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   BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19   

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https://dejure.org/2020,15869
BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19 (https://dejure.org/2020,15869)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2020 - 5 AZR 93/19 (https://dejure.org/2020,15869)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 (https://dejure.org/2020,15869)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 139 Abs. 3 ZPO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 24 Abs. 1 Satz 1 MiLoG, § 11 AEntG, § 24 Abs. 1 MiLoG, § 1 Abs. 3 MiLoG, § 269 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG, § 130 Nr. 3 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG, § 611a Abs. 2 BGB, § 4 ArbZG, § 1 Abs. 3 Satz 1 MiLoG, § 3a AÜG, § 1 MiLoG, Art. 15 Abs. 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz, § 11 Abs. 1, Abs. 2 AEntG, § 5 Nr. 1 AEntG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Klage auf Differenzvergütung zum gesetzlichen Mindestlohn; Vorrang des Mindestentgelts der Pflegebranche vor dem gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vergütungsansprüche nach dem Mindestlohngesetz in der Pflegebranche

  • Betriebs-Berater

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Klage auf Differenzvergütung zum gesetzlichen Mindestlohn

  • datenbank.nwb.de

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestohn - und die Klage des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachrügen - und die Mindestanforderungen an eine Revisionsbegründung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Verhältnis der 2. und 3. PflegeArbbV zum Mindestlohngesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit abweichender Regelungen vom Mindestlohngesetz durch Rechtsverordnung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Mindestlohns in der Pflegebranche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 171, 161
  • NZA 2020, 1707
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    Die in einem nicht näher erläuterten Anlagenkonvolut vorgelegten Dienstpläne und Abrechnungen sind nicht geeignet, den entsprechend § 130 Nr. 3 ZPO erforderlichen schriftsätzlichen Parteivortrag zu ersetzen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330) .

    bb) Auch wenn man zu Gunsten der Klägerin die in einem Anlagenkonvolut zur Klageschrift vorgelegten und an sich nicht zu berücksichtigenden Dienstpläne heranzieht (dazu BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330) , ergibt sich, dass offenbar insgesamt sieben Nachtwachen in den Monaten November und Dezember 2017 lagen.

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    Das Mindestlohngesetz enthält keine abweichende Regelung (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28 f. mwN, BAGE 155, 318) .

    Die in Rechtsverordnungen enthaltenen Bestimmungen zur Vergütungspflicht von Arbeitszeit und zur Bemessung der Arbeitsleistung als Arbeitszeit gehen dagegen dem Verständnis vergütungspflichtiger Arbeitsstunden nach dem Mindestlohngesetz vor (ebenso wohl auch: HK-MiLoG/Düwell 2. Aufl. § 1 Rn. 45; Lakies Mindestlohngesetz 4. Aufl. § 1 Rn. 31; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. MiLoG § 1 Rn. 17; noch offengelassen von BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 29 mwN, BAGE 155, 318; aA Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 1 Rn. 214) .

  • LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18

    Zulässigkeit der nur teilweisen Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2018 - 18 Sa 995/18 - wird als unzulässig verworfen.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 2018 - 18 Sa 995/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 9. August 2018 - 1 Ca 487/18 - abgeändert und den Beklagten zur Zahlung von 854, 83 Euro nebst Zinsen verurteilt hat.

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    In den kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Arbeitsvertragsbedingungen der Caritas (AVR), welche den Rechtscharakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 23, BAGE 163, 56; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 35 Rn. 74 jeweils mwN) , ist in Anlage 5 § 9 Abs. 1 Buchst. a bestimmt, dass zum Zwecke der Vergütungsberechnung für den Personenkreis, zu dem auch die Klägerin gehört, die Arbeitsleistung des Bereitschaftsdienstes zu 25 % als Arbeitszeit bewertet wird, wenn die Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes 10 bis 25 % beträgt.
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    Sehe ein Schichtplan neben einer regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Bereitschaftsdienst vor, lege er die regelmäßige Arbeitszeit des Beschäftigten mit einem im Voraus feststehenden Unterbrechungszeitraum fest, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liege (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 16, 32, BAGE 165, 48) .
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst - pflegerische

