beschlüsse vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; vom 26. Oktober 1972 VII ZB 8/72, Versicherungsrecht 1973 S. 87; BAG-Urteil vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, NJW 1960, 1543; Beschluß des BayObLG vom 26. September 1968 RReg.

    Das Fehlen solcher Nachtbriefkästen darf indessen auch nach Auffassung des BGH (Beschluß II ZB 6/51), des BAG (Urteile 5 AZR 586/59; vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369) und des BayObLG nicht zu Lasten der Rechtssuchenden gehen.

  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 158.60

    Rechtsmittel

    Ihr Fehlen ist ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BGH, NJW 1957 S. 750, MDR 1960 S. 223; BAG, NJW 1960 S. 1543).
  • BAG, 21.10.1963 - 5 AZR 1/63

    Gerichte für Arbeitssachen - Gerichtsverwaltungen - die Zeit nach Dienstschluß -

    1c Für die Zeit nach Dienstschluß der Gerichte für Ar beitssachen müssen die Gerichtsverwaltungen sichersteilen, daß eine Partei die ihr zustehende Rechts mittelfrist voll ausnutzen kann (vgl BAG 9, 215 ffc = AP Nr. 5o zu § 235 ZPO; ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts)" 2o Werden dafür Nachtbriefkästen benutzt, so müssen diese als Nachtbriefkasten deutlich gekennzeichnet sein , Dazu gehört der - auch nachts lesbare - deutliche Hinweis, daß in den Nachtbriefkasten mit fristwahrender V/irkung Fost für das Gericht eingeworfen werden kann» Nachtbriefkästen müssen am Gerichtsgebäude ohne große Schwierigkeiten auffindbar und es muß auch sichergestelift sän, daß sie von Rechtsuchenden nicht mit anderen Briefkästen verwechselt werden«, .
  • BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, Neue Juristische Wochenschrift 1960 S. 1543 - NJW 1960, 1543 -, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369).
  • BAG, 07.06.1968 - 1 AZB 15/68

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nichteinhaltung der Berufungsfrist - Eilbote

    Dem Prozeßbevdllmächtigten einer Partei ist es zwar nicht verwehrt, die von dem Gesetz eingeräunte Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tage voll auszunutzen (BAG 2, 116 [118] = AP Nr. 3 zu § 518 ZPO; BAG 9, 215 [2173 AP Fr. 30 zu § 233 ZPO; AP Nr. 9 und 15 zu § 233 ZPO).
  • BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des BGH vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts -- BAG -- vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, NJW 1960, 1543, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369).
  • BVerwG, 04.08.1965 - I B 34.65

    Apothekenpflichtigkeit von Tabletten - Apothekenpflichtigkeit eines Heilmittels -

    Es geht nicht zu Lasten der Beigeladenen, wenn der rechtzeitige Zugang deshalb unterblieb, weil der Adressat der Rechtsmittelschrift nicht das Erforderliche im Rahmen des Verkehrsüblichen veranlaßt hat, um solche Schriftstücke auch dann, wenn der letzte Tag der Frist, wie hier, ein "dienstfreier Sonnabend" war, in Empfang zu nehmen (Urteil des III. Senats vom 13. Februar 1964, Buchholz BVerwG 310, § 60 VwGO Nr. 28 = ZLA 1964, 199; vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1962 - BVerwG I C 158.60 -, NJW 1962, 1268 = DÖV 1962, 317 = MDR 1962, 595 und Bundesgerichtshof NJW 1957, 750; MDR 1960, 223; BAG NJW 1960, 1543).
  • BVerwG, 04.08.1965 - I B 35.65

    Apothekenpflichtigkeit von Tabletten - Apothekenpflichtigkeit eines Heilmittels -

    Es geht nicht zu Lasten der Beigeladenen, wenn der rechtzeitige Zugang deshalb unterblieb, weil der Adressat der Rechtsmittelschrift nicht das Erforderliche im Rahmen des Verkehrsüblichen veranlaßt hat, um solche Schriftstücke auch dann, wenn der letzte Tag der Frist, wie hier, ein "dienstfreier Sonnabend" war, in Empfang zu nehmen (Urteil des III. Senats vom 13. Februar 1964, Buchholz BVerwG 210, § 60 VwGO Nr. 28 = ZLA 1964, 199; vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1962 - BVerwG I C 158.60 -, NJW 1962, 1268 = DÖV 1962, 317 = MDR 1962, 595 und Bundesgerichtshof NJW 1957, 750; MDR 1960, 223; BAG NJW 1960, 1543).
  • BVerwG, 29.10.1960 - I B 16.60

    Klärungsbedürftigkeit der Pflicht einer Behörde zur Ermöglichung eines vollen

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