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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08   

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https://dejure.org/2008,24264
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08 (https://dejure.org/2008,24264)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.2008 - 5 B 1046/08 (https://dejure.org/2008,24264)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 (https://dejure.org/2008,24264)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 11 ME 309/07

    Manches geht eben nur am Nikolaustag, sonst: Verspätung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08
    vgl. dazu auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 11 ME 309/07 - juris, Rn. 15.
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08
    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 - juris, Rn. 12, 15.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 2.05 - juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 6. November 2001 - 5 E 323/00 - und 6. Februar 2007 - 5 A 1217/06 -.
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Insoweit bedarf es einer Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2/05 -, juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 6).

    45 Zunächst reicht ein lediglich allgemeiner Verweis auf die Natur der Anlassstraftat als sog. "Neigungsdelikt" für sich genommen allerdings noch nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr zu begründen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 13; VG Münster, Urteil vom 12. November 2013 - 1 K 226/13 -, BeckRS 2013, 59105).

  • VG Düsseldorf, 29.01.2020 - 18 K 15017/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose; Wiederholungsgefahr; Obdachlosigkeit

    Ständige Rechtsprechung des BVerwG und des OVG NRW, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. März 2019 - 6 B 163/18, 6 PKH 10/18 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG NRW in dem Beschwerdeverfahren bzgl. der Prozesskostenhilfe im hiesigen Verfahren, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 5 E 75/19 - Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 6 f. m.w.N aus der älteren, gefestigten Rechtsprechung.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 9.

  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

    Insoweit bedarf es einer Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2/05 -, juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 6).

    Ein lediglich allgemeiner Verweis auf die Natur der Anlassstraftat als sog. "Neigungsdelikt" reicht für sich genommen allerdings noch nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr zu begründen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 13; VG Münster, Urteil vom 12. November 2013 - 1 K 226/13 -, BeckRS 2013, 59105; weitergehend aber VG Köln, Urteil vom 26. Mai 2008 - 20 K 2797/07 -, BeckRS 2009, 35490: "Ungeachtet dessen tragen bereits die generellen Erwägungen zur Wiederholungsgefahr aufgrund des Charakters als Neigungsdelikt die Verfügung").

  • VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12

    Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen; Kein

    Die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 - sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, alle .

    Je schwerer ein Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 - OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle .

  • VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere von Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraums, während er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass er in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 - , beide in juris,; OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris.

    Eine derartige Prognose kann auch allein aus Art und Begehung der Anlasstat(en) zu rechtfertigen sein, sofern der Sachverhalt bereits in zureichendem Maße ermittelt ist, OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 11 ME 309/07 -, juris, Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, juris, Rn. 15.

  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 17 K 3859/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Kind; Kinderpornografie; Kinderpornographie;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008- 5 B 1046/08 -, juris, RdNr. 6.
  • VG Düsseldorf, 21.09.2018 - 18 K 7946/17
    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere von Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraums, während er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass er in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 -, juris, Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 6.

    Eine derartige Prognose kann auch allein aus Art und Begehung der Anlasstat(en) zu rechtfertigen sein, sofern der Sachverhalt bereits in zureichendem Maße ermittelt ist, OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 11 ME 309/07 -, juris, Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, juris, Rn. 15.

  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    30 Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG -), der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der präventive Charakter der erkennungsdienstlichen Maßnahme verlangen eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und dem Interesse des Betroffenen, entsprechend dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht bereits deshalb als potenzieller Rechtsbrecher behandelt zu werden, weil er sich irgendwie verdächtig gemacht hat oder angezeigt worden ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris).
  • VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 29/10

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen eines

    Die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, a.a.O., und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, a.a.O., sowie Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, beide , vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, und vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle a.a.O.

    Je schwerer ein Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 -, BVerwGE 26, 169 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, alle a.a.O., und vom 16. Oktober 1996 - 5 B 2205/96 -, NRWE-Datenbank.

  • VG Aachen, 17.02.2010 - 6 K 224/09

    Unbestimmtheit einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 und juris; Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61.88 -, NJW 1989, 2640; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, juris, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, NRWE-Datenbank, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, NRWE-Datenbank, und vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, NRWE-Datenbank.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 57.66 -, BVerwGE 26, 169 ff.; OVG NRW, Beschlüsse Beschlüsse vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, vom 18. August 2008 - 5 B 597/08 -, juris, vom 7. März 2001 - 5 B 1972/00 -, NRWE-Datenbank, vom 17. Dezember 1999 - 5 B 1944/99 -, NRWE-Datenbank, vom 24. November 1999 - 5 B 1785/99 -, NRWE-Datenbank, und vom 16. Oktober 1996 - 5 B 2205/96 -, NRWE-Datenbank.

  • VG Düsseldorf, 07.02.2014 - 18 K 5188/13

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Beschuldigten in dem

  • VG Düsseldorf, 13.09.2012 - 18 K 7552/11

    Zulässigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei Anklage wegen des Besitzes

  • VG Aachen, 22.12.2010 - 6 K 1100/09

    Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Notwendigkeit der

  • VG Aachen, 19.11.2010 - 6 K 2372/09

    Rechtmäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei späterem Wegfall der

  • VG Aachen, 08.11.2010 - 6 K 1843/09

    Rechtmäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei späterem Wegfall der

  • VG Aachen, 10.09.2014 - 6 K 2525/13

    Erkennungsdienstliche Maßnahme, Anordnung, Einstellung des Verfahrens

  • VG Aachen, 24.08.2015 - 6 K 297/14

    Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Betäubungsmittel;

  • VG Saarlouis, 05.11.2018 - 6 L 1139/18

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; rechtswidrige Anordnung

  • VG Köln, 08.03.2019 - 20 K 7227/16
  • VG Münster, 24.03.2017 - 1 K 3742/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung gegenüber

  • VG Schwerin, 15.01.2020 - 7 A 4565/17

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG Düsseldorf, 08.06.2009 - 18 K 2265/09
  • VG Münster, 12.11.2013 - 1 K 226/13

    Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken gegen den Willen des Beschuldigten

  • VG Berlin, 04.11.2013 - 1 K 410.11

    Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen

  • VG Potsdam, 30.09.2010 - 3 K 775/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung anlässlich innerfamiliärer Streitigkeit

  • VG Köln, 07.05.2009 - 20 K 1540/08

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung;

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