Rechtsprechung
   BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77   

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https://dejure.org/1978,168
BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77 (https://dejure.org/1978,168)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1978 - 5 AZR 62/77 (https://dejure.org/1978,168)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 (https://dejure.org/1978,168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche aus Arbeitsverträgen - Tarifliche Ausschlußklausel - Rückzahlung überzahlter Lohnbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TVG § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 987
  • DB 1978, 2035
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66

    Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer -

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
    Der in dieser Vorschrift enthaltene Nebensatz ('die sich nach dem Tarifvertrag ... bestimmen') bezieht sich auf 'Arbeitsverträge' und stellt lediglich klar, daß die Verfallklausel für alle dem Tarifvertrag - sei es kraft Organisationszugehörigkeit, sei es kraft einzelvertragliche Vereinbarung - unterworfenen Arbeitsverträge gelten soll (vgl. zu dem wortgleichen § 72 MTB: BAG 20, 30 = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr. 20 zu § 670 BGB).

    Daß der Begriff des Arbeitsvertrages vielfach gleichbedeutend mit dem des Arbeitsverhältnisses verwendet wird, hat das BAG mehrfach dargelegt (BAGE 20, 30 [34] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr. 20 zu § 670 BGB).

    Es soll möglichst bald Gewißheit eintreten, mit welchen Ansprüchen die jeweilige Gegenseite noch zu rechnen hat (BAG 20, 30 [35] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter II 4b der Gründe]).

    So wurde anerkannt, daß auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung unter derartige tarifliche Ausschlußklauseln fallen können (BAGE 20, 30 [32] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 24, 116 [118 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Es ist gerade ein Vorzug dieser Ausschlußklauseln, daß sie im Gegensatz zu den starren gesetzlichen Verjährungsvorschriften nicht darauf angewiesen sind, nach den materiellrechtlichen Anspruchsgrundlagen zu differenzieren, sondern daß sie die wechselseitigen Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtsklarheit den gleichen kurzen Verfallfristen unterwerfen können (vgl. zu dem ähnlich gelagerten Fall einer Anspruchskonkurrenz: BAG 20, 30 [36] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • BAG, 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
    Der in dieser Vorschrift enthaltene Nebensatz ('die sich nach dem Tarifvertrag ... bestimmen') bezieht sich auf 'Arbeitsverträge' und stellt lediglich klar, daß die Verfallklausel für alle dem Tarifvertrag - sei es kraft Organisationszugehörigkeit, sei es kraft einzelvertragliche Vereinbarung - unterworfenen Arbeitsverträge gelten soll (vgl. zu dem wortgleichen § 72 MTB: BAG 20, 30 = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr. 20 zu § 670 BGB).

    Daß der Begriff des Arbeitsvertrages vielfach gleichbedeutend mit dem des Arbeitsverhältnisses verwendet wird, hat das BAG mehrfach dargelegt (BAGE 20, 30 [34] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr. 20 zu § 670 BGB).

    In einem weiteren Urteil hat das BAG entschieden, daß Lohnsteuererstattungsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer unter die Verfallfrist tariflicher Ausschlußklauseln fallen (BAG AP Nr. 20 zu § 670 BGB).

  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
    So wurde anerkannt, daß auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung unter derartige tarifliche Ausschlußklauseln fallen können (BAGE 20, 30 [32] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 24, 116 [118 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72

    Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform -

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
    So wurde anerkannt, daß auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung unter derartige tarifliche Ausschlußklauseln fallen können (BAGE 20, 30 [32] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 24, 116 [118 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
    Wann sie von der Überzahlung und damit vom Bestehen ihres Rückforderungsrechts Kenntnis erlangt hat, ist für den Ablauf der Frist nicht erheblich Eine Ausschlußfrist läuft auch dann, wenn der fällige Anspruch demjenigen, der den Anspruch geltend machen muß, unbekannt ist (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT).
  • BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72

    Bereicherungsanspruch - Lohnüberzahlung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
    Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht dem Urteil des BAG (BAG 24, 434 = AP Nr. 5 zu § 195 BGB).
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Für den Verfall eines Anspruchs kommt es regelmäßig nicht auf die Kenntnis des Gläubigers von dem Anspruch an (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19, BAGE 125, 216; 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - zu II der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 64 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 35) .
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Dem steht schon entgegen, dass es für den Verfall auf die Kenntnis des Bestehens eines Anspruchs regelmäßig nicht ankommt (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19, BAGE 125, 216; 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - zu II der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 64 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 35) .
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Das Landesarbeitsgericht verkennt, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Überzahlung und damit von seinem Rückzahlungsanspruch ankommt (Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT; BAGE 63, 246, 253 = AP, aaO., zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 360/85 - n.v.).
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