Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,490
BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und Regelung des Sozialhilfefalles - Mitwirkungspflichten des Hilfesuchenden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1465
  • DÖV 1977, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Etwas Gegenteiliges hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 10. November 1967 (BVerwGE 22, 319 = FEVS 13, 41) und vom 17. Januar 1963 (BVerwG V C 13.67 - VerwRspr. 19, 749) weder ausdrücklich noch dem Sinne nach entschieden oder entscheiden wollen.

    Die Pflicht zu umfassender Prüfung und Regelung des Sozialhilfefalles beruht - wie in BVerwGE 22, 319 dargelegt - darauf, daß nach § 5 BSHG die Sozialhilfe einsetzt, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, daß die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen.

  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54

    Erfordernis des "bestimmten Antrages" in der Berufungsschrift - Wahrung der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BVerwG, 17.01.1968 - V C 13.67
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Etwas Gegenteiliges hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 10. November 1967 (BVerwGE 22, 319 = FEVS 13, 41) und vom 17. Januar 1963 (BVerwG V C 13.67 - VerwRspr. 19, 749) weder ausdrücklich noch dem Sinne nach entschieden oder entscheiden wollen.
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 415.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will (Armborst in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil IV Kap 1 RdNr 4), ist es aber für die Annahme einer Kenntnis iS des § 18 SGB XII ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15).
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R

    Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will ( BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 20; Armborst in LPK- SGB XII , 11. Aufl 2018, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Berlit, Conradis/Sartorius, Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl 2013; Teil I Kap 7 RdNr 28) , ist es für das Einsetzen der Sozialhilfe vielmehr ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist, nicht aber in welchem Umfang die Hilfe geleistet werden muss ( BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 RdNr 18; BVerwG Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15 BSHG ) .
  • BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97

    Streit über den Beginn der Sozialhilfe - Voraussetzungen des "Bekanntwerdens"

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen, unter denen von einem "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls im Sinne von § 5 BSHG gesprochen werden kann, geklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - <DÖV 1977, 334> sowie Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 96.81 - ): Dem Sozialhilfeträger wird nicht angesonnen, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen".

    Auch ein entscheidungserheblicher Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz von dem von den Klägern bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - (DÖV 1977, 334 = FEVS Bd. 25, 133) abgewichen wäre, ist nicht ersichtlich.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht