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   BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 113.89, 5 B 113.89, 5 B 113.89   

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https://dejure.org/1990,2414
BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 113.89, 5 B 113.89, 5 B 113.89 (https://dejure.org/1990,2414)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1990 - 5 B 113.89, 5 B 113.89, 5 B 113.89 (https://dejure.org/1990,2414)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - 5 B 113.89, 5 B 113.89, 5 B 113.89 (https://dejure.org/1990,2414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfeverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Eingliederungshilfe bei Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte für ein bereits vorhandenes Kraftfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 561
  • DÖV 1991, 751
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 113.89
    Danach kam es neben § 39 BSHG darauf an, ob der Kläger auf (die Benutzung eines) ein Kraftfahrzeug angewiesen war (Merkmal der Notwendigkeit; vgl. BVerwGE 55, 31 [BVerwG 27.10.1977 - 5 C 15/77]).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Deshalb ist (auch) der Anspruch auf Hilfe für besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte für ein bereits vorhandenes Kraftfahrzeug allein nach § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO - unabhängig von § 8 Eingliederungshilfe-VO - zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 20.12.1990 - 5 B 113/89) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - L 20 SO 388/13

    Prüfung der Notwendigkeit einer Beihilfe zur Beschaffung eines

    bb) Die Voraussetzungen der §§ 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII, § 55 SGB IX i.V.m. § 8 EinglHV für die Gewährung einer Hilfe zur Beschaffung eines KFZ sind ebenfalls erfüllt (zur Abgrenzung dieser Vorschrift gegenüber § 9 Abs. 1 Nr. 11 EinglHV vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1990 - 5 B 113/89 Rn. 3 f., und BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 20 SO 75/07

    Sozialhilfe

    Deswegen könne ein Eingliederungsbedarf für besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte nicht nur dann angenommen werden, wenn die Voraussetzungen des § 8 EinglH-VO vorlägen (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 20.12.1990 - Az. 5 B 113/89).

    bb) Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kann - anders als bei der Gewährung von Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - ein Eingliederungsbedarf für besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte allerdings nicht nur angenommen werden, wenn die Voraussetzungen des § 8 EinglH-VO vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1990 - 5 B 113/89).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2011 - L 9 SO 40/09

    Sozialhilfe

    Dies kann aber dahinstehen, weil sowohl § 8 Abs. 1 Satz 2 als auch § 9 Abs. 2 Nr. 12 der Eingliederungshilfe-Verordnung übereinstimmend voraussetzen, dass der behinderte Mensch auf das Kfz angewiesen ist (a.A. vom Ansatz Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Urteil vom 22.02.2010, L 20 SO 75/07, anhängig BSG B 8 SO 9/10 R, unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 20.12.1990, 5 B 113/89).
  • SG Darmstadt, 15.05.2018 - S 17 SO 28/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Die engeren Voraussetzungen des § 8 Eingliederungshilfe-VO für die Beschaffung eines Kfz gelten hier nicht, denn jede der Vorschriften der §§ 8, 9 und 10 Eingliederungshilfe-VO sind eigenständige Regelungen, betreffen eigenständige Bedarfslagen und setzten die Anspruchsvoraussetzungen eigenständig fest (vgl. so bereits BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1990, 5 B 113/89, juris).
  • SG Aachen, 08.08.2007 - S 19 SO 35/05

    Sozialhilfe

    Deswegen kann ein Eingliederungsbedarf für besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte nicht nur dann angenommen werden, wenn die Voraussetzungen des § 8 EinglH-VO vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. V. 20.12.1990, Az.: 5 B 113/89).
  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2000 - 11 K 5859/98

    Voraussetzungen der Zuständigkeit eines überörtlichen Sozialhilfeträgers für die

    Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 20. Dezember 1990 -5 B 113/89-, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht -Rechtsprechungs-Report- 1991, 561.
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