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   BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12   

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https://dejure.org/2013,44168
BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12 (https://dejure.org/2013,44168)
BAG, Entscheidung vom 23.10.2013 - 5 AZR 667/12 (https://dejure.org/2013,44168)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 (https://dejure.org/2013,44168)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Darlegungslast

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 13 AÜG, § 130 Nr 3 ZPO, § 9 Nr 2 AÜG
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Differenzvergütung bei Geltendmachung des Anspruchs eines Leiharbeitnehmers auf equal pay

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Differenzvergütung bei Geltendmachung des Anspruchs eines Leiharbeitnehmers auf equal pay

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer muss Höhe des Anspruchs auf equal pay substantiiert darlegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
    Die Auskunft des Entleihers ist das "geborene" Mittel zur Darlegung der Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer und zur Berechnung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 25) .

    Beruft sich der Leiharbeitnehmer - alternativ - auf ein allgemeines Entgeltschema, hat er nicht nur dessen Inhalt, sondern auch darzulegen, dass ein solches im Betrieb des Entleihers im Überlassungszeitraum tatsächlich Anwendung fand und wie er danach aufgrund welcher Tatsachen fiktiv einzugruppieren gewesen wäre (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2012 - 5 Sa 248/11

    Anspruch auf gleiches Entgelt für einen Leiharbeitnehmer wegen fehlender

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 2012 - 5 Sa 248/11 - aufgehoben, soweit es die Beklagte zur Zahlung verurteilt hat.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 2012 - 5 Sa 248/11 - wird zurückgewiesen.

  • ArbG Rostock, 14.06.2011 - 3 Ca 1508/09
    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 14. Juni 2011 - 3 Ca 1508/09 - wird insgesamt zurückgewiesen.
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
    a) Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. März 2011 (- 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) darauf hingewiesen, der Leiharbeitnehmer sei für die Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt darlegungs- und beweispflichtig.
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
    Außerdem umfasst die Darlegungslast des Leiharbeitnehmers den zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt erforderlichen Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26 ff. mwN) und die Berechnung der Differenzvergütung.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
    Die Auskunft des Entleihers ist das "geborene" Mittel zur Darlegung der Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer und zur Berechnung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 25) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
    Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und geltend gemacht, sie habe bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) auf die Tariffähigkeit der CGZP vertrauen dürfen.
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12
    Die Darlegung der Höhe der Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer und die Berechnung der Differenzvergütung durch den Leiharbeitnehmer hat entsprechend § 130 Nr. 3 ZPO schriftsätzlich zu erfolgen (vgl. - zur Darlegung der Leistung von Überstunden - BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Die Bezugnahme auf Anlagen ersetzt jedoch grundsätzlich keinen Sachvortrag (BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist der Arbeitnehmer (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 536/13

    Wartezeiten im Linienverkehr - Pause

    Die Darlegung der Arbeitszeit und der (angeordneten) Pausen hat entsprechend § 130 Nr. 3 ZPO schriftsätzlich zu erfolgen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Anlagen können jedoch dazu dienen, schriftsätzlichen Vortrag zu erläutern und zu belegen (BAG 30. Oktober 2019 - 10 AZR 371/18 - Rn. 9; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 371/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG

    Anlagen können jedoch dazu dienen, schriftsätzlichen Vortrag zu erläutern und zu belegen (BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 14) .
  • ArbG Solingen, 03.11.2021 - 5 Ca 428/21

    Auslegung eines Vergleichs, Verzugszinsen, Steuerschaden

    Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 29; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12, Rn. 14; BGH, Urteil vom 02. Juli 2007 - II ZR 111/05, Rn. 25 m.w.N., alle juris).

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 29; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12, Rn. 14; vgl. zu alldem auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. September 2016 - 6 Sa 78/16, alle juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 320/17

    Auslegung einer tarifvertraglichen Urlaubsregelung

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag nicht ersetzen, sondern lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 10, 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 1316. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16

    Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen -

    Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen; die Darlegung von Arbeitsleistungen durch den Arbeitnehmer bzw. die substantiierte Erwiderung hierauf durch den Arbeitgeber hat vielmehr entsprechend § 130 Nr. 3 und Nr. 4 ZPO schriftsätzlich zu erfolgen; beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, 23. Oktober 2013 - 5 AZR 667/12 - Rn. 14, jeweils zitiert nach juris) .
  • LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 16 Sa 654/11

    Ansprüche eines Leih-Arbeitnehmers auf equal-pay

    Soweit die Beklagte sich erstinstanzlich auch auf die bei der Entleiherin geltende tarifliche Ausschlussfrist des § 24 MTV privates Versicherungsgewerbe berufen hat, ist diese auf die Ansprüche nach § 10 Abs. 4 AÜG nicht anwendbar (BAG, Urteil vom 23.03.2011 - 5 AZR 7/10, AP Nr. 32 zu § 10 AÜG = EzA § 10 AÜG Nr. 15).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15

    Equal Pay - Tarifgebundenheit

    Mit der bloßen Behauptung, ein bestimmter Tarifvertrag werde im Betrieb angewendet, wird der Anspruch auf die Differenzvergütung nicht schlüssig dargelegt (BAG 23. Oktober 2013, 5 AZR 667/12 - juris.de).
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