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   BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10   

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BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10 (https://dejure.org/2011,8366)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 AZR 83/10 (https://dejure.org/2011,8366)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 AZR 83/10 (https://dejure.org/2011,8366)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 23.02.2011, 5 AZR 84/10.

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt unabhängig von einer vorprozessualen Mitteilung hinsichtlich der Differenzierungsbegründung durch den Arbeitgeber vor; Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei vorprozessualer ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 611; ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 559
    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung; Darlegungslast und Offenlegungspflicht des Arbeitgebers; Keine Präklusion mit Differenzierungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Hebt der Arbeitgeber durch eine betriebliche Einheitsregelung Arbeitsentgelte generell an, schließt aber eine Gruppe von Arbeitnehmern von der Entgelterhöhung aus, hat er nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Gründe für die Differenzierung zwischen der begünstigten Gruppe und den benachteiligten Arbeitnehmern offenzulegen und so substantiiert darzutun, dass die Beurteilung möglich ist, ob die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entspricht, sie also einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist (vgl. zuletzt BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 14 ff. mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) .

    Die unterschiedliche Leistungsgewährung bei der generellen Anhebung von Arbeitsentgelten durch eine betriebliche Einheitsregelung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) , der Gleichbehandlungsgrundsatz dient damit der Gewährung materieller Gerechtigkeit.

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .

    Sollten - wie von der Beklagten behauptet - die Entgelte innerhalb der begünstigten Gruppe tatsächlich in unterschiedlichem Maße angehoben worden sein, kann der Kläger eine Entgelterhöhung um einen gewichteten Durchschnittswert beanspruchen (vgl. BAG 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 36, 187) .

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Die Zubilligung eines ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbaren Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 113, 55) eröffnet einem Arbeitnehmer eine ausreichende Möglichkeit, sich Kenntnis über die Gründe für die Ungleichbehandlung zu verschaffen und die Chancen für die weitere Rechtsverfolgung einzuschätzen (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 26, NZA 2010, 1369).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Das Landesarbeitsgericht hat aber keine Feststellungen dazu getroffen, ob der von der Beklagten behauptete, in der Berufungsverhandlung zu Protokoll erklärte Zweck, finanzielle Nachteile aus der verlängerten Arbeitszeit auszugleichen, tatsächlich vorlag und der alleinige Zweck der Entgelterhöhung war (zur Gleichbehandlung bei mehreren Zwecken einer Leistung vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 284) .
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Trotz seines - knappen - rechtlichen Hinweises vom 23. April 2009 "auf § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG" hat das Landesarbeitsgericht nicht geprüft, ob sich ein Anspruch des Klägers auf Entgelterhöhung entsprechend den Tariflohnerhöhungen in der niedersächsischen Kautschukindustrie aus im Betrieb der Beklagten (ursprünglich und noch) geltenden Entlohnungsgrundsätzen, die möglicherweise mangels Beteiligung des Betriebsrats nicht wirksam abgeändert wurden, ergeben könnte (vgl. dazu BAG 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288) .
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Die Zubilligung eines ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbaren Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 113, 55) eröffnet einem Arbeitnehmer eine ausreichende Möglichkeit, sich Kenntnis über die Gründe für die Ungleichbehandlung zu verschaffen und die Chancen für die weitere Rechtsverfolgung einzuschätzen (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 26, NZA 2010, 1369).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.08.2009 - 3 Sa 335/08
    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. August 2009 - 3 Sa 335/08 - aufgehoben.
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97

    Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92

    Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 524/02

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

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   BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10   

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BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10 (https://dejure.org/2011,8292)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 AZR 82/10 (https://dejure.org/2011,8292)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 AZR 82/10 (https://dejure.org/2011,8292)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 23.02.2011, 5 AZR 84/10.

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit Differenzierungsgründen - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Materiell-rechtliche oder prozessuale Präklusion des Arbeitgebers mit Differenzierungsgründen tritt nicht im Falle einer vorherigen Mitteilung der Differenzierungsgründe gegenüber dem Arbeitnehmer ein; Materiell-rechtliche oder prozessuale Präklusion des Arbeitgebers ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 611; ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 559
    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung; Darlegungslast und Offenlegungspflicht des Arbeitgebers; Keine Präklusion mit Differenzierungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichbehandlung und Differenzierung bei der Gehaltserhöhung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Hebt der Arbeitgeber durch eine betriebliche Einheitsregelung Arbeitsentgelte generell an, schließt aber eine Gruppe von Arbeitnehmern von der Entgelterhöhung aus, hat er nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Gründe für die Differenzierung zwischen der begünstigten Gruppe und den benachteiligten Arbeitnehmern offenzulegen und so substantiiert darzutun, dass die Beurteilung möglich ist, ob die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entspricht, sie also einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist (vgl. zuletzt BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 14 ff. mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) .

    Die unterschiedliche Leistungsgewährung bei der generellen Anhebung von Arbeitsentgelten durch eine betriebliche Einheitsregelung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) , der Gleichbehandlungsgrundsatz dient damit der Gewährung materieller Gerechtigkeit.

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .

    Sollten - wie von der Beklagten behauptet - die Entgelte innerhalb der begünstigten Gruppe tatsächlich in unterschiedlichem Maße angehoben worden sein, kann der Kläger eine Entgelterhöhung um einen gewichteten Durchschnittswert beanspruchen (vgl. BAG 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 36, 187) .

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Die Zubilligung eines ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbaren Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 113, 55) eröffnet einem Arbeitnehmer eine ausreichende Möglichkeit, sich Kenntnis über die Gründe für die Ungleichbehandlung zu verschaffen und die Chancen für die weitere Rechtsverfolgung einzuschätzen (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 26, NZA 2010, 1369).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.08.2009 - 3 Sa 295/08
    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. August 2009 - 3 Sa 295/08 - aufgehoben.
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Das Landesarbeitsgericht hat aber keine Feststellungen dazu getroffen, ob der von der Beklagten behauptete, in der Berufungsverhandlung zu Protokoll erklärte Zweck, finanzielle Nachteile aus der verlängerten Arbeitszeit auszugleichen, tatsächlich vorlag und der alleinige Zweck der Entgelterhöhung war (zur Gleichbehandlung bei mehreren Zwecken einer Leistung vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 284) .
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Trotz seines - knappen - rechtlichen Hinweises vom 23. April 2009 "auf § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG" hat das Landesarbeitsgericht nicht geprüft, ob sich ein Anspruch des Klägers auf Entgelterhöhung entsprechend den Tariflohnerhöhungen in der niedersächsischen Kautschukindustrie aus im Betrieb der Beklagten (ursprünglich und noch) geltenden Entlohnungsgrundsätzen, die möglicherweise mangels Beteiligung des Betriebsrats nicht wirksam abgeändert wurden, ergeben könnte (vgl. dazu BAG 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288) .
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Die Zubilligung eines ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbaren Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 113, 55) eröffnet einem Arbeitnehmer eine ausreichende Möglichkeit, sich Kenntnis über die Gründe für die Ungleichbehandlung zu verschaffen und die Chancen für die weitere Rechtsverfolgung einzuschätzen (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 26, NZA 2010, 1369).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97

    Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57; 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - zu I 3 c aa der Gründe, BAGE 90, 85) .
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92

    Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 524/02

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

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