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   BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77   

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https://dejure.org/1979,591
BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77 (https://dejure.org/1979,591)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1979 - 5 AZR 80/77 (https://dejure.org/1979,591)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 (https://dejure.org/1979,591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer - Eignung - Befähigung - Fachliche Leistung - Beurteilung durch Arbeitgeber - Begründung der Beurteilung - Angabe von Tatsachen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Personalakte: Was ist bei der Beurteilung von Arbeitnehmern zu beachten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1401
  • DB 1979, 1703
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71

    Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77
    Auch die Rechtsprechung des BAG ist bisher davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber zur Anfertigung von Dienstleistungsberichten berechtigt sei (BAG 7, 267 [273] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [Bl. 3 R]; BAG 24, 247 [256 f.] = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst [zu II 2b der Gründe]).
  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77
    Dabei müssen im Einzelfall die beiderseitigen Interessen gegeneinander abgewogen werden (vgl. BAG AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [zu II 1 der Gründe] m.w.N.).
  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten -

    Auszug aus BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77
    Auch die Rechtsprechung des BAG ist bisher davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber zur Anfertigung von Dienstleistungsberichten berechtigt sei (BAG 7, 267 [273] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht [Bl. 3 R]; BAG 24, 247 [256 f.] = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst [zu II 2b der Gründe]).
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 865/07

    Regelbeurteilung - Beurteilungsfrist

    Beurteilungen sollen ein möglichst objektives und vollständiges Bild der Person, der Tätigkeit und der Leistung des Beurteilten vermitteln (Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - zu I 1 der Gründe, EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; vgl. schon BAG 10. März 1982 - 5 AZR 927/79 - zu II 2 der Gründe, BAGE 38, 141; 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - zu II der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24; BVerwG 30. April 1981 - 2 C 8.79 - zu 1 der Gründe, DVBl. 1981, 1062).

    Sie können darauf kontrolliert werden, ob der Beurteiler allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - zu I 1 der Gründe mwN, EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; BAG 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - zu III 1 b und 2 der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24).

    a) Der Entfernungsanspruch folgt nicht schon daraus, dass Beurteilungen darauf überprüft werden können, ob der Beurteiler ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - zu I 1 der Gründe mwN, EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; BAG 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - zu II der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24).

    Der Arbeitnehmer ist nur dann in der Lage, sich sachgerecht gegen unzutreffende Sachverhaltsdarstellungen zu wehren, wenn er sich an die jeweiligen Tatsachen erinnern kann (vgl. schon BAG 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - zu III 2 der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24).

    c) Einem Entfernungsanspruch steht nicht entgegen, dass die Beklagte wegen der Fristüberschreitung daran gehindert ist, die Regelbeurteilung in Zukunft nachzuholen (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 63, 240; 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - zu III 3 b der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24; 25. April 1972 - 1 AZR 322/71 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 24, 247).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Ob den Ausführungen des Fünften Senats im Urteil des BAG vom 28. März 1979 (- 5 AZR 80/77 - AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24) zu der Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Darlegung von Tatsachen, die einer dienstlichen Beurteilung zu Grunde liegen, auch heute noch gefolgt werden kann (deutlich abweichend BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ZBR 1981, 197; krit. auch Schnellenbach Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter aaO Rn. 481), bedarf keiner Entscheidung, da es bei dem genannten Urteil des Fünften Senats nicht um die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung ging, sondern um die Entfernung einer Beurteilung aus der Personalakte des dortigen Klägers.
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Im gleichen Sinn hat der Senat zu § 75 Abs. 3 Nr. 9 BPersVG für die Weiterverwendung von Beurteilungsgrundsätzen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BPersVG entschieden (Urteil vom 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG).

    Deshalb durfte sie die mitbestimmungsfrei eingeführten Fragebögen in einer Übergangszeit zunächst weiterverwenden (ebenso zur Weiterverwendung der ebenfalls durch § 75 Abs. 3 Nr. 9 BPersVG erstmals dem Mitbestimmungsrecht unterworfenen allgemeinen Beurteilungsgrundsätze: BAG Urteil vom 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG).

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt, muss der Arbeitgeber im Rechtsstreit keine einzelnen Tatsachen vortragen und beweisen, die den Werturteilen zugrunde liegen (vgl. BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - zu II 1 a bb der Gründe, NJW 2003, 127; enger dagegen BAG 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - zu III 2 der Gründe, AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24: stets nötiger Tatsachenvortrag).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 262/91

    Erwähnung von Personalratstätigkeit in dienstlicher Regelbeurteilung

    Ein Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilung in den Personalakten festhalten (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG, unter II der Gründe; für BAT-Angestellte: BAGE 38, 141, 145 = AP Nr. 1 zu § 13 BAT, unter II 2 der Gründe).

    Dagegen ist es Sache des Arbeitgebers, im Rahmen zulässiger dienstlicher Beurteilungen zu bestimmen, mit welcher Intensität der betroffene Arbeitnehmer beurteilt wird, wobei allerdings auf Verlangen des Arbeitnehmers die Beurteilung durch den Arbeitgeber näher zu begründen ist (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1979, aaO, unter III der Gründe).

