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   BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15   

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https://dejure.org/2016,22936
BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15 (https://dejure.org/2016,22936)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2016 - 5 AZR 696/15 (https://dejure.org/2016,22936)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 (https://dejure.org/2016,22936)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB
    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

  • IWW

    § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1 BGB, § 293 BGB, § 1 Abs. 1 TVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Angebot der Arbeitsleistung und Annahmeverzug; Auslegung von Tarifverträgen

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

  • rewis.io

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; regelmäßige Arbeitszeit; unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

  • rechtsportal.de

    Angebot der Arbeitsleistung und Annahmeverzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unregelmäßige Arbeitszeitverteilung beim Geldtransport - und der Annahmeverzug

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Nach ihrem Willen sollen durch Modifikation der Regelungen des MRTV unmittelbar Rechte und Pflichten für die tarifunterworfenen Arbeitsverhältnisse begründet werden (vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 16, BAGE 124, 110) .

    Ein Wille der Tarifvertragsparteien zur weiteren Einschränkung der zuvor im MRTV vorgesehenen, weitgehenden Flexibilisierung der Arbeitszeit (vgl. hierzu BAG 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 23) , lässt sich weder dem Verhandlungsergebnis noch der Rahmenvereinbarung mit der erforderlichen Deutlichkeit entnehmen (vgl. hierzu BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, BAGE 124, 110) .

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - Rn. 13; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 14, BAGE 151, 45) .

    Ist die Verteilung der Arbeitszeit - wie hier - arbeitsvertraglich nicht geregelt und auch kollektivrechtlich oder gesetzlich nicht beschränkt, legt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit durch Weisung kraft seines Direktionsrechts fest (vgl. BAG 14. April 2014 - 5 AZR 483/12 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Die Verwendung des Indikativs kann zwar eine Verpflichtung ausdrücken, zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 5/02 - zu B II 2 a der Gründe; 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 20) .
  • LAG Niedersachsen, 29.09.2015 - 11 Sa 237/15

    Auslegung der Rahmenvereinbarung für Geld- und Wertdienste zur tariflichen

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. September 2015 - 11 Sa 237/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 228/91

    Auslegung des Begriffs "regelmäßige Arbeitsstelle" - Aufsuchen der Arbeitsstelle

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus, auf den Rhythmus der Wiederholungen kommt es jedoch nicht an, Schwankungen und Ausnahmen sind möglich (vgl. BAG 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - zu I der Gründe zur "regelmäßigen Arbeitszeit" nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LFZG aF; 5. November 1992 - 6 AZR 228/91 - zu II 4 der Gründe zum Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstelle"; 24. September 2008 - 10 AZR 106/08 - Rn. 20) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Ein Wille der Tarifvertragsparteien zur weiteren Einschränkung der zuvor im MRTV vorgesehenen, weitgehenden Flexibilisierung der Arbeitszeit (vgl. hierzu BAG 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 23) , lässt sich weder dem Verhandlungsergebnis noch der Rahmenvereinbarung mit der erforderlichen Deutlichkeit entnehmen (vgl. hierzu BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32, BAGE 124, 110) .
  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88

    Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus, auf den Rhythmus der Wiederholungen kommt es jedoch nicht an, Schwankungen und Ausnahmen sind möglich (vgl. BAG 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - zu I der Gründe zur "regelmäßigen Arbeitszeit" nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LFZG aF; 5. November 1992 - 6 AZR 228/91 - zu II 4 der Gründe zum Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstelle"; 24. September 2008 - 10 AZR 106/08 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 106/08

    Abrufarbeit - Anspruch auf Schichtzulage

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus, auf den Rhythmus der Wiederholungen kommt es jedoch nicht an, Schwankungen und Ausnahmen sind möglich (vgl. BAG 3. Mai 1989 - 5 AZR 249/88 - zu I der Gründe zur "regelmäßigen Arbeitszeit" nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LFZG aF; 5. November 1992 - 6 AZR 228/91 - zu II 4 der Gründe zum Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstelle"; 24. September 2008 - 10 AZR 106/08 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 225/15 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
    Die Verwendung des Indikativs kann zwar eine Verpflichtung ausdrücken, zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 5/02 - zu B II 2 a der Gründe; 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 20) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 9 Sa 445/18

    Kündigung - Organschaftliche Stellvertretung - BGB-Gesellschaft - Vollmacht -

    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 -, Rn. 15, juris) .
  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach

    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 - Rn. 15) .
  • ArbG Bonn, 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21

    Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung

    Gemäß § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt (BAG, Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 696/15, juris, Rn. 15).
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