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   BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08   

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BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 (https://dejure.org/2009,1666)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 (https://dejure.org/2009,1666)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 (https://dejure.org/2009,1666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesamtzusage - Geltungsdauer der Willenserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 61
  • NZG 2010, 222
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Von der seitens der Arbeitnehmer angenommenen, vorbehaltlosen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 31, BAGE 118, 360; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327, 340 f.).

    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gem. § 151 BGB annehmen (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 26; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252).

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    a) Bei einer Gesamtzusage handelt es sich um eine typische Willenserklärung, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. nur BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 16 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 18 mwN, aaO.).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Von der seitens der Arbeitnehmer angenommenen, vorbehaltlosen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 31, BAGE 118, 360; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327, 340 f.).
  • LAG Hamburg, 14.02.2008 - 8 Sa 75/07
    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Februar 2008 - 8 Sa 75/07 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Insbesondere ist zu erwarten, dass sich die Beklagte als öffentlich-rechtlicher Rechtsträger bereits einem Feststellungsurteil beugen wird (vgl. BGH 25. Oktober 2004 - II ZR 413/02 - zu II 3 a der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 89).
  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Das von der Beklagten angezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem bei Vertragsbeendigung eines Fußballtrainers durch Kündigung der Begriff der Ablösung im Tatbestand Verwendung findet (10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 36), ist nicht aussagekräftig.
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Ein solches Interesse ist anzunehmen, wenn das angestrebte Feststellungsurteil geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 245 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 6).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses können nicht zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden (vgl. nur BAG 27. Oktober 2005 - 6 AZR 123/05 - Rn. 12, BAGE 116, 160).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Von der seitens der Arbeitnehmer angenommenen, vorbehaltlosen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 31, BAGE 118, 360; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327, 340 f.).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08
    Von der seitens der Arbeitnehmer angenommenen, vorbehaltlosen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 31, BAGE 118, 360; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327, 340 f.).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Die Zusage hat für alle Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung, sofern es nicht zwischenzeitlich zu einer Veränderung des Inhalts der Zusage durch den Arbeitgeber gekommen oder diese für die Zukunft aufgehoben worden ist (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 22 f., 28) .

    Eine solche Beschränkung des Inhalts der Zusage ist gegenüber neu eintretenden Beschäftigten auch wirksam (BAG 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 23, 28) .

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

    Es ist zu erwarten, dass sie sich als öffentlich-rechtlich verfasste Arbeitgeberin einer gerichtlichen Feststellung entsprechend verhalten wird (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 23; 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    Auf die konkrete Kenntnis des Einzelnen kommt es nicht an (vgl. zB BAG 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 22, EzA-SD 2009 Nr. 25 3 - 4; Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B III 2 der Gründe mwN, BAGE 113, 327).
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