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   BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97   

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BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97 (https://dejure.org/1998,1083)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1998 - 5 AZR 656/97 (https://dejure.org/1998,1083)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 (https://dejure.org/1998,1083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 611 Abhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Rechtsanwalt: Beschäftigung als freier Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3661
  • ZIP 1998, 1761
  • NZA 1998, 1165
  • BB 1998, 2060
  • DB 1998, 2274
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.1997 - 5 Sa 326/96

    Arbeitnehmereigenschaft eines in einem Amt für offene Vermögensfragen tätigen

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97
    Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern - 5 Sa 326/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Oktober 1997 - 5 Sa 326/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. z. B. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 347 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B I der Gründe).
  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97
    Es ist inzwischen nahezu allgemein anerkannt, daß die Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) zur Wahrung einer durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form i.S.v. § 127 BGB ausreicht (BGH Urteil vom 22. April 1996 - II ZR 65/95 - NJW-RR 1996, 866).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97
    Er unterliegt in der Revisionsinstanz nur einer beschränkten Nachprüfung, nämlich darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG 1972).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Ihre Beurteilung ist in der Revisionsinstanz lediglich darauf hin zu überprüfen, ob sie nach Maßgabe der gesetzlichen Auslegungsregeln und anerkannten Auslegungsgrundsätze alle relevanten Umstände widerspruchsfrei gewürdigt und keine sachfremden Erwägungen einbezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97; BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15

    Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB

    Dieser wiederum folgt aus den getroffenen Vereinbarungen oder aus der tatsächlichen Durchführung des Vertrages (vgl. BAG, Urteil v. 3.6.1998 - 5 AZR 565/97, NJW 1998, 3661 [BAG 03.06.1998 - 5 AZR 656/97] ).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Er unterliegt in der Revisionsinstanz nur einer beschränkten Nachprüfung, nämlich darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - AP BetrVG 1972 § 7 Nr. 1; 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97).

    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere daran, daß der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners (Arbeitgeber) unterliegt, das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (st. Rspr. BAG 3. Juni 1998, aaO; 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 95).

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

    Bei Tätigkeiten, die sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Rahmen von freien Mitarbeiterverhältnissen ausgeübt werden können, spricht dieser Umstand jedoch nicht für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - zu II 2 der Gründe) .
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Die Verhältnisse unterschieden sich dann auch wesentlich von dem Sachverhalt, den das Bundesarbeitsgericht seinem Urteil vom 3. Juni 1998 (5 AZR 656/97, AP Nr. 97 zu § 611 BGB Abhängigkeit) zugrunde gelegt hat.
  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Ihre Würdigung ist nur darauf hin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97).

    Mit der Entscheidung des Senats vom 3. Juni 1998 (- 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97) stehe dieses Ergebnis nicht im Widerspruch.

    Ihre Würdigung ist nur darauf hin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97).

    Demgegenüber hat der Senat im Urteil vom 3. Juni 1998 (- 5 AZR 656/97 - aaO) darauf hingewiesen, daß die betreffenden Formulierungen mißverständlich und nicht notwendig im Sinne einer entsprechenden Präsenzpflicht zu verstehen sind.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2014 - 3 Ta 21/14

    Rechtsweg - Kündigungsschutzklage eines Fußballtrainers - sic-non-Fall

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nach ständiger und zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 03.06.1998 - 5 AZR 656/97 -) sich Arbeitsverhältnis einerseits und freies Mitarbeiterverhältnis andererseits durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der jeweils zur Dienstleistung Verpflichtete befindet, unterscheiden (so auch OLG Rostock vom 21.02.2006 - 3 W 117/05 -).

    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält diese Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrages vom Arbeitsvertrag zu beachten ist (BAG vom 03.06.1998 a. a. O.; OLG Rostock vom 21.02.2006 a. a. O.).

    Insgesamt kommt es zur Beantwortung der Frage, welches Rechtsverhältnis im konkreten Fall vorliegt, auf eine Gesamtwürdigung der maßgebenden Umstände im Einzelfall an (BAG vom 03.06.1998 a. a. O.).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur darauf hin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97- AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98

    Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH

    Er ergibt sich aus den tatsächlichen Umständen, von denen die Vertragspartner ausgehen und nach denen sie die rechtliche Beziehung in Wirklichkeit durchführen (vgl. ua. BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 102 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 73, zu I 1 der Gründe; 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 70, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05

    Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen

    Soweit die Beklagten im zweiten Rechtszug darauf hinweisen, dass aus der Notwendigkeit, bestimmte Aufgaben nur an einem Ort erledigen zu können, nicht auf ein Arbeitsverhältnis geschlossen werden könne, ist dies zutreffend (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - NZA 1998, 1165; BAG Urteil vom 5. Juli 2000 - 5 AZR 888/98 - RzK I 4 a 139).

    Die von den Beklagten zu 1) und 2) im Berufungsverfahren hervorgehoben Parallele der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als kundiger Berater (beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - NZA 1998, 1165) trifft auf die Beschäftigung des Klägers nicht zu.

  • BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

    Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

  • OLG Hamm, 05.10.2000 - 21 U 76/99

    Freie Mitarbeit und Selbständigkeit ?

  • LAG Düsseldorf, 23.07.2002 - 16 Sa 162/02

    Arbeitsvertrag zwischen Rechtsanwälten; angestellter Rechtsanwalt

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 325/01

    Berufsbildungsrecht - Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

  • LAG Thüringen, 22.09.1998 - 5 Sa 78/97

    Rechtswirksamkeit der Befristungsabrede in einem Honorarvertrag als Voraussetzung

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 548/99

    Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin nach Erhöhung der

  • KG, 23.01.2024 - AR 3/23

    Nicht unabhängig genug: Auch ein "Counsel" darf nicht Anwaltsnotar werden

  • LAG Thüringen, 16.03.1999 - 7 Sa 595/98

    Arbeitnehmerstatus: Rechtsanwalt im Vermögensamt

  • LAG Nürnberg, 02.11.1998 - 7 Ta 167/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • LAG Thüringen, 16.06.1999 - 9 Sa 786/97

    Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter; Berücksichtigung der Höhe der gezahlten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 116/06

    Zur Verdienstausfallentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - 15 Sa 310/09

    Überprüfung eines Consultant-Vertrages

  • OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01

    Steuerberater ist kein Arbeitnehmer

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 336/99

    Vertragsauslegung; Höhe der Ausbildungsvergütung

  • LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 38/97
  • LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99

    Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses (§ 7 SGB IV)

  • LAG Hamburg, 09.09.1998 - 8 Sa 118/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Abgrenzung Arbeitnehmer/Freier Mitarbeiter;

  • LAG Berlin, 02.12.1998 - 13 Sa 106/98
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.11.1998 - 1 Ta 195/98

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Begriff der Rechtswegerschleichung;

  • LAG Köln, 19.03.1999 - 12 Sa 1489/98

    Arbeitsgerichtliche Feststellung des Bestehens eines unbefristeten

  • ArbG Berlin, 09.10.2003 - 1 Ca 4598/03
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