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   OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10   

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https://dejure.org/2010,21241
OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10 (https://dejure.org/2010,21241)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.09.2010 - 5 B 108/10 (https://dejure.org/2010,21241)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. September 2010 - 5 B 108/10 (https://dejure.org/2010,21241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 3 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 1, § 22 Abs. 1 S. 1; SächsNRG § 19
    Abwasserbeitrag, Hinterliegergrundstück, Notleitungsrecht, Anschlussmöglichkeit, Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Abwasserbeiträgen im Fall eines Hinterliegergrundstückes bei tatsächlich und rechtlich dauerhafter Sicherung der Anschlussmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Abwasserbeiträgen im Fall eines Hinterliegergrundstückes bei tatsächlich und rechtlich dauerhafter Sicherung der Anschlussmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zum Notleitungsrecht nach § 19 Abs. 1 Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Notleitungsrecht nach § 19 Abs. 1 Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück,

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Urt. v. 20.3.2007 - 15 A 4728/04 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen- Anhalt (vgl. Beschl. v. 20.7.2009 - 4 L 66/09 -, juris) genügt ein Notleitungsrecht nur, wenn ein Anschluss tatsächlich schon vorhanden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 2 S 807/01

    Hinterliegergrundstück-dauerhafte Vorteilssicherung;Herstellung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10
    Ansonsten bedarf es für die Annahme eines dauerhaft gewährten Vorteils grundsätzlich einer Sicherung in Form einer öffentlich-rechtlichen Baulast oder einer Grunddienstbarkeit bzw. beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688 - und Beschl. v. 30.5.2001 - 23 B. 01.470 -, beide juris; Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urt. v. 27.6.2002 - 2 S 807/01 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.11.1990 - 23 B 88.03688
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10
    Ansonsten bedarf es für die Annahme eines dauerhaft gewährten Vorteils grundsätzlich einer Sicherung in Form einer öffentlich-rechtlichen Baulast oder einer Grunddienstbarkeit bzw. beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688 - und Beschl. v. 30.5.2001 - 23 B. 01.470 -, beide juris; Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urt. v. 27.6.2002 - 2 S 807/01 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 15 A 4728/04

    Kanalanschlussbeitrag für Hinterlieger

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Urt. v. 20.3.2007 - 15 A 4728/04 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen- Anhalt (vgl. Beschl. v. 20.7.2009 - 4 L 66/09 -, juris) genügt ein Notleitungsrecht nur, wenn ein Anschluss tatsächlich schon vorhanden ist.
  • OVG Sachsen, 22.06.2007 - 5 BS 73/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10
    Soweit es um die Anwendung der dem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Satzung, geht, ist der Verfahrensausgang als offen zu bewerten, sofern die Rechtsgrundlagen nicht offensichtlich unwirksam sind (SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2007 - 5 BS 73/07 -).
  • VGH Bayern, 25.01.1988 - 6 CS 87.03857

    Erschließungsbeitragsrecht: Stundung von Erschließungsbeiträgen, Unbillige Härte

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10
    Eine solche liegt nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988, BayVBl. 1988, 727).
  • OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 B S 456/02

    Abwasserbeitrag, Aufschiebende Wirkung, Vorteilsgrundsatz, Typengerechtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 108/10
    Es reicht hingegen nicht aus, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfes nach derzeitigem Erkenntnisstand im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als offen zu bewerten sind (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 28.7.2003, SächsVBl. 2004, 34).
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