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   BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19   

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https://dejure.org/2020,30584
BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 (https://dejure.org/2020,30584)
BAG, Entscheidung vom 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 (https://dejure.org/2020,30584)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 (https://dejure.org/2020,30584)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 611a Abs. 2 BGB, §§ ... 615, 293 ff. BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 307 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG, § 21 Abs. 2 BEEG, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, Art. 5 Satz 1 der RL 2000/78/EG, § 164 SGB IX, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 296 BGB, § 106 Satz 3 GewO, § 296 Satz 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 276 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 81 Abs. 4 SGB IX, § 164 Abs. 4 SGB IX, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 297 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 84 Abs. 1 SGB IX, § 167 Abs. 1 SGB IX, § 562 Abs. 1 ZPO, § 615 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Kein Eintritt des Annahmeverzugs bei nicht vertragsgemäßem Tätigkeitsangebot; Schadensersatzanspruch des behinderten Menschen bei arbeitgeberseitiger, schuldhafter Unterlassung des Angebots einer Vertragsänderung mit behinderungsgerechter Beschäftigung

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzugsvergütung - schwerbehinderter Mensch - Schadenersatz bei unterlassener behinderungsgerechter Beschäftigung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Eintritt des Annahmeverzugs bei nicht vertragsgemäßem Tätigkeitsangebot

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die befristete Abstellung zu einer anderen Beschäftigungsstelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzug - und die behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur behinderungsgerechten Beschäftigung eines Arbeitnehmers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs bei fehlender Leistungsfähigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2231
  • MDR 2021, 694
  • NZA 2021, 406
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    Der Arbeitgeber sei in diesem Fall nach § 106 Satz 3 GewO verpflichtet, im Rahmen der Ausübung seines Direktionsrechts auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 14, BAGE 116, 121) .

    Kommt der Arbeitgeber seiner aus den genannten Bestimmungen resultierenden Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung anzubieten, schuldhaft (§ 276 Abs. 1 BGB) nicht nach, kann er dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütungsansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB oder wegen Verletzung eines Schutzrechts nach § 823 Abs. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 20, aaO; 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - zu I 3 d der Gründe, BAGE 97, 23, insoweit zu Ansprüchen aus § 14 SchwbG; Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 164 Rn. 191 f.; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB   IX 14. Aufl. § 164 Rn. 44) .

    In diesem Fall hat er auch ohne Benennung konkreter Einsatzmöglichkeiten von Seiten des Arbeitnehmers darzutun, dass ihm auch unter Berücksichtigung dieser besonderen Arbeitgeberpflichten nach § 164 Abs. 4 SGB IX eine zumutbare Beschäftigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht möglich war (zu den Einzelheiten vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 299; zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Vergütung als Schadensersatz BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 28 ff., BAGE 116, 121) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    Erst die durch die wirksame Ausübung des Direktionsrechts näher bestimmte Tätigkeit ist die iSv. § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung (st. Rspr., zB BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 14, BAGE 134, 296) .

    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296; daran anschließend auch BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21) .

    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .

  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296; daran anschließend auch BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21) .

    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .

  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 520/16

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    bb) Die mit der "Abstellung" einhergehende Befristung der Änderung der Tätigkeit des Klägers unterliegt einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (im Einzelnen BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 39 ff.; zur Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Vertragsbedingungen vgl. auch BAG 25. April 2018 - 7 AZR 520/16 - Rn. 34; 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 50, BAGE 154, 354) .

    Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auf Seiten des Arbeitnehmers kann in Ausnahmefällen eine andere Beurteilung in Betracht kommen (BAG 25. April 2018 - 7 AZR 520/16 - Rn. 35 f.; 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 51 mwN, BAGE 154, 354) .

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    bb) Die mit der "Abstellung" einhergehende Befristung der Änderung der Tätigkeit des Klägers unterliegt einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (im Einzelnen BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 39 ff.; zur Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Vertragsbedingungen vgl. auch BAG 25. April 2018 - 7 AZR 520/16 - Rn. 34; 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 50, BAGE 154, 354) .

    Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auf Seiten des Arbeitnehmers kann in Ausnahmefällen eine andere Beurteilung in Betracht kommen (BAG 25. April 2018 - 7 AZR 520/16 - Rn. 35 f.; 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 51 mwN, BAGE 154, 354) .

