Weitere Entscheidung unten: BAG, 15.12.1999

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   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99   

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BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 87 Abs. 2; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 Abs. 2; ; HGB § 92 a Abs. 1; ; SGB IV § 7 Abs. 4; ; ZPO § 256

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 2; HGB § 87 Abs. 2; HGB § 92 Abs. 1; HGB § 92 Abs. 2; HGB § 92 a Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 4; ZPO § 256
    Kriterien für Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1, § 86 Abs. 1, Abs. 2, § 87 Abs. 2, § 92 Abs. 1, Abs. 2, § 92a Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 4
    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters (Einfirmenvertreters): Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - R+V 2 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Einfirmenvertreter, Berichtspflicht, Sollvorgabe, Zielvorgabe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handelsrecht, Arbeitsrecht, Selbständiger Einfirmenvertreter oder Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 112
  • ZIP 2000, 808
  • NZA 2000, 534
  • VersR 2000, 1496
  • BB 2000, 1469
  • BB 2000, 884
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1162
  • DB 2000, 878
  • DB 2000, 879
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 23.10.1998 - 12 (2) Sa 779/98

    Statusklage eines Versicherungsvertreters; Differenzierung zwischen

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 12 (2) Sa 779/98 -.

    5 AZR 3/99 12 (2) Sa 779/98.

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Auch im Rahmen von § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dabei zwar alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).

    Dieser Umstand ist daher zur Abgrenzung von Selbständigen und Arbeitnehmern im (Versicherungs-) Außendienst wenig aussagekräftig (BAG 21. Januar 1966, aaO).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Kundenberaterin

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Aus ihr lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129; BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 102, mwN).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Im übrigen wird die Freiheit zur "Gestaltung der Tätigkeit" iSd. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB durch die Festlegung eines geographischen Bereichs, innerhalb dessen die betreffende Tätigkeit entfaltet werden soll, nicht berührt (vgl. auch BAG 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP HGB § 92 Nr. 1; BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Aus ihr lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129; BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 102, mwN).
  • BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62

    Subdirektor - Bezirksdirektion mehrerer Versicherungsgesellschaften -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Im übrigen wird die Freiheit zur "Gestaltung der Tätigkeit" iSd. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB durch die Festlegung eines geographischen Bereichs, innerhalb dessen die betreffende Tätigkeit entfaltet werden soll, nicht berührt (vgl. auch BAG 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP HGB § 92 Nr. 1; BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Dies beruht darauf, daß dann auf das Rechtsverhältnis der Parteien ab sofort die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1979 § 256 Nr. 53).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Im bestehenden Vertragsverhältnis - wie im vorliegenden Fall - hat der Beschäftigte jederzeit ein rechtliches Interesse daran, dass seine Rechtsstellung als Arbeitnehmer alsbald festgestellt wird (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zitiert nach juris, dort Rn. 45 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Dabei kann auch die Feststellung begehrt werden, seit wann der geltend gemachte Status besteht, da von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Folgen, die ein Feststellungsinteresse begründen, abhängig sind (vgl. BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 3/99, Rn. 45, juris).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

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  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich den gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 132; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 112; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 324).

    Für den Beklagten als Versicherungsvertreter gilt nichts anderes (vgl. ausf. Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 112).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14

    Arbeitnehmerstatus, Kameramann, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts,

    Jedenfalls dann, wenn sich die gegenwärtigen tatsächlichen Umstände seit Vertragsbeginn nicht geändert haben, bedarf es auch keines gesonderten Feststellungsinteresses für einen bis dahin zurückreichenden Klageantrag (BAG, Urt. v. 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 - Juris, Rn 45).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebiets ist deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar (vgl. BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28 = EzA § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 18; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - AP HGB § 92 Nr. 5; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Kläger keinem generellen Verbot jeglicher anderweitiger Erwerbstätigkeit unterlag, weshalb dahinstehen kann, ob ein solches Verbot überhaupt für den Status eines im Versicherungsaußendienst Beschäftigten Bedeutung hat (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - aaO; - 5 AZR 770/98 - aaO).

  • FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97

    Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor;

    Die Befugnis des Auftraggebers, das Arbeitsgebiet des Handelsvertreters aus wichtigen organisatorischen Gründen zu ändern, sei in Handelsvertreterverträgen üblich; allenfalls die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Klausel sei im Einzelfall zweifelhaft, zur Statusbestimmung könne diese Regelung wenig beitragen (BAG-Urteil 5 AZR 3/99, NZA 2000, 534, 537).

    Auch die Anzeigepflichten bei Krankheit (§ 6 DV) und rechtzeitig vor Urlaubsantritt (§ 5 DV) widersprächen der Stellung eines selbständigen Handelsvertreters nicht; es sei vielmehr Ausdruck eines legitimen Interesses des Vertragspartners, über eine urlaubsbedingte Abwesenheit des Handelsvertreters rechtzeitig informiert zu werden (BAG-Urteil 5 AZR 3/99, NZA 2000, 534, 539).

    Denn die Frage, wie die von den Vertragsparteien getroffenen Abreden rechtlich zu qualifizieren sind, entzieht sich deren Belieben (BAG-Urteil vom 15. Dezember 1999 5 AZR 3/99, DB 2000, 879, HFR 2001, 71; vgl. allerdings zur Indizwirkung einer einverständlichen Vertragsqualifikation "in Grenzfällen" BFH-Urteil vom 13. April 1967 IV 194/64, BFHE 88, 333, BStBl III 1967, 398).

    Maßgeblich ist vielmehr der wirkliche Geschäftsinhalt, wie er sich aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und aus deren tatsächlicher Durchführung ergibt (BAG-Urteil in DB 2000, 879, HFR 2001, 71).

    Dass die B-SPAR ein berechtigtes Interesse daran hatte, sich auf eine urlaubsbedingte Abwesenheit des Klägers rechtzeitig einstellen zu können, liegt auf der Hand (vgl. BAG-Urteil in DB 2000, 879 unter II.3.a ).

    Handelsvertreter (und damit auch Bausparkassenvertreter) ist nämlich auch, wer ständig damit betraut ist, für die Erweiterung der Umsätze des Unternehmers zu wirken (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH-Urteile vom 24. Juni 1971 VII ZR 223/69, BGHZ 56, 290 [293] und vom 22. Juni 1972 VII ZR 36/71, BGHZ 59, 87 [91]; BFH-Urteile in BFHE 187, 56, BStBl II 1999, 253 , in BFH/NV 1998, 1004 und in BFHE 189, 192 , BStBl II 1999, 686 ; BAG-Urteile vom 15. Dezember 1999 5 AZR 566/98, DB 2000, 723 , HFR 2001, 75 und in DB 2000, 879, HFR 2001, 71).

    Im Übrigen stellen selbständige Handelsvertreter auch nach dem neuem Sozialrecht keine Schein-Selbständigen dar, weil sie in § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB IV n. F. von der Anwendung der Regelung grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. BAG-Urteil in DB 2000, 879, HFR 2001, 71, unter II. 2.).

    Die Zuweisung eines örtlichen Aufgabengebiets ist im Handelsvertreterrecht typisch (BAG-Urteil in DB 2000, 879 unter II. 1. b. aa.).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Im übrigen wäre auch dies mit dem Status als selbständige Handelsvertreterin vereinbar (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies kann im Streitfall dahinstehen (zur Problematik vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Wie der Senat mit Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, wird die grundsätzliche Freiheit zur eigenständigen Festlegung der Urlaubszeiten nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Dienstnehmer dem Dienstberechtigten urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten mitzuteilen hat.

