Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011

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   BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11   

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https://dejure.org/2012,48847
BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11 (https://dejure.org/2012,48847)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 5 AZR 918/11 (https://dejure.org/2012,48847)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 (https://dejure.org/2012,48847)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • openjur.de

    Arbeitsbereitschaft; Bereitschaftsdienst; Zeitzuschläge; Arbeitszeitkonto

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto - DRK-TV-O

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Bereitschaftsdienst der Rettungssanitäter müssen im Tarifvertrag keine Zeitzuschläge vorgesehen sein

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 612/99

    Bereitschaftsdienst im mobilen Rettungsdienst

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Das folgt aus der Protokollnotiz zu § 14 Abs. 2 DRK-TV-O. Dort haben die Tarifvertragsparteien für Mitarbeiter im Rettungsdienst und Krankentransport eine Sonderregelung getroffen, durch die die Möglichkeit des Arbeitgebers zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 14 Abs. 2 DRK-TV-O für diesen Personenkreis eingeschränkt wird, während dies für die Vorschrift des § 14 Abs. 5 DRK-TV-O nicht erfolgt ist (vgl. BAG 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - zu I 1 c aa (2) der Gründe, BAGE 96, 284) .

    Diese für das Arbeitszeitschutzrecht entwickelte Unterscheidung greifen § 14 Abs. 2 Buchst. c und Abs. 5 DRK-TV-O auf, wenn danach differenziert wird, ob der Arbeitnehmer an der Arbeitsstelle anwesend sein muss, "um im Bedarfsfall vorkommende Arbeit zu verrichten" - Arbeitsbereitschaft - oder ob sich der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle, die auch die Arbeitsstelle sein kann, aufhalten muss, "um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen" - Bereitschaftsdienst - (vgl. jeweils zum insoweit inhaltsgleichen DRK-TV West: BAG 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - zu I 1 c aa (1) der Gründe, BAGE 96, 284; 30. Januar 1996 - 3 AZR 1030/94 - zu I 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge DRK Nr. 5 = EzA TVG § 4 Rotes Kreuz Nr. 2) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011 - 6 Sa 854/11

    Bereitschaftsdienst - Rettungssanitäter - DRK-TV-Ost

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2011 - 6 Sa 854/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2011 - 6 Sa 854/11 - in seiner Ziffer 1 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Februar 2011 - 33 Ca 10061/10 - insgesamt zurückgewiesen.

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98

    Nachholung von Arbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Zudem ist für die Berechnung der - durchschnittlichen - regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden nach § 14 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV-O auf einen Zeitraum von 26 Wochen abzustellen, wobei in die Durchschnittsberechnung für jede Woche sowohl die vorangegangenen als auch die darauffolgenden 25 Wochen einzubeziehen sind (vgl. BAG 30. März 2000 - 6 AZR 680/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 94, 189) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Die Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers nach § 6 Abs. 5 ArbZG ist eine Wahlschuld iSd. § 262 BGB (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 15, NZA 2006, 494; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 a der Gründe, BAGE 115, 372) .
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 422/04

    Freizeitausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Die Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers nach § 6 Abs. 5 ArbZG ist eine Wahlschuld iSd. § 262 BGB (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 15, NZA 2006, 494; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 a der Gründe, BAGE 115, 372) .
  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Dasselbe gilt für den Feststellungsantrag, an den hinsichtlich der Bestimmtheit keine geringeren Anforderungen als an einen Leistungsantrag zu stellen sind (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10, EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Die gesetzlich begründete Wahlschuld konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN, AP ArbZG § 6 Nr. 11 = EzA ArbZG § 6 Nr. 9) .
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Dasselbe gilt für den Feststellungsantrag, an den hinsichtlich der Bestimmtheit keine geringeren Anforderungen als an einen Leistungsantrag zu stellen sind (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10, EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können, und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 16 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 7) .
  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
    Diese für das Arbeitszeitschutzrecht entwickelte Unterscheidung greifen § 14 Abs. 2 Buchst. c und Abs. 5 DRK-TV-O auf, wenn danach differenziert wird, ob der Arbeitnehmer an der Arbeitsstelle anwesend sein muss, "um im Bedarfsfall vorkommende Arbeit zu verrichten" - Arbeitsbereitschaft - oder ob sich der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle, die auch die Arbeitsstelle sein kann, aufhalten muss, "um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen" - Bereitschaftsdienst - (vgl. jeweils zum insoweit inhaltsgleichen DRK-TV West: BAG 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - zu I 1 c aa (1) der Gründe, BAGE 96, 284; 30. Januar 1996 - 3 AZR 1030/94 - zu I 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge DRK Nr. 5 = EzA TVG § 4 Rotes Kreuz Nr. 2) .
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 314/10