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    Insbesondere ist der Arbeitgeber, soweit eine Beschäftigung auf der bisherigen Stelle nicht mehr möglich ist, nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen bislang nicht vorhandenen, zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 164 Rn. 49; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. § 198 Rn. 61; differenzierend für eine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes des behinderten Menschen führt, v. Roetteken jurisPR-ArbR 39/19 Anm. 1 zu BAG - 6 AZR 329/18 -; Greiner/Hagedorn NJW 2019, 3483, 3485 f.) .

    Das SGB IX verlangt zudem nicht die Entlassung anderer Arbeitnehmer, um den Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen verwirklichen zu können (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - mwN aaO) .

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    Bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen bedarf es grundsätzlich keiner Angabe von Gründen in der Befristungsabrede (BAG 2. September 2009 - 7 AZR 233/08 - Rn. 24 mwN, BAGE 132, 59) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (vgl. BAG 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    Kommt der Arbeitgeber seiner aus den genannten Bestimmungen resultierenden Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung anzubieten, schuldhaft (§ 276 Abs. 1 BGB) nicht nach, kann er dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütungsansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB oder wegen Verletzung eines Schutzrechts nach § 823 Abs. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 20, aaO; 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - zu I 3 d der Gründe, BAGE 97, 23, insoweit zu Ansprüchen aus § 14 SchwbG; Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 164 Rn. 191 f.; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB   IX 14. Aufl. § 164 Rn. 44) .
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
    Diese Bestimmung gilt nicht für die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (st. Rspr., zB BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 52 mwN) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

  • LAG Niedersachsen, 25.09.2019 - 17 Sa 300/19

    Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Ablauf einer befristet zugewiesenen

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

  • BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

  • EuGH, 11.04.2013 - C-337/11

    Rechtswirksamkeit von Arbeitsverträgen mit verkürzter Kündigungsfrist bei

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Zudem würde die Möglichkeit, die Klägerin mit einer anderen als der gemäß § 294 BGB zu bewirkenden Arbeitsleistung zu beschäftigen, nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht Annahmeverzug begründen, in Betracht käme allenfalls ein Anspruch auf Vergütung als Schadenersatz, bei dem es sich prozessual um einen anderen Streitgegenstand handelt (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 10 mwN, 27, 41) .
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Die allgemeinen Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB und die Schutzpflichten aus § 618 BGB können es zwar gebieten, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, mit dem Ziel, die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu sichern (vgl. zur leidensgerechten Beschäftigung BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 22, BAGE 169, 26; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; zur Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen im Rahmen des Weisungsrechts vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 30; 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 36) .
  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Der Kläger schuldete weiterhin nur die von der Beklagten aufgrund ihres Weisungsrechts (§ 106 Satz 1 GewO) zuletzt wirksam zugewiesene Tätigkeit als Betriebsleiter (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 10 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23

    Änderungskündigung; Annahmeverzug; Direktionsrecht; krankheitsbedingte Kündigung;

    bb) Unterbleibt eine solche Beschäftigung jedoch, da der Arbeitgeber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer keine entsprechende Tätigkeit zuweist, vermag dies allenfalls Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers auszulösen, nicht aber Vergütungsansprüche und infolge dessen auch keine Ansprüche auf Annahmeverzugslohn nach § 615 Satz 1 iVm § 611a Abs. 2 BGB (so ausdr. BAG 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21, 26; 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 27, 30 f., 41, juris).

    Bei diesen handelt es sich prozessual um einen anderen, eigenen Streitgegenstand (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 41; 13.10.2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 14, juris), den die Klägerin weder in der ersten noch in der Berufungsinstanz zur gerichtlichen Entscheidung gestellt hat.

    Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf behinderungsbedingte Einschränkungen des Arbeitnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB und § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 SGB IX, indem er seiner aus den genannten Bestimmungen resultierenden Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung anzubieten, schuldhaft nicht nachkommt, kann er dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütungsansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB oder wegen Verletzung eines Schutzrechts nach § 823 Abs. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein (BAG 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 20, 22 f.; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 29 f.).

    In diesem Rahmen trägt der Arbeitnehmer nach den allgemeinen Regeln grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die insoweit anspruchsbegründenden Voraussetzungen (BAG 27.05.2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 28; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 26; 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 35).

    Der Arbeitgeber trägt im Rahmen des Annahmeverzugs aber nicht das verschuldensunabhängige Risiko, seinen Verpflichtungen nach § 164 Abs. 4 SGB IX objektiv hinreichend nachgekommen zu sein (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 30).