    Vertragliche Pflichten, die nicht die geschuldete Tätigkeit, sondern das sonstige Verhalten betreffen, sind zur Abgrenzung regelmäßig nicht geeignet (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14

    Beurteilung der Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvertreter i.R. eines

    Unabhängig davon ergibt sich aus § 46 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass der Gesetzgeber die Beschränkung auf einen Bezirk erkennbar auch bei Selbständigen für zulässig gehalten hat und die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebietes deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar wäre (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Der Kläger hat insbesondere keine vertragliche Festlegung eines Mindestsolls an Vertragsabschlüssen und keine Sanktionierung durch Streichung in Aussicht gestellter finanzieller Vergünstigungen behauptet (vgl. zur Vereinbarkeit solcher vertraglicher Regelungen mit dem Status des selbständigen Versicherungsvertreters: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Eine Produktschulung ist auch für selbständige Handelsvertreter durchaus üblich und konkretisiert die in § 86a Abs. 1 und Abs. 2 HGB geregelte Verpflichtung des Unternehmers, dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Nachrichten zu geben (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Ein solches Wettbewerbsverbot folgt zudem unmittelbar aus der Interessenwahrnehmungspflicht des § 86 Abs. 1 HGB und steht der Selbständigkeit des Versicherungsvertreters nicht entgegen (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Die Verpflichtung, entsprechende Tätigkeitsunterbrechungen dem Unternehmer mitzuteilen, ergibt sich aus § 86 Abs. 2 HGB und greift nicht in die Selbständigkeit des Klägers ein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.02.2003 - L 4 KR 3/01; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 627/09

    Feststellungsklage zum Arbeitsverhältnis eines Lehrers in Justizvollzugsanstalt

  • ArbG Karlsruhe, 25.04.2007 - 9 Ca 444/06

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Telefonbuchverlag, Adressbuchverlag,

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

  • LAG München, 14.07.2005 - 4 Sa 114/05

    Kein Arbeitnehmerstatus des Versicherungsvertreters und Inhabers einer

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

  • SG Duisburg, 07.10.2019 - S 10 BA 76/19
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 5 Sa 142/05

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09

    Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der

  • LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05

    Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen

  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge -

  • LAG Hamburg, 21.11.2001 - 8 Sa 15/01

    Arbeitnehmerstatus eines Außendienstmitarbeiters

  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07

    Rechtswegzuständigkeit: Zuständigkeit von Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 1631/06

    Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten im Rahmen der außerbetrieblichen

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 11 Ta 57/07

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07

    Rechtsweg - Skippervertrag

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00

    Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten

  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03

    Ausschließliche Gerichtsstandklauseln in Handelsvertreterverträgen; Vermutung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06

    Betriebsratswahl: Anfechtung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels; Anzahl der

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 144/20

    Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmerstatus einer Nachmittagsbetreuerin an einer

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09

    Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter

  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2000 - 17 Sa 13/00

    Arbeitnehmereigenschaft einer Fuhrunternehmerin die mit dem LkW des Auftraggebers

  • LAG Hamm, 13.03.2002 - 4 Ta 124/02

    Nichtbestehen des Kündigungsschutzes wegen Nichterfüllung der Wartezeit;

  • OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01

    Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger

  • ArbG Nürnberg, 09.05.2023 - 10 Ca 5020/22

    Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsmißbrauch, Urlaubsabgeltungsanspruch,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 16 KR 537/14

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und

  • LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00

    Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Hauptberuflicher Handelsvertreter für

  • OLG Celle, 04.06.2007 - 11 U 293/06

    Rechtsweg für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter

  • ArbG Köln, 20.11.2019 - 3 Ca 3309/19
  • LAG Hamm, 18.07.2001 - 2 Sa 1836/00

    Indikatoren einer persönlichen Abhängigkeit; Kriterien für eine Unterscheidung

  • LAG Niedersachsen, 26.06.2000 - 10 Ta 210/00

    Wirksamkeit einer Kündigung und Anspruch auf Entgeltzahlung; Definition des

  • LAG Brandenburg, 03.12.1999 - 4 Sa 644/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2018 - 10 Ca 6426/17

    - Hamburg-Mannheimer 14 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Möglichkeit

  • SG Hildesheim, 30.11.2006 - S 9 R 517/05
  • LG Köln, 15.07.2016 - 17 O 177/13

    - OVB 20 -, Kontokorrentklage auf Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse

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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,751
BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98 (https://dejure.org/1999,751)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98 (https://dejure.org/1999,751)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 (https://dejure.org/1999,751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    - GdF Wüstenrot 4 -, Abgrenzung Bausparkassenvertreter / AN, Scheinselbständigkeit, Einsatz von Untervertretern, Hilfskräfte

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handelsrecht, Arbeitsrecht, Selbständiger Einfirmenvertreter oder Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 481
  • VersR 2000, 1365
  • BB 2000, 832
  • BB 2000, 932
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1028
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Zwar sind dabei alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).

    Dies ist ein Indiz für die Selbständigkeit des Klägers (vgl. BAG 21. Januar 1966, aaO).

    Dieser hat gemäß § 86 Abs. 1 HGB die Interessen seines Unternehmers wahrzunehmen und darf deshalb sogar ohne ausdrückliches Wettbewerbsverbot nicht in einer Weise tätig werden, die sich zum Schaden des Unternehmers auswirken kann (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 -, aaO, zu II 4 a) der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 5 Sa 1392/97

    Selbständigkeit eines Versicherungsberaters; Rechtswirksamkeit einer ordentlichen

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 5 Sa 1392/97 -.

    5 AZR 770/98 5 Sa 1392/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 1998 - 5 Sa 1392/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Ein derartiger faktischer Zwang berührt die Möglichkeit der freien Bestimmung der Arbeitszeit gemäß § 84 Abs. 1 S 2 HGB nicht (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu IV 2 a der Gründe), denn mit freier Bestimmung der Arbeitszeit ist nur die (rechtliche) Freiheit gegenüber dem Unternehmer gemeint.

    Dies ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, daß den Mitarbeitern ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 94, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98
    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mitarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falles erfordert (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    § 11 DV sieht entgegen der Ansicht der Klägerin kein Nebentätigkeitsverbot vor, das als Indiz gegen die Selbstständigkeit der Klägerin sprechen könnte (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - zu II 2 i der Gründe) .
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Der rechtliche Maßstab des Art. 12 Grundgesetz (im Folgenden: GG ) ist für beide Rechtsverhältnisse gleich (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - zitiert nach juris, dort Rn. 59, dort zum Versicherungsvertreter).
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Das ist aber nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, dass dem Mitarbeiter ein erheblicher Spielraum verbleibt (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - zu II 1 b der Gründe, AP HGB § 92 Nr. 6 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 79; 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 75).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn diese Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - AP HGB § 92 Nr. 6).

    Derartige singuläre Weisungen sind unter Berücksichtigung der Interessenwahrungspflicht nach § 86 Abs. 1 2. Halbs. HGB mit dem Selbständigenstatus vereinbar (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Kläger keinem generellen Verbot jeglicher anderweitiger Erwerbstätigkeit unterlag, weshalb dahinstehen kann, ob ein solches Verbot überhaupt für den Status eines im Versicherungsaußendienst Beschäftigten Bedeutung hat (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - aaO; - 5 AZR 770/98 - aaO).

  • OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09

    Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen

    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 a.a.O.; BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98, NZA 2000, 481 m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. § 84 Rn. 36).

    aa) Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; LAG Nürnberg ZIP 1999, 769; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07).

    Dies ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, dass den Mitarbeitern ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.).

    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn die Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.).

    Der Grad zulässiger Kontrolle ist überschritten, wenn der Betroffene verpflichtet wird, umfangreich Über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und der Unternehmer damit die Möglichkeit hat, ihn zu überprüfen und durch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten sicherzustellen, dass ein bestimmtes Mindestsoll erfüllt wird (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O. m.w.N.).

    Dieser hat gemäß § 86 Abs. 1 HGB die Interessen seines Unternehmers wahrzunehmen und darf deshalb sogar ohne ausdrückliches Wettbewerbsverbot nicht in einer Weise tätig werden, die sich zum Schaden des Unternehmers auswirken kann (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 -12 W 25/07).

  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

    Kurierdienstfahrer

    Seine mangelnde Aussagekraft wird an dem gesetzlich geregelten Fall des Einfirmenhandelsvertreters in § 92 a HGB deutlich (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - AP HGB § 92 Nr. 6).
  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

    Zwar wurden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Vertretern einzuhaltende Bürozeiten im Umfang von 75 Minuten bis zu 4 Stunden wöchentlich als vereinbar mit einer selbständigen Tätigkeit angesehen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 566/98, aaO.; 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, AP HGB § 92 Nr. 6).

    (a) Bei Versicherungs- und Bausparkassenvertretern kann die Vorgabe eines innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Mindestsolls z. B. bezüglich der zur erreichenden Mindestproduktion an Versicherungsabschlüssen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO) oder täglicher Abschlüsse und Kundenkontakte (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO) zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.

    Abgesehen von der fehlenden Darlegung des Beklagten zum konkreten zeitlichen Umfang dieser Besprechungen ist eine wöchentliche Inanspruchnahme durch Gesprächsrunden von 75 Minuten mit dem Status als selbständiger Handelsvertreter vereinbar (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - L 8 R 934/16

    Social Media-Tätigkeit kann sozialversicherungsfrei sein

    So habe auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Vertragsklausel für mit einer selbstständigen Tätigkeit vereinbar erachtet, kraft derer ein Dienstnehmer allgemein verpflichtet gewesen sei, sich an die ihm erteilten Weisungen zu halten (Verweis auf BAG, Urteil v. 15.12.1999, 5 AZR 770/98, NZA 2000, 481).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2007 - 9 Sa 517/07

    Provisionsvorschuss - Rückzahlung - Handelsvertretervertrag - Sittenwidrigkeit -

    Der jeweilige Vertragstyp ergibt sich aus dem wirklichen Geschäftsinhalt, der den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrages zu entnehmen ist; widersprechen sich Vereinbarungen und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (vgl. etwa BAG 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 -, EzA § 611 BGB 2002, Arbeitnehmerbegriff, Nr. 10; 15.12.1999, 5 AZR 770/98 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 79).

    Die Zulässigkeit einer solchen Beschränkung gegenüber selbständigen Handelsvertretern ergibt sich ohne weiteres aus § 92 a HGB (BAG 15.12.1999, a.a.O., II. 2. e) der Gründe).

    Eine derartige Beschränkung ist aber auch bei einem selbständigen Versicherungsvertreter bzw. Bausparkassenvertreter rechtlich zulässig und spricht nicht gegen die Selbständigkeit (vgl. BAG 15.12.1999, a.a.O., II. 2. g) der Gründe).

    Den Inhalt des Vertragsangebotes bestimmt allein der Auftraggeber (vgl. BAG 15.12.1999, a.a.O., II. 2. a) der Gründe).

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus

  • FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97

    Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor;

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

  • OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Handelsvertreter

  • LAG Hamburg, 28.06.2001 - 7 Sa 107/00

    Arbeitnehmereigenschaft der Leiterin einer Zeitungsvertriebsstelle; Persönliche

  • BSG, 11.08.2015 - B 12 KR 69/14 B

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht eines Consultant im

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • LAG Hamburg, 21.11.2001 - 8 Sa 15/01

    Arbeitnehmerstatus eines Außendienstmitarbeiters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 54/16

    Arbeitnehmerstatus eines Handelsvertreters

  • LG Magdeburg, 24.02.2011 - 5 O 884/10

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten: Anspruch gegen

  • LAG Hamm, 03.04.2007 - 19 Sa 2003/06

    Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06

    Betriebsratswahl: Anfechtung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels; Anzahl der

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • LAG München, 14.07.2005 - 4 Sa 114/05

    Kein Arbeitnehmerstatus des Versicherungsvertreters und Inhabers einer

  • LAG München, 22.01.2004 - 3 Ta 440/03

    Arbeitnehmereigenschaft

  • LAG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ta 644/03

    Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11

    Arbeitnehmerstatus eines Immobilienberaters einer Bausparkasse - Zeugnisanspruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - L 8 RA 6/03

    Rentenversicherung

  • OLG Hamm, 04.08.2004 - 35 W 8/04

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Abschluss eines

  • LSG Bayern, 28.09.2006 - L 10 AL 383/03

    Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Insolvenzgeld (Insg) nach Eröffnung

  • LAG Hamm, 28.04.2006 - 2 Ta 871/05

    - OVB 10 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen,

  • ArbG Karlsruhe, 25.04.2007 - 9 Ca 444/06

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Telefonbuchverlag, Adressbuchverlag,

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