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   BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80   

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BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 (https://dejure.org/1981,747)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 (https://dejure.org/1981,747)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80 (https://dejure.org/1981,747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - Krankheitsfall - Verhinderungsfall - ÄrztlicheBescheinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 172
  • NJW 1982, 1664 (Ls.)
  • ZIP 1982, 343
  • MDR 1982, 524
  • VersR 1982, 682
  • JR 1982, 440
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66

    Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist

    Auszug aus BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80
    In diesem Fall kann der Arbeiter bei entspre chender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderung die Sechs- Wochen-Frist nur einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungs falles - im Anschluß an BAG 20, 90 = AP Nr. 27 zu § 133 c GewO [zur Gehaltsfort zahlung an technische Angestellte]).

    a) Diesen Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles hat das Bundesarbeitsgericht für Gehaltsansprüche der technischen Angestellten während einer Erkrankung (§ 133 c GewO) aufgestellt (vgl. BAG 20, 90 [93] = AP Nr. 27 zu § 133 c GewO [Bl. 2]).

  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 479/77

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Pflege eines erkrankten Kindes -

    Auszug aus BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80
    Auch für die rechtliche Behandlung von Kuren hat das Lohn fortzahlungsgesetz die Arbeiter den Angestellten gleichgestellt, denen schon zuvor durch die Rechtsprechung in Fällen der Teilnahme an einer Kur Entgelt Fortzahlung u/ie bei einer Krankheit zugestanden wurde (vgl. BAG 32, 32 = AP Nr. 49 zu § 616 BGB [zu 2 der Gründe] mit weiteren Nachweisen).

    Verfassungskonform ist nur die Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG, die eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Arbeitnehmergruppen möglichst vermeidet (vgl. BAG 32, 32 = AP Nr. 49 zu § 616 BGB [zu 2 der Gründe]).

  • BAG, 21.09.1971 - 1 AZR 65/71

    Arbeitsunfähigkeit - Antritt der Arbeitsschicht - Fehltag des Arbeiters -

    Auszug aus BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80
    Auf diese Bedeutung der Arbeitsschicht hat das Bundesarbeitsgericht bereits in einer Entscheidung hingewiesen, die sich mit der Berechnung des Sechs-Wochen-Zeitraums befaßte (vgl. BAG 23, 444 [448 f.] = AP Nr. 6 zu § 1 LohnFG [Bl. 2 R]).
  • BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 475/65
    Auszug aus BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80
    Stellt er etwa am Vormittag des Tages, für den er zunächst Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hatte, bei einer Abschlußuntersuchung fest, daß der Arbeitnehmer ab sofort - also noch während der betriebsüblichen Arbeitszeit - wieder arbeitsfähig ist, endet schon in diesem Zeitpunkt der erste Verhinderungsfall (vgl. den Sachverhalt im Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 1966 - 2 AZR 475/65 - DOK 1967, 152).
  • BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80
    Diesem Anliegen des Gesetzgebers wird nur dann Rechnung getragen, wenn auch bei der Auslegung des Lohnfortzahlungsgesetzes dem Gedanken der Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten soweit wie möglich Rechnung getragen wird (vgl. schon BAG 24, 107 [110] = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    a) Der vom Bundesarbeitsgericht erstmals in der Entscheidung vom 12. September 1967 (- 1 AZR 367/66 - BAGE 20, 90) entwickelte Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls (seither st. Rspr., vgl. zB BAG 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80 - BAGE 37, 172; 2. Februar 1994 - 5 AZR 345/93 - BAGE 75, 340; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - BAGE 115, 206) hat im Schrifttum weitgehend Zustimmung gefunden (sh. nur ErfK/Reinhard 16. Aufl. § 3 EFZG Rn. 43; HWK/Schliemann 7. Aufl. § 3 EFZG Rn. 93; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 98 Rn. 54; Schmitt EFZG 7. Aufl. § 3 Rn. 285, jeweils mwN) und ist vom Gesetzgeber bei mehrfachen Novellierungen des Rechts der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht korrigiert worden.
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Das Entgeltfortzahlungsgesetz beschränkt in diesem Fall den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht auf eine Gesamtdauer von sechs Wochen pro Jahr (vgl. Senat 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80 - BAGE 37, 172).

    Ein weiterer Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nur dann, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (vgl. Senat 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80 - BAGE 37, 172).

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    bb) Nach dem Inkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes zum 1. Januar 1970 ist dieser Grundsatz mit der Begründung einheitlich auf Arbeiter und Angestellte angewandt worden, alle Regelungen über die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall stellten auf die Arbeitsverhinderung und nicht auf die Krankheit ab (BAG 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 172) .
  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88

    Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes

    Gibt die ärztliche Bescheinigung für das Ende der Arbeitsunfähigkeit lediglich einen Kalendertag an, wird damit in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der üblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers an diesem Kalendertag bescheinigt (Bestätigung von BAGE 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG und BAGE 43, 291 = AP Nr. 55, a. a. O.).

