Rechtsprechung
   BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2374
BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 (https://dejure.org/2002,2374)
BAG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 (https://dejure.org/2002,2374)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 5 AZR 667/01 (https://dejure.org/2002,2374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Begriff des Arbeitnehmers; Kommisionär als Gewerbetreibender oder Angestellter; Erfüllung einer Dienstleistung durch Dritte als Indiz gegen ein Arbeitsverhältnis; Inventuranweisungen eines Kommittenten als Weisungen; Unwirksame ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 383 384; BGB § 611
    Arbeitnehmerbegriff; Kommissionär

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Status eines Kommissionärs ? Selbstständigkeit folgt aus der Gewerbsmäßigkeit seines Tätigwerdens ? Entscheidend der Verbleib von Gestaltungsspielräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung Kommissionär / AN, Scheinselbständigkeit, Leistungserbringung durch Dritte, Einsatz von Hilfskräften, Hilfskräfte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1112 (Ls.)
  • DB 2003, 1386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f. mwN; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

    Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dies regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis (Senat 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Hiermit hat die Beklagte keine arbeitsvertraglichen Weisungen erteilt, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Klägers geschaffen (vgl. Senat 12. Dezember 2001 aaO).

    Denn mit dem Kommissionsvertrag haben die Parteien ihre rechtlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt, inhaltlich verändert und das Rechtsverhältnis nicht nur anders bezeichnet (vgl. hierzu Senat 12. Dezember 2001 aaO; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108).

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - BAGE 93, 112, 118; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dies regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis (Senat 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen, stellt dann lediglich eines von mehreren im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar (dazu Senat 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129, 137 f. sowie BGH 21. Oktober 1998 aaO).

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - BAGE 93, 112, 118; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Entscheidend ist, welche Gestaltungsspielräume dem Beschäftigten noch verbleiben und ob seine persönliche Abhängigkeit das für Arbeitsverhältnisse typische Maß erreicht (vgl. Senat 30. September 1998 aaO).

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - BAGE 93, 112, 118; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dies regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis (Senat 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Denn mit dem Kommissionsvertrag haben die Parteien ihre rechtlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt, inhaltlich verändert und das Rechtsverhältnis nicht nur anders bezeichnet (vgl. hierzu Senat 12. Dezember 2001 aaO; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen, stellt dann lediglich eines von mehreren im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar (dazu Senat 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129, 137 f. sowie BGH 21. Oktober 1998 aaO).
  • LAG Berlin, 19.10.2001 - 19 Sa 1368/01

    Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes; Begriff des

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2001 - 19 Sa 1368/01 + 1445/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - BAGE 93, 112, 118; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f. mwN; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).
  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01
    Allein die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Kommissionärs kann zwar die Rechtsstellung einer arbeitnehmerähnlichen Person begründen (dazu Senat 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 - BAGE 86, 267, 270), nicht aber die Arbeitnehmereigenschaft.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Die Klägerin war deshalb nicht uneingeschränkt zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet, was jedoch grundsätzlich ein wesentliches Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist (hierzu Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 667/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 115 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2, zu I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Die sozial- und steuerrechtliche Behandlung des Mitarbeiters ist arbeitsrechtlich ohne Belang, weil für die Abgrenzung eines freien Mitarbeiterverhältnisses zu einem Arbeitsverhältnis primär auf die Umstände abzustellen ist, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, und nicht auf die Modalitäten der Bezahlung (vgl. Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 667/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 115 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 07.09.2005 - 4 Sa 33/05
    a) Nach den zur Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen, denen sich die angerufene Kammer anschließt, ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist ( BAG 21.04.2005 ? 2 AZR 125/04 ? NV; 22.08.2001 ? 5 AZR 502/99 ? AP Nr. 109 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 04.12.2002 ? 5 AZR 667/01 ? AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 11.10.2000 ? 5 AZR 289/99 ? NV).

    Die Weisungsgebundenheit kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen ( BAG 22.08.2001 ? 5 AZR 502/99 ? AP Nr. 109 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 04.12.2002 ? 5 AZR 667/01 ? AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Arbeitnehmer ist namentlich der Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann ( BAG 04.12.2002 ? 5 AZR 667/01 ? AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Wird der Vertrag abweichend von den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen vollzogen, d.h. widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist die tatsächliche Durchführung maßgebend ( BAG 21.04.2005 ? 2 AZR 125/04 ? NV; 04.12.2002 ? 5 AZR 667/01 ? AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit, jeweils mit zahlreichen Hinweisen auf weitere Rspr.).