    Es hat indessen mehrfach entschieden, daß dienstliche Regelbeurteilungen bzw. dienstliche Beurteilungen ein möglichst objektives und vollständiges Bild der Person, der Tätigkeit und der Leistung des Beurteilten geben sollen und daß eine Regelbeurteilung sich nur auf die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten beziehen und der Arbeitnehmer nicht nach Merkmalen beurteilt werden dürfe, die keinen Bezug zu der nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Leistung haben (BAGE 38, 141, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 13 BAT, unter II 3 und II 5 der Gründe; Urteil vom 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG, zu II und III 1 der Gründe).

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

    Der Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilung in der Personalakte festhalten (BAG 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24; 19. August 1992 - 7 AZR 262/91 - aaO).

    Bei der Beurteilung steht dem Arbeitgeber ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 25. Februar 1959 - 4 AZR 549/57 - BAGE 7, 267, dort als pflichtgemäßes Ermessen bezeichnet; 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - aaO).

    Sie können nur daraufhin kontrolliert werden, ob der Beurteiler allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 zur Befähigungsbeurteilung; 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - aaO; BVerwG 30. April 1981 - 2 C 8/79 - DVBl 1981, 1062).

  • ArbG Zwickau, 10.09.2003 - 4 Ca 341/03

    Entfernung einer Leistungsbeurteilung aus der Personalakte; Gerichtliche

    Zur Prüfung der sachlichen Richtigkeit einer dem Arbeitnehmer erteilten Beurteilung hat nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28.03.1979 - 5 AZR 80/77 -AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG m. Anm. Richardi) - der die Kammer folgt - der Beurteilende gegenüber dem Beurteilten die Tatsachen offen zu legen, auf die er seine Beurteilung stützt, insbesondere soweit es zwischen Beurteilung und eigener Einschätzung des Arbeitnehmers erhebliche Unterschiede gibt.

    Nur durch die Begründungspflicht wird sichergestellt, dass das zusammenfassende Werturteil eines Dienstvorgesetzten sachlich richtig ist (BAG, Urteil vom 28.03.1979, a.a.O., Teil III. 2. der Gründe).

    Spätestens in einem durch den beurteilten Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht angestrengten Prozess hinsichtlich einer Entfernung der in seine Personalakte aufgenommenen Beurteilung nachdem der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht hat und Letzterer dies ablehnt - hat der - dann beklagte Arbeitgeber entsprechende Tatsachen vorzutragen (BAG, Urteil vom 28.03.1979, a.a.O., Teil III. 2. der Gründe).

    Denn in diesem Verfahren ist nachzuprüfen, ob die der Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen zutreffen und ob die Bewertung unter Einräumung eines Beurteilungsspielraums nach den zur Begründung vorgebrachten Tatsachen zu rechtfertigen ist BAG, Urteil vom 28.03.1979, a.a.O., Teil III. 2. der Gründe) .

  • ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19

    Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig

    Dies ist zwar ein Minus gegenüber einem Antrag auf Neuvornahme der dienstlichen Beurteilung, wird jedoch vom Bundesarbeitsgericht nicht beanstandet (Urteil vom 28.03.1979 - 5 AZR 80/77; wohl auch: Urteil vom 18.08.2009 - 9 AZR 617/08, wo der Anspruch auf Neuvornahme der Beurteilung neben dem Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte gestellt wird).
  • LAG Sachsen, 03.12.2002 - 2 Sa 403/00
    Dabei müssen im Einzelfall die beiderseitigen Interessen gegeneinander abgewogen werden ( BAG vom 09.02.1977 - 5 AZR 2/76 -;, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 28.03.1979 - 5 AZR 80/77 -;, AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG).

    Aus Rechtsgründen läßt das Bundesarbeitsgericht (vom 28.03.1979, a. a. O.) insbesondere unbeanstandet, wenn dem Dienstvorgesetzten bei seiner Beurteilung ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt wird.

    Derartiges ist möglich (BAG vom 28.03.1979, a. a. O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 5 Sa 406/08

    Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung,

    Wenn der Dienstherr indessen nach Eröffnung und Aushändigung der Beurteilung die vorgenommene Gesamtbewertung während der nachfolgenden Erörterung mit dem Arbeitnehmer zu dessen Lasten ändert, trifft ihn die Darlegungslast, dass die Abänderung berechtigt bzw. die zunächst vorgeschlagene Beurteilung nicht zutreffend war (vgl. BAG Urt. v. 28.01.1979 - 5 AZR 80/77 -, AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG; ArbG Zwickau Urt. v. 10.09.2003 - 4 Ca 341/03 -, zit. n. Juris).

    Nur durch diese Begründungspflicht wird sichergestellt, dass das zusammenfassende Werturteil eines Dienstvorgesetzten auch sachlich richtig und nicht von sachfremden Erwägungen getragen ist (BAG Urt. v. 28.03.1979 - 5 AZR 80/77 -, a.a.O.).

  • BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 927/79

    Regelbeurteilung - Zeitraum - Öffentlicher Dienst

  • LAG Hamm, 23.09.1999 - 4 Sa 2374/98

    Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus einer Personalakte;

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 4 Sa 228/07

    Regelbeurteilung bei Angestellten

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83

    Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot

  • LAG Köln, 09.06.2008 - 5 Sa 423/08

    Dienstliche Beurteilung

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.1985 - 4 Sa 285/84

    Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der der Abmahnung des Arbeitgebers

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