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   BAG, 15.02.1962 - 5 AZR 79/61   

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https://dejure.org/1962,249
BAG, 15.02.1962 - 5 AZR 79/61 (https://dejure.org/1962,249)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1962 - 5 AZR 79/61 (https://dejure.org/1962,249)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1962 - 5 AZR 79/61 (https://dejure.org/1962,249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handlungsgehilfe - Gesellschafter - GmbH - Konkurrenzgeschäfte - Geschäft auf eigene Rechnung - Übertragung der Gesellschaftsrechte - Herausgabe des Gewinnanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 61

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1365
  • BB 1962, 638
  • DB 1962, 1014
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Dies ist kein "Geschäft" iSd. §§ 60, 61 HGB (BAG 15. Februar 1962 - 5 AZR 79/61 - zu II 2 b der Gründe, AP HGB § 61 Nr. 1) ; der Arbeitnehmer tritt beim Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrags nicht am Markt im Wettbewerb zu seinem bisherigen Arbeitgeber auf.

    Aus der Sachnähe zum Schadensersatzrecht ergibt sich aber, dass das Eintrittsrecht des Arbeitgebers nur dann besteht, wenn es ohne wesentliche Umstellung des Inhalts der verbotswidrig vorgenommenen Geschäfte verwirklicht werden kann (BAG 15. Februar 1962 - 5 AZR 79/61 - zu II 1 der Gründe, AP HGB § 61 Nr. 1) .

  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11

    Konkurrenztätigkeit während Freistellung - Vergütungsanrechnung

    Unter "Geschäftemachen" i.S. des § 60 Abs. 1 HGB ist jede, wenn auch nur spekulative, auf Gewinnerzielung gerichtete Teilnahme am geschäftlichen Verkehr zu verstehen, die nicht nur zur Befriedigung eigener privater Bedürfnisse des Handlungsgehilfen erfolgt (BAG, Urteil vom 15.02.1962, AZ 5 AZR 79/61).

    Sie dient zwar auch einem pauschalierten Schadensersatz, beschränke sich aber darauf, den Schaden durch entgangene Geschäfte abzuschöpfen (BAG, Urteil vom 15.02.1962, AZ 5 AZR 79/61 II.1. der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14

    Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren

    Das bedeutet, dass er diesen so stellen muss, als wäre das Geschäft für Rechnung des Arbeitgebers gemacht worden (BAG vom 15.02.1962, 5 AZR 79/61, Rn. 11; ErfK-Oetker, § 61 HGB, 16. Aufl. 2016, Rn 5; Baumbach/Hopt-Roth, § 61 HGB, 36. Aufl. 2014, Rn. 3; Ebenroth/.

    Denn der Beklagte darf als Arbeitgeber auch ohne Nachweis eines Schadens in die Geschäfte eintreten und die erzielten Vergütungen herausverlangen (BAG vom 15.02.1962, 5 AZR 79/61, Rn. 11).

  • BGH, 06.12.1962 - KZR 4/62

    Bonbonniere - Verhältnis des Wettbewerbsverbots eines OHG-Gesellschafters zu § 1

    Das Reichsgericht hat in zwei länger zurückliegenden Entscheidungen den Standpunkt vertreten, daß bei dem ähnlich gestalteten Wettbewerbsverbot des Handlungsgehilfen (§§ 60/61 HGB) der Prinzipal ein Eintrittsrecht nicht ausüben, sondern nur Schadensersatzansprüche geltend machen könne, wenn der Handlungsgehilfe sich in unzulässiger Weise als persönlich haftender Gesellschafter an einer Handelsgesellschaft im Handelszweig seines Prinzipals beteiligt (BGZ 73, 423; JW 1911, 57; vgl. aber auch BAG BB 1962, 638).

    Das ist bei der Auslegung des § 60 HGB, der die Beteiligung an einer gleichartigen Personalhandelsgesellschaft nicht besonders erwähnt, bisher auch nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. dazu BAG BB 1962, 638 m.w.N.).

  • LAG München, 08.08.2006 - 11 Sa 922/05

    Außerordentliche Kündigung, Wettbewerb, kapitalmäßige Beteiligung

    Hierzu zählt auch die kapitalmäßige Beteiligung an einer konkurrierenden GmbH (BAG, Urt. vom 15.2.1962, Az.: 5 AZR 79/61, AP Nr. 1 zu § 61 HGB).
  • BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 32/82
    Der Angestellte muß den Gewinn aus dem Geschäft an den Prinzipal abführen (BAG Urteil vom 15. Februar 1962 - 5 AZR 79/61 - AP Nr. 1 zu § 61 HGB, zu II 1 der Gründe; Karsten Schmidt, aaO, S. 373; Schlegelberger/Schröder, aaO, § 61 Rz 6 a).

    Das Eintrittsrecht des § 61 Abs. 1 HGB ist eine pauschale Schadensregelung (BAG Urteil vom 15. Februar 1962, aaO, zu II 1 der Gründe).

  • LAG Köln, 29.04.1994 - 13 Sa 1029/93

    Gesellschafter; Kapitalgesellschaft; Wettbewerbsverbot; Handelsgewerbe;

    Die Beteiligung am Handelsgewerbe eines Konkurrenten als solche ist nämlich das "Betreiben eines Handelsgewerbes" im Sinne von § 60 Abs .1 HGB und das Geschäfte-Machen "in den Handelszweige des Prinzipals" im Sinne von § 60 Abs. 1 HGB (BAG, Urteil vom 15.02.1962 - 5 AZR 79/61 in AP Nr. 1 zu § 61 HGB = DB 1962, 1014; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 57 II. 2. = S. 289).
  • BAG, 06.10.1988 - 2 AZR 150/88

    Zeitgleiche Tätigkeit eines Steuersachbearbeiters für einen Wettbewerber seines

    Dem steht die Entscheidung des Fünften Senats vom 15. Februar 1962 (- 5 AZR 79/61 - AP Nr. 1 zu § 61 HGB, mit Anm. Hefermehl) nicht entgegen.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2000 - 12 Sa 51/99

    Zur außerordentlichen hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Unter "Geschäftemachen" wird jede, wenn auch spekulative, auf Gewinn gerichtete Teilnahme am Geschäftsverkehr verstanden (so die Leitentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.1962, Az.: 5 AZR 79/61 = AP Nr. 1 zu § 61 HGB, zu II 2 der Entscheidungsgründe; BAG, 30.01.1963, Az.: 2 AZR 319/62 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, und BAG, 24.04.1990, Az.: 3 AZR 324/69 = AP Nr. 5 a.a.O.).
  • LAG Berlin, 17.04.1998 - 6 Sa 4/98

    Unterlassungsanspruch auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung des Nachgehens

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  • BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 522/82
  • LAG Hessen, 29.07.1969 - 6 Sa 464/68

    Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot für kaufmännische Angestellte

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