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   OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20   

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OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20 (https://dejure.org/2020,12507)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.05.2020 - 5 B 102/20 (https://dejure.org/2020,12507)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 5 B 102/20 (https://dejure.org/2020,12507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsPresseG § 4
    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch trotz zunächst privater Veranlassung der Recherche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Kommunen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Kommunen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2288
  • afp 2020, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Leipzig, 09.03.2020 - 7 L 99/20
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    beglaubigte Abschrift Az.: 5 B 102/20 7 L 99/20.

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. März 2020 - 7 L 99/20 - geändert.

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13

    Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    13 Das Auskunftsersuchen bezieht sich auch auf bei der Antragsgegnerin vorhandene Informationen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. Juli 2015 - 1 BvR 1452/13 -, juris).

    Soweit sie sich erstinstanzlich sinngemäß mit Blick auf den melderechtlichen Rechtsstreit auf die Wahrung der "Waffengleichheit" der Parteien berufen hat, indem sie darauf verwiesen hat, dass der Antragsteller über den presserechtlichen Auskunftsanspruch Auskünfte von der Antragsgegnerin erlangen könne, die er dann als Partei in den mit der Antragsgegnerin geführten Rechtsstreit einführen wolle, ist diese Erwägung mit der Beendigung des melderechtlichen Rechtsstreits hinfällig geworden.15 Da sich der Antragsteller schon nach landesrechtlichen Vorschriften auf den einfachgesetzlichen Anordnungsanspruch des § 4 Abs. 1 Satz 1 SächsPresseG berufen kann, kann hier offen bleiben, ob der begehrte Auskunftsanspruch unter Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden kann und wie weit dieser gegebenenfalls reicht (BVerfG, Beschl. v. 27. Juli 2015 - 1 BvR 1452/13 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. - 3 A 848/16 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    Dies erhöht zwar den Aufwand für die Erteilung der Auskunft, am Vorhandensein der Informationen ändert sich aber nichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. November 2014 - 7 C 20/12 -, BVerwGE 151, 1, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    Auch ein über das zumutbare Maß hinausgehender Aufwand für die Antragsgegnerin (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 SächsPresseG; vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 8. Mai 2018 - 15 A 2080/15 -, juris Rn. 93 m. w. N.; vgl. zum Informationsfreiheitsgesetz BVerwG, Urt. v. 17. März 2016 - 7 C 2.15 -, juris Rn. 23 ff.) ist insoweit weder ersichtlich noch wendet die Antragsgegnerin diesbezüglich etwas gegenüber dem Auskunftsanspruch des Antragstellers ein.
  • OVG Sachsen, 19.09.2017 - 5 B 224/17

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei Ablehnung vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    Sein Beschwerdevorbringen legt auch insoweit nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ausreichend dar, weshalb die angefochtene Entscheidung im Ergebnis rechtswidrig und daher aufzuheben sein soll (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. September 2017 - 5 B 224/17 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 15 A 2080/15

    Auskunftsanspruch der Presse zu Informationen eines älteren

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    Auch ein über das zumutbare Maß hinausgehender Aufwand für die Antragsgegnerin (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 SächsPresseG; vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 8. Mai 2018 - 15 A 2080/15 -, juris Rn. 93 m. w. N.; vgl. zum Informationsfreiheitsgesetz BVerwG, Urt. v. 17. März 2016 - 7 C 2.15 -, juris Rn. 23 ff.) ist insoweit weder ersichtlich noch wendet die Antragsgegnerin diesbezüglich etwas gegenüber dem Auskunftsanspruch des Antragstellers ein.
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    Erforderlich und zugleich ausreichend ist es, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - NJW 2014, 3711 Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 6 VR 3.17

    Auskunftsanspruch eines Redakteurs der Zeitung "Der Tagesspiegel" vom BND zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    Demnach darf ein Verweis auf das Hauptsacheverfahren nicht dazu führen, dass eine begehrte Auskunft mit starkem Aktualitätsbezug ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (BVerwG, Beschl. v. 20. März 2018 - 6 VR 3/17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 16.05.2017 - 3 A 848/16