    Der jeweilige Vertragstyp ergibt sich aus dem wirklichen Geschäftsinhalt ( BAG 04.12.2002 ? 5 AZR 667/01 ? AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

    Ist der Auftragnehmer nach den tatsächlichen Umstanden nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dieses regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis; allein die Möglichkeit der Leistungserbringung durch Dritte schließt ein Arbeitsverhältnis allerdings insbesondere dann nicht aus, wenn die persönliche Leistungserbringung durch einen Dritten nur einen seltenen Ausnahmefall darstellt und das Gesamtbild der Tätigkeit nicht nennenswert ändert (BAG, Urteil v. 4.12.2002, 5 AZR 667/01, juris, Rdnr. 61).

    (2) Zudem konnte der Senat nicht feststellen, dass der Beigeladene zu 1) von dieser formal eingeräumten Delegationsbefugnis in einem Umfang Gebrauch gemacht hätte, dass die Delegationsbefugnis das Gesamtbild der Tätigkeit geprägt hat (zu diesem Maßstab BAG, Urteil v. 4.12.2001, 5 AZR 667/01).

  • LAG Hamm, 23.11.2004 - 19 (5) Sa 334/04

    Arbeitnehmerbegriff; Abhängigkeit

    Jemand, der mit dem Verkauf von Backwaren in mehreren Verkaufsstellen gegen Zahlung einer Umsatzprovision beauftragt wird, mit der er auch das von ihm im eigenen Namen eingestellte Verkaufspersonal vergüten muss, ist kein Arbeitnehmer (im Anschluss an das Urteil des BAG vom 4. Dezember 2002, - 5 AZR 667/01 - AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Dies gilt zumindest dann, wenn die persönliche Leistungserbringung die Regel und die Leistungserbringung durch einen Dritten eine seltene Ausnahme darstellt, die das Gesamtbild der Tätigkeit nicht nennenswert verändert ( vgl. BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit in einem Fall, in dem dem Kläger die Leitung einer Verkaufsstätte für Backwaren als Kommissionär übertragen worden war).

    c) Unabhängig davon, dass bereits deshalb kein Arbeitsverhältnis besteht, weil die Klägerin Art und Umfang ihrer Tätigkeit frei bestimmen konnte und es ihr möglich war, die nach dem Agenturvertrag zu verrichtenden Tätigkeiten Dritten zu übertragen, sie hiervon auch Gebrauch gemacht hat und beschränkte unternehmerische Chancen keine persönliche sondern allenfalls wirtschaftliche Abhängigkeit begründen (vgl. BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit unter I. 6. der Entscheidungsgründe) ist hinsichtlich des unternehmerischen Entscheidungsspielraumes und der Beeinflussbarkeit der Chancen und Risiken durch die Klägerin folgendes zu berücksichtigen: aa) Die Eigenart des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien beruht darauf, dass die Beklagte die Leistungen erbringt, die am günstigsten für alle Verkaufsstellen gemeinsam erbracht werden und die Betreiberin/der Betreiber einer oder mehrerer Verkaufsstellen lediglich die Aufgaben zu erfüllen und die Entscheidungen noch zu treffen hat, die sinnvollerweise besser auf Verkaufsstellenebene erfüllt und getroffen werden können.

    Wie sich bereits aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - und vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - (AP Nr. 111 und Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit), denen ähnliche Sachverhalte zugrunde liegen, aber auch aus den obigen Ausführungen ergibt, lässt sich daraus kein Arbeitsverhältnis herleiten, selbst wenn nicht wie hier die Aufgaben in so großem Umfang durch Dritte ausgeführt werden.

  • LAG Hamm, 23.11.2004 - 19 (5) Sa 342/05

    Arbeitnehmerbegriff ; Abhängigkeit

    Jemand, der mit dem Verkauf von Backwaren in mehreren Verkaufsstellen gegen Zahlung einer Umsatzprovision beauftragt wird, mit der er auch das von ihm im eigenen Namen eingestellte Verkaufspersonal vergüten muss, ist kein Arbeitnehmer (im Anschluss an das Urteil des BAG vom 4. Dezember 2002, - 5 AZR 667/01 - AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Dies gilt zumindest dann, wenn die persönliche Leistungserbringung die Regel und die Leistungserbringung durch einen Dritten eine seltene Ausnahme darstellt, die das Gesamtbild der Tätigkeit nicht nennenswert verändert ( vgl. BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit in einem Fall, in dem dem Kläger die Leitung einer Verkaufsstätte für Backwaren als Kommissionär übertragen worden war).