    Andernfalls könnte der Arbeitnehmer den Inhalt der arbeitsvertraglich nur rahmenmäßig umschriebenen Arbeitsleistung selbst konkretisieren, was § 106 Satz 1 GewO widerspräche, da die Konkretisierung der Arbeitspflicht Sache des Arbeitgebers ist (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 10, 28 mwN; 13.10.2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 14, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2023 - 5 Sa 139/22

    Weisungsrecht - generelle Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie

    Erst die durch die wirksame Ausübung des Direktionsrechts näher bestimmte Tätigkeit ist die im Sinne von § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 27. April 2021 - 9 AZR 340/19 - Rn. 64, juris = NZA-RR 2021, 606; BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 10, juris = NZA 2021, 406).
  • LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung qua Direktionsrecht Kein wirksames Angebot des

    Erst die durch die wirksame Ausübung des Direktionsrechts näher bestimmte Tätigkeit ist die iSv. § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 -, Rn. 10, juris).

    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 -, Rn. 28, juris).

    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 -, Rn. 29, juris).

    Kommt der Arbeitgeber seiner aus den genannten Bestimmungen resultierenden Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung anzubieten, schuldhaft (§ 276 Abs. 1 BGB ) nicht nach, kann er dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütungsansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB oder wegen Verletzung eines Schutzrechts nach § 823 Abs. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 -, Rn. 30, juris).

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Ist dagegen wie im Streitfall die vom Arbeitnehmer zu erbringende Tätigkeit im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben, obliegt es nach § 106 Satz 1 GewO dem Arbeitgeber, den Inhalt der zu leistenden Arbeit innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen näher zu bestimmen (BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 10 ff. mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21

    Annahmeverzug - Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung - Zumutbarkeit -

    Das kann auch bedeuten, dass der oder die Arbeitgeber*in verpflichtet ist, die Erledigung der anfallenden Tätigkeiten entsprechend umzuorganisieren (vergleiche BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 27) .

    In diesem Fall hat er oder sie auch ohne Benennung konkreter Einsatzmöglichkeiten durch den oder die Arbeitnehmer*in darzutun, dass ihm eine zumutbare Beschäftigung des oder der in seinem oder ihren Leistungsvermögen eingeschränkten Arbeitnehmer*in nicht möglich war (vergleiche BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 35 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

    1.Bei den Zahlungsansprüchen auf Ersatz des Vertrauensschadens bzw. auf Annahmeverzugsvergütung handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BAG v. 27.05.2015 5 AZR 88/14; BAG v. 14.10.2020 - 5 AZR 649/19), deren Zulässigkeit jeweils gesondert zu prüfen ist.

    Dazu gehört bei mehreren Streitgegenständen (vgl. zur Frage, ob Annahmeverzug und Schadensersatz zwei Streitgegenstände sind: BAG v. 27.05.2015 5 AZR 88/14; BAG v. 14.10.2020 - 5 AZR 649/19) auch die Benennung der Reihenfolge, in der diese zur Überprüfung durch das Gericht gestellt werden (BGH v. 24.03.2011 - I ZR 108/09; BGH v. 22.05.1984 - VI ZR 228/82).

  • LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23

    Annahmeverzug; Arbeitsunfähigkeit; leidensgerechte Beschäftigung; Schadensersatz

    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 28; 27.05.2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296) .

    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 29; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2023 - 5 Sa 14/23

    Arbeitnehmerhaftung - entgangener Gewinn - nicht weisungsgemäß erbrachte

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige

  • LAG Hessen, 18.03.2021 - 17 Sa 456/20

    Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers für dienstunfähigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2022 - 2 Sa 434/21

    Stufenzuordnung - Herabgruppierung nach einer zuvor erfolgten Höhergruppierung -

  • ArbG Hamburg, 23.03.2021 - 15 Ca 566/20

    Annahmeverzug - Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung - attestierte

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2022 - 5 Sa 207/21

    Annahmeverzug - Aufforderung durch Arbeitgeberin zu einer nicht vertragsgemäßen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 184/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 182/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 185/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 183/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 186/21

    Auslegung; Feststellungsantrag; Pauschalentgeltgruppe; Protokollnotiz;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2021 - 8 Sa 328/20

    Annahmeverzug - Ausschluss bei fehlender Leistungsbereitschaft

  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 460/22

    Annahmeverzugslohn; Schadensersatz wegen unterlassener leidensgerechter

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