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   BVerwG, 10.06.1994 - 5 B 111.93   

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https://dejure.org/1994,10478
BVerwG, 10.06.1994 - 5 B 111.93 (https://dejure.org/1994,10478)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1994 - 5 B 111.93 (https://dejure.org/1994,10478)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - 5 B 111.93 (https://dejure.org/1994,10478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch das Verletzen der Hinweispflicht durch das Berufungsgericht - Notwendigkeit der Bestellung eines Prozesspflegers, weil der Kläger wegen Querulanz in Form übersteigerter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 5 B 111.93
    Will das Gericht aber seine Entscheidung auf Rechtsgründe stützen, die im gesamten Verfahren noch nicht erörtert worden und auch für die Beteiligten oder einen von ihnen nicht offensichtlich sind, so ist es seine Pflicht, gemäß § 86 Abs. 3 VwGO den oder die Beteiligten darauf hinzuweisen, damit sie sich dazu äußern und gegebenenfalls die entsprechenden Folgerungen aus dem Hinweis ziehen können (vgl. BVerwGE 36, 264 m.w.N.).

    Hat sich die Auffassung des Berufungsgerichts über die teilweise Prozeßunfähigkeit des Klägers erst aufgrund der ausführlichen Angaben des Beklagten in der mündlichen Verhandlung zum bisherigen Verfahrens- und Prozeßverhalten des Klägers gebildet, hätte es die Verhandlung vertagen und dem Kläger Gelegenheit geben müssen, verfahrensrechtlich auf die Zweifel an seiner Prozeßfähigkeit zu reagieren (vgl. auch BVerwGE 36, 264 ).

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 5 B 111.93
    Nimmt er durch Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern, nicht wahr, muß er die hierdurch für ihn gegebenenfalls entstehenden prozessualen Nachteile tragen (BVerwGE 61, 145 ).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Diesem wird in einem solchen Fall nicht mehr zugemutet, für eine anderweitige Vertretung zu sorgen (BSG in SozR 1750 § 227 Nr. 2; BVerwG vom 5. Dezember 1994, 8 B 179.94, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259 und vom 10. Juni 1994, BVerwG 5 B 111.93; BVerfG in BayVBl 1961, 347).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2014 - 8 A 1742/10

    Untersagung des Betriebs von mehreren Feuerwehrfahrzeugen für ein Gewerbe nach

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 18.79 -, BVerwGE 61, 145 = juris Rn. 18, sowie Beschlüsse vom 10. Juni 1994 - 5 B 111/93 -, juris Rn. 6, und vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, NJW 2001, 1151 = juris Rn. 2; Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 102 Rn. 63.
  • LSG Hamburg, 11.10.2006 - L 1 KR 17/06

    Frage der Zulässigkeit der Berufung bei fehlender Prozessfähigkeit des Klägers;

    Da die Frage, ob er prozessfähig ist, ein Dauerthema seiner vielen Prozesse darstellt, musste der Senat die Frage in der Verhandlung nicht nochmals gesondert in den Raum stellen (vgl. insofern BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1994, Az. 5 B 111/93.
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