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   BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08   

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https://dejure.org/2009,3542
BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08 (https://dejure.org/2009,3542)
BAG, Entscheidung vom 15.07.2009 - 5 AZR 921/08 (https://dejure.org/2009,3542)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 (https://dejure.org/2009,3542)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 278/04

    Tarifauslegung; Anrechenbarkeit von Leistungen auf Mindestgehalt in Spielbank

    Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08
    Der Umfang und die Höhe der Mindestgehälter bestimmt sich nach der Regelung in § 4 Abs. 1 ETV 1996, § 5 Abs. 1 ETV 2005 (zum Mindestgehalt vgl. auch BAG 6. Juli 2005 - 4 AZR 278/04 - Rn. 16 ff.).

    a) Der Zweck des ETV besteht darin, die Aufwendungen der Beklagten zu begrenzen und abzubauen (vgl. auch BAG 6. Juli 2005 - 4 AZR 278/04 - Rn. 24).

  • LAG Hamm, 26.06.2008 - 17 Sa 929/07
    Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Juni 2008 - 17 Sa 929/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08
    Es kann hinsichtlich des Antrags zu 1. dahinstehen, ob ein Feststellungsinteresse des Klägers nach § 256 ZPO vorliegt, denn dieses ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).
  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer -

    Das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ist allerdings echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 73; 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Es kann dahinstehen, ob hinsichtlich der Anträge ein Feststellungsinteresse des Klägers nach § 256 ZPO gegeben ist, denn dieses ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 73; 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Dem Senat ist ein Sachurteil nicht möglich, obwohl das Feststellungsinteresse echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil ist (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 73; 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12) und das Revisionsgericht auch bei seinem Fehlen jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt ist, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen, etwa wenn die Klage eindeutig und unzweifelhaft abweisungsreif ist (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - BAGE 128, 73; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 16) .
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Es ist echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13, BAGE 128, 73) .
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

    Das Feststellungsinteresse ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 73; 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17

    Zuweisung einer anderen Tätigkeit - Anordnung einer Schulungsteilnahme im Wege

    Deshalb kann hinsichtlich des Antrags zu 2) dahinstehen, ob ein Feststellungsinteresse des Klägers nach § 256 Abs. 1 ZPO vorliegt, denn dieses ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 23.03.2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 18 mwN; BAG 15.07.2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 5 Sa 199/16

    US-Stationierungsstreitkraft - Versetzung - billiges Ermessen

    Es kann hinsichtlich des Antrags zu 1) dahinstehen, ob ein Feststellungsinteresse des Klägers nach § 256 Abs. 1 ZPO vorliegt, denn dieses ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 23.03.2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 18 mwN; BAG 15.07.2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12 mwN).
  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 12 Sa 1290/15

    Auslegung eines Sanierungstarifvertrages zur jährlich abgestuften Minderung der

    Echte Prozessvoraussetzung ist das Vorliegen eines Feststellungsinteresses jedoch nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10; BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08).
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