    c) Unabhängig davon, dass bereits deshalb kein Arbeitsverhältnis besteht, weil die Klägerin Art und Umfang ihrer Tätigkeit frei bestimmen konnte und es ihr möglich war, die nach dem Agenturvertrag zu verrichtenden Tätigkeiten Dritten zu übertragen, sie hiervon auch Gebrauch gemacht hat und beschränkte unternehmerische Chancen keine persönliche sondern allenfalls wirtschaftliche Abhängigkeit begründen (vgl. BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit unter I. 6. der Entscheidungsgründe) ist hinsichtlich des unternehmerischen Entscheidungsspielraumes und der Beeinflussbarkeit der Chancen und Risiken durch die Klägerin folgendes zu berücksichtigen:.

    Wie sich bereits aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - und vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - (AP Nr. 111 und Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit), denen ähnliche Sachverhalte zugrunde liegen, aber auch aus den obigen Ausführungen ergibt, lässt sich daraus kein Arbeitsverhältnis herleiten, selbst wenn nicht wie hier die Aufgaben in so großem Umfang durch Dritte ausgeführt werden.

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung -

    a) Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 22. August 2001 - 5 AZR 502/99 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 109 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 86, zu II 2 der Gründe; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 667/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 115 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2, zu I 1 der Gründe mwN; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - HVBG-INFO 2001, 1243, zu I der Gründe mwN).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

    Im Gegensatz zu Arbeitnehmern können sie ihre Arbeitszeit selbst bestimmen (vgl. § 84 Abs. 1 und 2 HGB und die ständige Rechtsprechung des BAG zum Arbeitnehmerbegriff, zB 4. Dezember 2002 - 5 AZR 667/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 115 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 10 Sa 162/08

    Keine Mutation des GmbH-Geschäftsführer zum Arbeitnehmer des Insolvenzverwalters

    Die sozial- und steuerrechtliche Behandlung des Mitarbeiters ist arbeitsrechtlich ohne Belang, weil primär auf die Umstände abzustellen ist, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, und nicht auf die Modalitäten der Bezahlung (vgl. BAG Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2).
  • ArbG Hagen, 14.06.2007 - 3 Ca 2176/06

    Arbeitsverhältnis, Werkvertrag, Abgrenzung, Entfristung, Altersversorgung,

    Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung des Rechtsverhältnisses durch die Parteien, sondern die praktische Durchführung (BAG, Urt. v. 13.11.1991 - 7 AZR 31/91 -, in: AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urt. v. 20.7.1994 - 5 AZR 627/93 -, in: AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 12.12.01 - 5 AZR 253/00 - in: NZA 2002, S. 787 ff. (788); Urteil vom 04.12.02 - 5 AZR 667/01 -, in: AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit unter I. 1. der Gründe; Schaub, § 36 Rdnr. 3).

    Die Darlegungs- und Beweislast für entsprechende Tatsachen, die auf ein Arbeitsverhältnis schließen lassen, trägt hier die Klägerin als diejenige, die sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses beruft (zur Darlegungs- und Beweislast siehe nur BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - a.a.O. unter II. der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 239/13

    Arbeitnehmereigenschaft - Fitnesstrainer und Servicebetreuer

  • LAG Köln, 29.12.2021 - 9 Ta 174/21

    Rechtswegzuständigkeit; NGO; Arbeitnehmereigenschaft; Ortskraft

  • ArbG Oldenburg, 08.07.2015 - 2 Ca 16/15

    Prüfung des Bestehens einer abhängigen Beschäftigung bzw. selbstständigen

  • LAG Hessen, 30.11.2005 - 8 Sa 898/05

    Leiterin eines Fachgeschäfts

  • LAG Köln, 05.04.2012 - 6 Sa 1018/11

    Arbeitnehmerbegriff; Abgrenzung zum Selbständigen; Möglichkeit der

  • LSG Bayern, 28.06.2005 - L 5 KR 109/04
  • LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04

    Sozialversicherungspflicht eines Handelsvertreters und Pächters eines

  • LAG Hamm, 05.12.2003 - 7 Sa 1083/03

    Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung,

  • LAG Hamm, 05.12.2003 - 7 (8) Sa 1083/03

    Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2011 - 7 Ta 519/11
  • ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02

    Bedeutung eines fristgemäß eingelegten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht