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   BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 703/01   

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https://dejure.org/2003,2812
BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 703/01 (https://dejure.org/2003,2812)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2003 - 5 AZR 703/01 (https://dejure.org/2003,2812)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 (https://dejure.org/2003,2812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Vergütung eines Tageszeitungsredakteurs für das Anfertigen von Fotografien; Umfang der vertraglich geschuldeten Tätigkeiten eines Tageszeitungsredakteurs; Unterscheidung zwischen einem Redakteur, Wortredakteur und Bildredakteur

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzvergütung eines Tageszeitungsredakteurs für das Anfertigen von Fotografien?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvergütung; Zusatzvergütung eines Redakteurs für das Anfertigen von Fotografien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Zeitungsredakteur muss auch Fotos machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1168 (Ls.)
  • DB 2003, 1333
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    a) § 612 Abs. 1 BGB bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sondern auch dann die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Vergütung, wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers quantitativ mehr arbeitet als von der Vergütungsabrede erfasst (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 17; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 17, BAGE 151, 180) und damit Leistungen erbringt, die durch die vereinbarte Vergütung nicht entgolten sind, und weder einzel- noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (st. Rspr., BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe; 6. Dezember 2006 - 5 AZR 737/05 - Rn. 16; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20) .
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    § 612 Abs. 1 BGB greift auch dann ein, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus eine Sonderleistung erbracht wird, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten ist und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (Senat 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - AP BGB § 612 Nr. 66, zu I 1 der Gründe; BAG 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 17 = EzA TVG § 4 Musiker Nr. 2, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Sie ist aber auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus eine Sonderleistung erbracht wird, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten ist und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - AP TVG § 1 TVG Tarifverträge: Musiker Nr. 17 = EzA TVG § 4 Musiker Nr. 2; 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - AP BGB § 612 Nr. 66).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    § 612 Abs. 1 BGB bildet ua. in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Vergütung (BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    § 612 Abs. 1 BGB greift auch dann ein, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus eine Sonderleistung erbracht wird, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten ist und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - AP BGB § 612 Nr. 66; 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 17 = EzA TVG § 4 Musiker Nr. 2).
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06

    Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten

    § 612 Abs. 1 BGB greift auch dann ein, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus eine Sonderleistung erbracht wird, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten ist, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - AP BGB § 612 Nr. 66; 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 17 = EzA TVG § 4 Musiker Nr. 2).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    § 612 Abs. 1 BGB greift auch dann ein, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus eine Sonderleistung erbracht wird, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten ist und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - AP BGB § 612 Nr. 66; 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 17 = EzA TVG § 4 Musiker Nr. 2).
  • LAG Köln, 04.03.2020 - 3 Sa 218/19

    Rufbereitschaft; Bereitschaftsdienst; Vergütung

    Dabei kommt § 612 Abs. 1 BGB nicht nur dann zum Tragen, wenn keine Vergütung vereinbart wurde, sondern die Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht wurden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2003 - 5 AZR 703/01, AP Nr. 66 zu § 612 BGB; BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 986/08, AP Nr. 187 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; ErfK/Preis, 19. Aufl., § 612 BGB Rn. 2).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13

    Qualitative Mehrarbeit

    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzel- noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (st. Rspr., BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe; 6. Dezember 2006 - 5 AZR 737/05 - Rn. 16) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (Senat 6. Dezember 2006 - 5 AZR 737/05 -; 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 612 Nr. 66).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 563/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02

    Vergütung von Bereitschaftsdienst

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 237/02

    Redakteur - Verpflichtung zum Fotografieren

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 536/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 287/04

    Vergütung verlängerter Arbeitszeit

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 291/04

    Vergütung verlängerter Arbeitszeit

  • BAG, 06.12.2006 - 5 AZR 737/05

    Arbeitsvergütung - C 3-Professor

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