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    Hiermit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verordnungsgeber auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (28. November 2012 - 4 Sa 48/12 -) im Jahre 2012 reagiert.
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    Diese Auffassung ist durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt worden (Urteil vom 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - BAGE 150, 82) .
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    der Entgeltzahlung eingetreten (dazu BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    Mit den Worten "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" legen die Verordnungen anknüpfend an Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes lediglich fest, dass Bereitschaftsdienst nicht als regelmäßige Arbeitszeit betrachtet wird (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 23) .
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
    bb) Die 2. und 3. PflegeArbbV sind in Bezug auf die jeweils in § 2 geregelten Mindestentgelte nicht mangels Regelungskompetenz des Verordnungsgebers unwirksam (vgl. dazu BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 19 ff., BAGE 148, 341) .
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 124/18

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit (MTV der Chemischen

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • ArbG Paderborn, 09.08.2018 - 1 Ca 487/18

    Gem. § 24 Abs. 1 MiLoG gingen bis zum 31.12.2017 abweichende tarifvertragliche

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    b) Der gesetzliche Vergütungsanspruch der Klägerin nach dem Mindestlohngesetz und die entsprechende Verpflichtung der Beklagten werden nicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 MiLoG durch die im Streitzeitraum geltende Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (2. PflegeArbbV) verdrängt (zum Verhältnis der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen 2. PflegeArbbV zum Mindestlohngesetz im Einzelnen BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 26 ff.).

    Für die schlüssige Begründung einer auf Zahlung der Differenzvergütung zum gesetzlichen Mindestlohn gerichteten Klage ist es deshalb erforderlich, für jeden Kalendermonat ein konkret beziffertes Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns darzulegen (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 24) .

    Denn zu dieser zählt auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, BAGE 150, 82; 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248; 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27) .

    Damit knüpft die Norm an die "vergütungspflichtige Arbeitszeit" an (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 31 mwN; ebenso zu dem "je Stunde" festgelegten Mindestentgelt nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 15. Juli 2010 BAG 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 17, BAGE 153, 248) , ohne diese abweichend von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses Begriffs zu definieren.

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Mindestlohngesetzes differenziert nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme und gibt damit auch für Bereitschaft einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 29, BAGE 155, 318; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 14; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27; ebenso die herrschende Meinung im Schrifttum, sh.

    Der Gesetzgeber hat im Mindestlohngesetz auch keine Fakturierung der Zeiten des Bereitschaftsdienstes vorgenommen, wie sie - als Reaktion auf die Rechtsprechung, das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV sei auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - BAGE 150, 82; zur Entwicklung BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 33) - ab dem 1. Januar 2015 für Zeiten des Bereitschaftsdienstes in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Zweiten und Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche enthalten war.

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Der Revisionsführer muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 12, BAGE 171, 161) .
  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Die Klage ist für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (dazu BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 20 mwN, BAGE 171, 161) .
  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

    Der Revisionsführer muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 12) .
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Es handelt sich um eine abschließende Gesamtklage (vgl. BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 20) .
  • LAG Hamm, 22.03.2022 - 17 Sa 1396/20

    Beteiligung des Personalrats bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Diese können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29; 24.06.2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 24).

    Durch die bloße Bezugnahme auf die Anlage K49 ohne nähere Erläuterung ihres aus sich heraus nicht verständlichen Inhalts und ohne Darlegung, welche Teile der Anlage in welchem Umfang für die Schadensermittlung herangezogen werden sollen, genügt die Klägerin ihrer Darlegungslast nicht (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29; 24.06.2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 24).).

    Durch die bloße Vorlage der Anlagen genügt die Klägerin ihrer Darlegungslast nicht (vgl. BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29; 24.06.2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 24).

  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19

    Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung

    Die Klage ist dementsprechend für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (dazu BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 454/21

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Redaktionsversehen

    Nach dem Vorbringen der Klägerin ist die Klage auf Zahlung aller Entgeltdifferenzbeträge aus den Jahren 2018 und 2019 auf Grundlage des § 7 (1) Zukunfts-TV gerichtet und dementsprechend als abschließende Gesamtklage zu verstehen (dazu BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 20 mwN, BAGE 171, 161) .
  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

    Die dem Mindestlohngesetz vorgehenden (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - BAGE 171, 161) Regelungen der 3. und 4. PflegeArbbV kommen im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung, weil sie nach ihrem jeweiligen § 1 Abs. 1 nur für Pflegebetriebe gelten, die Klägerin jedoch nicht in einem solchen tätig war, sondern im Privathaushalt der selbst pflegebedürftigen Beklagten (vgl. LAG Reinland-Pfalz 11. Februar 2016 - 2 Sa 378/15 - juris).
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 129/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten)

    Der Revisionsführer muss darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält (vgl. BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 12, BAGE 171, 161) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2021 - 5 Sa 145/21

    Differenzvergütungsanspruch - Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbandes und

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