    Presseauskünfte, schutzwürdiges Interesse, Abwägung, Dokumentation, Aktenführung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    Soweit sie sich erstinstanzlich sinngemäß mit Blick auf den melderechtlichen Rechtsstreit auf die Wahrung der "Waffengleichheit" der Parteien berufen hat, indem sie darauf verwiesen hat, dass der Antragsteller über den presserechtlichen Auskunftsanspruch Auskünfte von der Antragsgegnerin erlangen könne, die er dann als Partei in den mit der Antragsgegnerin geführten Rechtsstreit einführen wolle, ist diese Erwägung mit der Beendigung des melderechtlichen Rechtsstreits hinfällig geworden.15 Da sich der Antragsteller schon nach landesrechtlichen Vorschriften auf den einfachgesetzlichen Anordnungsanspruch des § 4 Abs. 1 Satz 1 SächsPresseG berufen kann, kann hier offen bleiben, ob der begehrte Auskunftsanspruch unter Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden kann und wie weit dieser gegebenenfalls reicht (BVerfG, Beschl. v. 27. Juli 2015 - 1 BvR 1452/13 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. - 3 A 848/16 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 23.06.2017 - 3 B 136/17

    Presse, Auskunft, schutzwürdiges Interesse, Informationsinteresse,

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.05.2020 - 5 B 102/20
    Der Antragsteller ist auskunftsberechtigter Vertreter der Presse (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 3 B 136/17 -, juris Rn. 7); er hat auch glaubhaft gemacht, dass das Auskunftsverlangen der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse dient (vgl. § 3 Abs. 2 SächsPresseG).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 7 C 26.17

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend

  • VG Berlin, 13.11.2020 - 27 K 34.17

    Bundeskanzleramt muss Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben

    Allein die Notwendigkeit mehrerer Arbeitsschritte, um die gewünschte Information aus einer größeren Datenmenge herauszufiltern, bedeutet nicht, dass die Information nicht vorhanden ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2018 - 15 A 2752/15 -, juris, Rn. 100 und Beschluss vom 8. Mai 2018 - 15 A 2080/15 -, juris, Rn. 85 ff.; vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 B 102/20 -, juris, Rn. 13, NJW 2020, 2288 zum Sächsischen Gesetz über die Presse; VGH Bayern, Urteil vom 13. Mai 2019 - 4 B 18.1515 -, juris, Rn. 38, NJW 2020, 85 zum Bayerischen Datenschutzgesetz).
  • VG Köln, 24.06.2021 - 6 L 566/21

    Presseauskunft, Bundesministerium für Gesundheit, Beschaffung von Masken,

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014 - 1 BvR 23/14 -, juris; Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 21.03.2019 - 7 C 26.17 -, juris, Rn. 22 ff. m. w. N.; BayVGH, Urteil vom 13.05.2019 - 4 B 18.1515 -, juris, Rn. 55; Sächs. OVG, Beschluss vom 13.05.2021 - 5 B 102/20 -, juris, Rn. 11.
  • OVG Bremen, 16.05.2023 - 1 S 287/22

    Festsetzung des Streitwerts nach Beendigung des Verfahrens durch das Gericht

    Die Festsetzung des Auffangwertes entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in vergleichbaren Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.01.2023 - 1 LA 420/21, juris Rn. 54; so auch OVG LSA, Beschl. v. 20.03.2023 - 3 L 108/22.Z, juris Rn. 25; VGH BW, Beschl. v. 06.08.2020 - 10 S 1856/20, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 13.05.2020 - 5 B 102/20, juris Rn. 18; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 13.04.2018 - 12 S 13.18, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 14.04.2020 - 5 B 102/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7477
VG Osnabrück, 14.04.2020 - 5 B 102/20 (https://dejure.org/2020,7477)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 14.04.2020 - 5 B 102/20 (https://dejure.org/2020,7477)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 14. April 2020 - 5 B 102/20 (https://dejure.org/2020,7477)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Rücknahme des subsidiären Schutzstatus nach strafrechtlicher Verurteilung durch das Landgericht Osnabrück rechtmäßig

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