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   BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85   

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BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85 (https://dejure.org/1986,615)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1986 - 5 AZR 660/85 (https://dejure.org/1986,615)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 (https://dejure.org/1986,615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässige Speicherung von Arbeitnehmerdaten über Geschlecht, Familienstand, Ausbildung und Sprachkenntnisse

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 1; BDSG § 2; BDSG § 3; BDSG § 23; BDSG § 27; BGB § 611; GG Art. 2; BetrVG § 87; GG Art. 2; BetrVG § 94

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BDSG §§ 23 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 226
  • NJW 1987, 2459
  • ZIP 1987, 1006
  • MDR 1987, 698
  • NZA 1987, 415
  • VersR 1987, 726
  • BB 1987, 1461
  • DB 1987, 1048
  • JR 1987, 396
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Allerdings muss der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem - dort gleichfalls verankerten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 32; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 -  5 AZR 660/85  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .
  • LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17

    Arbeitnehmerdatenschutz - Mobiltelefonnummer - Abmahnung - Persönlichkeitsrecht -

    Der Begriff der Erforderlichkeit in diesem Sinne bedeutet nicht, dass die Daten für den/die Arbeitgeber/in unverzichtbar sein müssen (BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

    Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des/der Arbeitnehmers//innen muss in diesem Rahmen einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (so schon BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Zwar soll das Erfordernis des "Dienens" im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG erst dann gewahrt sein, wenn die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist (vgl. Gola/Schomerus, aaO, § 28 Rdnr. 13; Simitis, aaO, § 28 Rdnr. 91, jeweils m.w.N.; siehe bereits BAGE 53, 226, 233).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 - BAGE 53, 226) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15) Bezug.

    (bb) Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers muss auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 -  5 AZR 660/85  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 -) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 -) Bezug.

    Greift eine Maßnahme in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ein, muss der Eingriff einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

    Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 -) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 -) Bezug.
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    Dies gilt für die "Stammdaten" des Arbeitnehmers wie Name, Alter, Geschlecht, Adresse etc. (vgl. BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 53, 226 = AP BDSG § 23 Nr. 2 = EzA BDSG § 23 Nr. 4; HWK/Lembke 5. Aufl. Vorb. BDSG Rn. 41) .
  • LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17

    Arbeitnehmerdatenschutz - Mobiltelefonnummer - Abmahnung - Persönlichkeitsrecht -

    Der Begriff der Erforderlichkeit in diesem Sinne bedeutet nicht, dass die Daten für den/die Arbeitgeber/in unverzichtbar sein müssen (BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

    Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des/der Arbeitnehmers//innen muss in diesem Rahmen einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (so schon BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

    Die Frage konnte hier im Ergebnis bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des BAG (vgl. dazu auch BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85, Rn. 26 bei juris) offen bleiben.

    Es hat sich insoweit auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (5 AZR 660/85) bezogen.

    Die Arbeitgeberin habe nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG 1972) die Abgabe einer Erklärung des Betriebsrat abwarten können, ob er das neu geschaffene Mitbestimmungsrecht des § 94 BetrVG 1972 in Anspruch nehmen wolle oder nicht (vgl. BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85, Rn. 26 bei juris).

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Dieses gewährleistet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - AP Nr. 2 zu § 23 BDSG, zu I 2 a der Gründe).
  • OVG Hamburg, 25.11.2014 - 3 Bf 177/12

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Löschung eines polizeilichen Anhörungsprotokolls

  • LAG Berlin, 16.12.1988 - 6 Sa 8/88

    Nichtigkeit und Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Anfechtung wegen

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87

    Umfang des Fragerechtes - Einzelheiten anderer Beschäftigung - Entstehen der

  • FG Düsseldorf, 01.06.2011 - 4 K 3063/10

    Statusbewilligung als "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" und Erteilung des

  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86

    Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden

  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85

    Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger

  • LAG Berlin, 28.01.1993 - 7 TaBV 5/92

    Betriebsrat ; Zustimmungsbedürftigkeit eines Personalfragebogens; MfS; DDR;

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