Rechtsprechung
BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 10.04.2013, 5 AZR 78/12.
- Bundesarbeitsgericht
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an griechischer Schule
- rechtsprechung-im-internet.de
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an griechischer Schule
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis mit einem griechischen Lehrer
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 25; GVG § 20 Abs. 2
Deutsche Gerichtsbarkeit; Staatenimmunität - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 19.04.2011 - 5 Ca 280/11
- LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1072/11
- BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .Dazu gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .
b) Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe mwN, BAGE 113, 327 -) .
Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .
- BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00
Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen; …
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Die Parteien haben ihr Arbeitsverhältnis deutschen Tarifverträgen unterstellt und einen Gerichtsstand in Deutschland vereinbart (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 100, 130; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) . - BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
b) Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe mwN, BAGE 113, 327 -) .
- BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09
Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Die Parteien haben ihr Arbeitsverhältnis deutschen Tarifverträgen unterstellt und einen Gerichtsstand in Deutschland vereinbart (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 100, 130; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) . - BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11
Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Gewöhnlicher Arbeitsort der Klägerin ist B. Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug (vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21) ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist. - BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03
Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische …
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) . - BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) . - LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1072/11
Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen …
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. November 2011 - 17 Sa 1072/11 - aufgehoben. - EuGH, 17.11.2011 - C-327/10
Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des …
Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12
Gewöhnlicher Arbeitsort der Klägerin ist B. Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug (vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21) ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist.
- BGH, 25.06.2014 - VII ZB 23/13
Vollstreckungsimmunität: Forderungen der Republik Griechenland auf Auszahlung von …
Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2013 - 5 AZR 81/12, - 5 AZR 79/12 und - 5 AZR 78/12 (NJW 2013, 2461) sowie vom 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 (NJOZ 2013, 1835) ist - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdegegnerin - nicht gegeben. - LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 1437/17
Griechisches Gesetz ist keine drittstaatliche Eingriffsnorm
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.2013 (5 AZR 81/12) bestehen keine Bedenken mehr gegen die Zulässigkeit der Klage. - BGH, 25.06.2014 - VII ZB 24/13
Vollstreckungsimmunität kultureller Einrichtungen ausländischer Staaten i.R.d. …
Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2013 - 5 AZR 81/12, - 5 AZR 79/12 und - 5 AZR 78/12 (NJW 2013, 2461) sowie vom 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 (NJOZ 2013, 1835) ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdegegnerin - nicht gegeben.