    Eine weitere Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall kann der Angestellte nur fordern, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in welchem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (BAGE 37, 172, 174 ff. = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur für wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (BAGE 37, 172, 178 = AP Nr. 48, aa0, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Der Senat hat zur Frage des Endes der Arbeitsunfähigkeit an einem Kalendertage als sachgerecht die Annahme angesehen, die vom Arzt bescheinigte voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit beziehe sich auf das Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit an dem in der Bescheinigung erwähnten letzten Kalendertag (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 2 c der Gründe).

    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48, aaO sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55, aaO).

  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 345/93

    Gehaltsfortzahlung und Wiederholungskrankheit

    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderung die Sechs-Wochen-Frist nur einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles: BAGE 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG ; BAG Urteil vom 12. September 1967 - 1 AZR 367/66 - AP Nr. 27 zu § 133 c GewO ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 11 Sa 547/09

    Entgeltfortzahlung bei zwei selbständigen Verhinderungsfällen - Arbeitsfähigkeit

    Eine weitere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitnehmer nur fordern, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 - AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG vom 12.09.1967 - 1 AZR 367/66 - AP Nr. 27 zu § 133 c GewO; LAG Hamm, Urteil vom 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 - zitiert nach juris).

    Für diese Abgrenzung sprechen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 - AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG) gute Gründe.

    Enthält die ärztliche Bescheinigung nur die Angabe eines Kalendertages, wird in der Regel die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der vom erkrankten Arbeitnehmer üblicherweise an diesem Kalendertag zu leistenden Arbeitsschichten bescheinigt (BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 -).

  • ArbG Hamburg, 10.12.2014 - 27 Ca 300/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Grundsatz der Einheit des

    Eine weitere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitnehmer nur fordern, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (vgl. BAG v. 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 -, juris; LAG Hamm v. 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 -, juris).

    Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer nach seiner Gesundung, also nach Beendigung des Verhinderungsfalles, die Arbeit tatsächlich wieder aufgenommen hatte oder nicht (vgl. BAG v. 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 -, juris).

    Enthält die ärztliche Bescheinigung nur die Angabe eines Kalendertages, wird in der Regel die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der vom erkrankten Arbeitnehmer üblicherweise an diesem Kalendertag zu leistenden Arbeitsschichten bescheinigt (BAG v. 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 -, juris Rn. 15; v. 11.07.1990 - 5 AZR 368/89 -, juris Rn. 15).

  • ArbG Herne, 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13

    § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG

    Ein weiterer Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nur dann, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, AP Nr. 48 zu § 1 LFZG vom 12.09.1967; BAG, Urteil vom 13.07.2005, 5 AZR 389/04, AP Nr. 25 zu § 3 EFZG).

    Falls der erste Verhinderungsfall abgeschlossen war, ist die neue Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ein neues Unglück, das nur zufällig in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der soeben beendeten Arbeitsunfähigkeit eintritt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.03.2010, 11 Sa 547/09, a.a.O.; BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, a.a.O.).

    Enthält die ärztliche Bescheinigung nur die Angabe eines Kalendertages, wird in der Regel die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der vom erkrankten Arbeitnehmer üblicherweise an diesem Kalendertag zu leistenden Arbeitsschicht bescheinigt (BAG, Urteil v. 02.12.1981, 5 AZR 89/80, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.03.2010, 11 Sa 547/09, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 2 Sa 109/07

    Entgeltfortzahlung: Begrenzung der Lohnfortzahlung auf sechs Wochen bei

    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderungen die Sechs-Wochen-Fristen einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles, vgl. BAG 5 AZR 89/80 in BAGE 37, 172).
  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80

    Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Krankheitsfall

    Für diesen Sonderfall enthält das Gesetz einen ab gewandelten Zumutbarkeitsmaßstab (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 c der Gründe; Urteil des Senats vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80- AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 b der Gründe, diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • LAG Köln, 27.04.2012 - 8 Sa 1460/11

    Zeitpunkt des Beginns des Verhinderungstatbestands Kur

  • BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 304/90

    Krankheit und Wiederholungskrankheit

  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 13 Sa 117/11

    Entgeltfortzahlung - zur Frage zweier selbständiger oder überlappender

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall - Entstehen eines neuen

  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81

    Lohnfortzahlung und Ende des Verhinderungsfalles

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Köln, 02.08.2002 - 11 Sa 1097/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; erneute Arbeitsunfähigkeit;

  • BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 1049/08

    Schwerbehinderung

  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2016 - 4 Sa 161/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Grundsatz der Einheit des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Vorerkrankung

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 953/79

    Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Krankheitsfall - Verhinderungsfall -

  • LAG Hessen, 20.02.2008 - 6 Sa 859/06

    Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung - Urlaubsabgeltung und

  • LAG Hessen, 24.10.2012 - 2 Sa 70/10

    Entgeltfortzahlung - andere Erkrankung bei Arbeitsantritt - kein einheitlicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2008 - 8 Sa 586/07

    Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Annahmeverzugslohn - Darlegungs- und

  • BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91

    Klage einer Landesversicherungsanstalt gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 4 Sa 52/99

    Fortsetzungserkrankung und Anspruch auf Entgeltfortzahlung

  • ArbG Herne, 11.01.2023 - 5 Ca 1406/22

    Einzelfallentscheidung zur Frage der Fortsetzungserkrankung

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 401/81
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