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   BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05   

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https://dejure.org/2006,2209
BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05 (https://dejure.org/2006,2209)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 5 AZR 755/05 (https://dejure.org/2006,2209)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 (https://dejure.org/2006,2209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Krankenbezügen und Arbeitsvergütung nach rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Anwendung des gesetzlichen Bereicherungsrechts neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 S. 2 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT); Möglichkeit des Berufens ...

  • Judicialis

    BAT § 71 Abs. 2; ; BGB § 297; ; BGB § 615; ; EFZG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 71 Abs. 2; BGB § 297 § 615; EFZG § 5
    Arbeitsfähigkeitsbescheinigungen; Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge nach dem BAT

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlung überzahlter Kranken- und sonstiger Bezüge ? Bedeutung ärztlicher Arbeitsfähigkeitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 72 (Ls.)
  • DB 2007, 1313
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch den Anspruch auf Krankenbezüge behalten (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - AP BAT § 37 Nr. 11, zu B II 1 b der Gründe).

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT keine Anwendung (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 c der Gründe).

    Nach Wortlaut und Zweck der Regelung entsteht der Rückzahlungsanspruch aus der tarifvertraglich fingierten Vorschussvereinbarung, wenn feststeht, dass der Vorschuss nicht "verdient" worden ist (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

    Dann wäre erheblich, dass der Rückzahlungsanspruch des Klägers aus § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT frühestens mit Erlass des Rentenbescheids vom 27. März 2003 entstanden ist (vgl. BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Das Landesarbeitsgericht wird diese Umstände bei der neuen Verhandlung zu beachten haben und gem. § 139 Abs. 1 ZPO auf konkreten Vortrag des Beklagten zu seiner Leistungsfähigkeit in der Zeit vom 10. bis zum 25. Juni 2002 hinzuwirken haben (vgl. Senat 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2).
  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03

    Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Die Parteien wollen in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig ob sie bei Vergleichsschluss daran dachten oder nicht (vgl. BAG 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Andererseits werden von Ausgleichsklauseln regelmäßig solche Forderungen nicht erfasst, die objektiv außerhalb des von den Parteien Vorgestellten liegen und bei Vergleichsabschluss subjektiv unvorstellbar waren (BAG 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP BGB § 133 Nr. 32).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Denkbar ist auch, dass die Parteien die Arbeitspflicht des Beklagten ab dem 10. Juni 2002 bis zum Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einvernehmlich aufgehoben hatten oder der Kläger dem Beklagten bis dahin weiteren Urlaub gewährt hatte (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Senat 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Der Rückzahlungsanspruch ist auf die geleistete Bruttovergütung gerichtet (zur Lohnsteuer BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73, 79; zu den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung BAG 29. März 2001 - 6 AZR 653/99 - AP SGB IV § 26 Nr. 1 = EzA BGB § 812 Nr. 7).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Der Rückzahlungsanspruch ist auf die geleistete Bruttovergütung gerichtet (zur Lohnsteuer BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73, 79; zu den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung BAG 29. März 2001 - 6 AZR 653/99 - AP SGB IV § 26 Nr. 1 = EzA BGB § 812 Nr. 7).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Denkbar ist auch, dass die Parteien die Arbeitspflicht des Beklagten ab dem 10. Juni 2002 bis zum Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einvernehmlich aufgehoben hatten oder der Kläger dem Beklagten bis dahin weiteren Urlaub gewährt hatte (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Senat 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05
    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch den Anspruch auf Krankenbezüge behalten (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - AP BAT § 37 Nr. 11, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    bb) Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (st. Rspr. BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 2 c der Gründe, BAGE 28, 144; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; BGH 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00 - zu II der Gründe, BGHZ 149, 63; zust. MHdB ArbR/Greiner 5. Aufl. Bd. 1 § 82 Rn. 28; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 79; ErfK/Reinhard 21. Aufl. EFZG § 5 Rn. 14; Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 5 EFZG Rn. 111) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    (1) Im Hinblick auf das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit als überwachungsrechtfertigende Straftat müssen angesichts des hohen Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung aufgezeigt werden, um den Beweiswert der Bescheinigung zu erschüttern (ua. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 105, 171) .
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung;

    Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet jedoch keine gesetzliche Vermutung einer tatsächlich bestehenden Arbeitsunfähigkeit iSd. § 292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zulässig wäre (st. Rspr. BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 2 c der Gründe, BAGE 28, 144; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; BGH 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00 - zu II der Gründe, BGHZ 149, 63 ).
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