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   BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86   

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https://dejure.org/1988,138
BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 (https://dejure.org/1988,138)
BAG, Entscheidung vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 (https://dejure.org/1988,138)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 (https://dejure.org/1988,138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeugnis - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.; BGB § 630
    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als Geltendmachung eines Erfüllungsanspruchs; mögliche Verwirkung des Zeugniserteilungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Wie lange besteht Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses?

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Zeugnisanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 329
  • NJW 1988, 1616
  • MDR 1988, 607
  • NZA 1988, 427
  • BB 1988, 978
  • DB 1988, 1071
  • JR 1988, 396
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80

    Zeugnisanspruch

    Auszug aus BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
    Ist das nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses (BAGE 42, 41, 47 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT, zu II 2 der Gründe).

    Dieser Gesichtspunkt wird unterstrichen dadurch, daß der Anspruch auf Zeugniserteilung regelmäßig von tariflichen Ausschlußklauseln erfaßt wird (vgl. nur die bereits erwähnte Entscheidung des Senats BAGE 42, 41 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT).

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
    Der Schuldner muß sich weiter hierauf eingerichtet haben, und schließlich muß ihm die Erfüllung des Rechts des Gläubigers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nicht mehr zumutbar sein (vgl. BAGE 6, 166 ff. [BAG 09.07.1958 - 2 AZR 538/56] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.07.1960 - 2 AZR 105/59

    Verwirkung eines Klageanspruchs

    Auszug aus BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
    Der Schuldner muß sich weiter hierauf eingerichtet haben, und schließlich muß ihm die Erfüllung des Rechts des Gläubigers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nicht mehr zumutbar sein (vgl. BAGE 6, 166 ff. [BAG 09.07.1958 - 2 AZR 538/56] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 11/77

    Ansprüche des Betriebsrats - Ersatz von Aufwendungen - Verwirken von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
    Der Schuldner muß sich weiter hierauf eingerichtet haben, und schließlich muß ihm die Erfüllung des Rechts des Gläubigers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nicht mehr zumutbar sein (vgl. BAGE 6, 166 ff. [BAG 09.07.1958 - 2 AZR 538/56] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Mit einer solchen Klage macht er weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungsanspruch (st. Rspr. BAG vgl. 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329 mwN).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses wie jeder schuldrechtliche Anspruch der Verwirkung unterliegt (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 507/04 - Rn. 31, BAGE 116, 95; BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - Rn. 14, BAGE 57, 329).

    Im Unterschied zu der vom Fünften Senat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1988 (- 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329) entschiedenen Konstellation habe der Kläger nach Erteilung des ihn nicht zufriedenstellenden Zeugnisses nicht mehrere Monate gewartet, bis er erstmals eine Korrektur verlangt habe.

    b) Angesichts der Vielzahl der Berichtigungsbemühungen des Klägers nach der Erteilung des Zeugnisses vom 25. Juli 2003 unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, den der Fünfte Senat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1988 zu behandeln hatte (- 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329).

  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung soll der Arbeitnehmer damit den ursprünglichen Erfüllungsanspruch geltend machen, weil der Arbeitgeber mit dem unzutreffenden Zeugnis seine Pflicht zur Erteilung eines formgerechten, wahrheitsgemäßen und wohlwollenden Zeugnisses nicht nachgekommen sei ( BAG vom 23.06.1960, AP Nr. 1 zu § 73 HGB [ A. Hueck ] = AR-Blattei "Zeugnis: Entsch. 3"; BAG vom 23.02.1983, AP Nr. 10 zu § 70 BAT = EzA § 70 BAT Nr. 15; BAG vom 17.02.1988, AP Nr. 17 zu § 630 BGB [ van Venrooy ] = AR-Blattei ES 1850 Nr. 27 = D-Blatt "Zeugnis: Entsch. 27" = EzA § 630 BGB Nr. 12 = NZA 1988, 427 = SAE 1989, 59 [ M. Wolff ]; zust. MünchKomm- Schwerdtner, § 630 BGB Rz. 36; Schaub, ArbR HdB, § 146 IV 1).
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