    Tarifvorrang - Betriebsvereinbarung über Auszahlung der Beträge aus dem

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Dem Wortlaut des § 6 Abs. 5 ArbZG folgend wird der Beklagten ein Wahlrecht eingeräumt, ob der Ausgleich durch Zahlung eines Nachtarbeitszuschlags oder durch Gewährung freier Tage erfolgt (vgl. zu einer solchen Antragstellung zB: BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 31; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 -) .
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Bei der Arbeitsbereitschaft hat der Arbeitnehmer von sich aus tätig zu werden, beim Bereitschaftsdienst "auf Anforderung" (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 19; vgl. zum Ganzen auch: Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 33 ff.; Schliemann 2. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 16 ff., jeweils mwN) .
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    a) An die Bestimmtheit eines Feststellungsantrags sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die eines Leistungsantrags (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 35) .
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011 - 6 Sa 854/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11143
LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011 - 6 Sa 854/11 (https://dejure.org/2011,11143)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2011 - 6 Sa 854/11 (https://dejure.org/2011,11143)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2011 - 6 Sa 854/11 (https://dejure.org/2011,11143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    BGB § 295 S. 1 BGB § 296 S. 1 BGB § 615 S. 1 BGB § 615 S. 1, 2 DRK-TV-O § 14 Abs. 5 TVG § 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftszeiten eines Rettungssanitäters; Verzugslohnklage bei Unterschreitung der Vollarbeitszeit durch Anordnung von Bereitschaftsdiensten

  • rechtsportal.de

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftszeiten eines Rettungssanitäters; Verzugslohnklage bei Unterschreitung der Vollarbeitszeit durch Anordnung von Bereitschaftsdiensten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollarbeitszeit darf nicht durch Anordnung von zu viel Bereitschaftdienst verkürzt werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 796/09

    Kirchliche Arbeitsvertragsregelung - Rückwirkendes Inkrafttreten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011 - 6 Sa 854/11
    Schließlich bleibt darauf hinzuweisen, dass ohnehin selbst solcher Bereitschaftsdienst, den der Arbeitgeber nach den tarifvertraglichen Vorgaben nicht hätte anordnen dürfen, gleichwohl seinen Charakter behält und nicht etwa von selbst zu voller Arbeitsleistung wird ( BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 6 AZR 769/09 - NZA 2011, 698 R 38 ) oder wie solche zu behandeln ist ( LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2011 - 16 Sa 218/10 - juris zu A I 3 der Gründe ).
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2011 - 16 Sa 218/10

    Wechselschichtzulage; Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011 - 6 Sa 854/11
    Schließlich bleibt darauf hinzuweisen, dass ohnehin selbst solcher Bereitschaftsdienst, den der Arbeitgeber nach den tarifvertraglichen Vorgaben nicht hätte anordnen dürfen, gleichwohl seinen Charakter behält und nicht etwa von selbst zu voller Arbeitsleistung wird ( BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 6 AZR 769/09 - NZA 2011, 698 R 38 ) oder wie solche zu behandeln ist ( LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2011 - 16 Sa 218/10 - juris zu A I 3 der Gründe ).
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2011 - 6 Sa 854/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2011 - 6 Sa 854/11 - in seiner Ziffer 1 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Februar 2011 - 33 Ca 10061/10 - insgesamt zurückgewiesen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 11 Sa 677/11

    Abgrenzung von Arbeitszeit und Bereitschaftszeiten

    Dies führt dazu, dass der Kläger keinen Anspruch auf Zahlung der regelmäßigen Vergütung mehr besitzt, § 362 BGB (so bereits LAG Berlin - Brandenburg 6 Sa 854/11 vom 04.11.2011, ZTR 2012 S. 29 , Revision eingelegt unter 5 AZR 918/11).

    § 362 BGB kommt insoweit nicht zur Anwendung, da (anders als bei der Bereitschaftsdienstvergütung) bereits erbrachte Leistungen der Beklagten nicht zu berücksichtigen sind (so bereits LAG Berlin - Brandenburg 6 Sa 854/11 vom 04.11.2011, ZTR 2012 S. 29 , Revision eingelegt unter 5 AZR 918/11).

  • ArbG Bocholt, 12.05.2017 - 2 Ca 1501/16

    Die Anordnung von Bereitschaftsdienst i. S. v. § 7 IV TVöD-B setzt voraus, dass

    Bereitschaftsdienst darf daher nur zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit angeordnet werden, nicht jedoch an Stelle der regelmäßigen Arbeitszeit (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.11.2011 - 6 Sa 854/11; Burger, TVöD, § 7 Rn. 36; vgl. auch BAG, Urt. v. 24.10.2000 - 9 AZR 634/99).
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