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   BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98   

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https://dejure.org/2000,2177
BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98 (https://dejure.org/2000,2177)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 5 AZR 685/98 (https://dejure.org/2000,2177)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 685/98 (https://dejure.org/2000,2177)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

  • Judicialis

    EFZG § 9; ; EFZG § 3; ; SGB V § 107 Abs. 2; ; EG-Verordnung Nr. 1408/71 Art. 3; ; EG-Verordnung Nr. 1408/71 Art. 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG §§ 9, 3; SGB V § 107 Abs. 2; EG-VO Nr. 1408/71 Art. 3, 19
    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 205
  • NJW 2000, 3442
  • NZA 2000, 773
  • BB 2000, 1526
  • DB 2000, 2279
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Saarland, 24.06.1998 - 2 Sa 32/98

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung bei stationärer Durchführung einer Maßnahme

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
    Landesarbeitsgericht Saarland - 2 Sa 32/98 -.

    5 AZR 685/98 2 Sa 32/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 24. Juni 1998 - 2 Sa 32/98 - wird zurückgewiesen.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
    Die Frage, ob für den Erlaß einer Entscheidung eines innerstaatlichen Gerichts eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft über eine gemeinschaftsrechtliche Frage erforderlich ist, hat das nationale Gericht in eigener Zuständigkeit zu beurteilen (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - EAS EG-Vertrag Art. 177 Nr. 6 Rn. 10).
  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
    Ebenso ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geklärt, daß sich die Zahlung von Geldleistungen iSv. Art. 19 Abs. 1 Buchst. b der EG-Verordnung Nr. 1408/71 allein und ausschließlich nach dem für den Träger des Beschäftigungsbetriebes maßgeblichen nationalen Recht bestimmt (vgl. EuGH 5. März 1998 - Rs. C-160/96 - EAS EG-Vertrag Art. 48 Nr. 94 Rn. 38).
  • EuGH, 03.06.1992 - C-45/90

    Paletta / Brennet

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat bereits geklärt, daß Träger der sozialen Sicherheit iSd. Verordnung Nr. 1408/71 der Arbeitgeber ist, wenn der Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland beansprucht (vgl. EuGH 3. Juni 1992 - Rs. C-45/90 - AP EWG-Verordnung Nr. 574/72 Art. 18 Nr. 1).
  • BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89

    Anrechnung einer Kur auf den Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
    Insbesondere ist zu beurteilen, ob der Arbeitnehmer durch eine Kur- oder Hausordnung einem geregelten, streng festgelegten Kurablauf unterworfen war (vgl. BAG 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89 - EEK I/1058).
  • BAG, 14.11.1979 - 5 AZR 930/77

    Zum Anspruch von Arbeitern auf Lohnfortzahlung für die Dauer einer Vorbeugungskur

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
    Dazu gehört eine ausreichende medizinische Betreuung des Versicherten und ein gewisser Einfluß auf die Lebensführung des Versicherten während der Kurzeit (vgl. BAG 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP LohnFG § 7 Nr. 4 mwN zur früheren Rechtsprechung).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 298/15

    Entgeltfortzahlung - Ambulante Kur

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG aF verweist das Gesetz mit der Formulierung "Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" auf die Begriffsbestimmung in § 107 Abs. 2 SGB V (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 685/98 - zu I 2 b cc der Gründe, BAGE 93, 205) .

    Fehlt es schon an einem anderen Erfordernis des § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob im Streitfall ein Entgeltfortzahlungsanspruch auch deshalb ausscheidet, weil die Durchführung der ambulanten Kur - wie das beklagte Land vorbringt - die Lebensführung der Klägerin während ihres Aufenthalts auf der Insel L nicht maßgeblich gestaltet, sondern urlaubsähnlichen Charakter gehabt haben soll (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 685/98 - BAGE 93, 205; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 99 Rn. 9) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 4 Sa 218/15

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und

    Dieser setzt nämlich auch voraus, dass die Maßnahme von dem Träger der Sozialversicherung verantwortlich gestaltet und durchgeführt wird, was u.a. eine sachgerechte medizinische Betreuung und einen ausreichenden Einfluss auf die Lebensführung des Versicherten erfordert (BAG v. 14.11.1979 - 5 AZR 930/77 - AP Nr. 4 zu § 7 LohnFG; BAG v. 19.01.2000 - 5 AZR 685/98 - AP Nr. 1 zu § 9 EFZG, Rz. 28, Juris).

    Angesichts des geringen Einflusses der Kur auf die Lebensführung des Klägers kommt auch der Übernahme von Kosten durch die französische Krankenversicherung keine entscheidende Bedeutung zu (BAG v. 19.01.2000, a.a.O.).

  • LAG Berlin, 28.08.2000 - 18 Sa 1926/99

    Entgeltfortzahlung: Reha-Maßnahme - stationärer Aufenthalt

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19.01.00 -- 5 AZR 685/98 -- folgendes ausgeführt:.
  • ArbG Bremen, 30.08.2000 - 5 Ca 5152/00

    Vergütung - 11,50 Mark pro Stunde sind Hungerlohn

    Hinzu kommt weiter, dass gerade die Gruppe der ungelernten ge[DB 2000 S. 2279]werblichen Arbeitnehmer in besonderem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen ist.
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