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   BVerwG, 23.02.1979 - 5 B 114.78   

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BVerwG, 23.02.1979 - 5 B 114.78 (https://dejure.org/1979,1702)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1979 - 5 B 114.78 (https://dejure.org/1979,1702)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1979 - 5 B 114.78 (https://dejure.org/1979,1702)
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Wird zitiert von ... (24)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 2 AS 488/17

    Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat diesbezüglich bereits für die entsprechenden Vorschriften im Bundessozialhilfegesetz festgestellt, dass der Verlust des Anspruchs auf Sozialhilfe bei Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, mit höherrangigem Recht vereinbar ist und nicht im Widerspruch zu Art. 12 GG steht ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78, RdNr. 5 bei juris mwN).
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 781/14

    Änderung während der Laufzeit, Eingliederungsverwaltungsakt

    Der Senat schließt sich insoweit im Übrigen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, das bereits zu den entsprechenden Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes festgestellt hat, dass die Regelungen über gemeinnützige Arbeit in § 19 Abs. 2 BSHG und über den Verlust des Anspruchs auf Sozialhilfe bei Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, mit höherrangigem Recht vereinbar sind und insbesondere nicht in Widerspruch zu Art. 12 Abs. 2 und 3 GG stehen (vgl. BVerwG Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2014 - L 19 AS 404/14

    Ablehnung einer Eingliederungsvereinbarung durch den Leistungsberechtigten und

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, das bereits zu den entsprechenden Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes festgestellt hat, dass die Regelungen über gemeinnützige Arbeit in § 19 Abs. 2 BSHG und über den Verlust des Anspruchs auf Sozialhilfe bei Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, mit höherrangigem Recht vereinbar sind und insbesondere nicht in Widerspruch zu Art. 12 Abs. 2 und 3 GG stehen (vgl. BVerwG Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78; siehe Rixen, a.a.O., § 10 Rn. 23 f).
  • LSG Hessen, 28.04.2008 - L 9 AS 1/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ein-Euro-Job - Angemessenheit der

    Die Entschädigung stellt daher auch keinen Stundenlohn für die Arbeitstätigkeit als solche dar, soll aber so bemessen sein, dass neben der Abgeltung der Aufwendungen noch ein gewisser Betrag für den Hilfeempfänger verbleibt, um einen Anreiz für die Aufnahme der Tätigkeit zu bieten (vgl. Hammel, Keine Anspruchsgrundlage für die Übernahme notwendiger Fahrtkosten bei der Verrichtung eines "Ein-Euro-Job"?, ZFSH 2007, 659ff.; Eicher in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008 § 16 Rdnr. 230; Niewald in: SGB II, 2. Aufl. 2007, § 16 Rdnr. 56f.; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Februar 1979, 5 B 114/78 zu § 19 BSHG).
  • LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Anpassung; aufschiebende Wirkung;

    So ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass gegen die erwähnten Verfassungsnormen nicht verstoßen wird, wenn die Leistung von Sozialhilfe von der Leistung zumutbarer Arbeit seitens des Hilfesuchenden abhängig gemacht wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78, juris, Rn. 5, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 9 AS 577/16
    Solange der Nutzen des Verwaltungsaktes nicht nachweislich größer sei als die allgemeinen Grundrechte, habe die Anordnung keinen Nutzen für die Allgemeinheit, ohne größeren Nutzen für die Allgemeinheit liege kein "Missbrauch" an der Gemeinschaft vor im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23.02.1979 (Az: 5 B 114/78).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des BVerwG an, das bereits zu den entsprechenden Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes festgestellt hat, dass die Regelungen über gemeinnützige Arbeit in § 19 Abs. 2 BSHG und über den Verlust des Anspruchs auf Sozialhilfe bei Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, mit höherrangigem Recht vereinbar sind; insbesondere nicht in Widerspruch zu Art. 12 Abs. 2 und 3 GG stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 7 AS 557/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in der Vergangenheit ebenso wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschieden, dass diese Regelungen mit dem Gesetz betreffend das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- und Pflichtarbeit vom 01.06.1956 (BGBl. II S. 640) in Einklang zu bringen sind (BVerwG, Beschluss vom 23.03.1979, Az.: 5 B 114/78, OVG NRW, Beschluss vom 14.07.2000, Az.: 16 B 605/00 und Urteil vom 19.07.1995, Az.: 8 A 46/92).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, das bereits zu den entsprechenden Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes festgestellt hat, dass die Regelungen über gemeinnützige Arbeit in § 19 Abs. 2 BSHG und über den Verlust des Anspruchs auf Sozialhilfe bei Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, mit höherrangigem Recht vereinbar sind und insbesondere nicht in Widerspruch zu Art. 12 Abs. 2 und 3 GG stehen (vgl. BVerwG Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, das bereits zu den entsprechenden Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes festgestellt hat, dass die Regelungen über gemeinnützige Arbeit in § 19 Abs. 2 BSHG und über den Verlust des Anspruchs auf Sozialhilfe bei Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, mit höherrangigem Recht vereinbar seien; insbesondere stünden sie nicht in Widerspruch zu Art. 12 Abs. 2 und 3 GG (vgl. BVerwG Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, das bereits zu den entsprechenden Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes festgestellt hat, dass die Regelungen über gemeinnützige Arbeit in § 19 Abs. 2 BSHG und über den Verlust des Anspruchs auf Sozialhilfe bei Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, mit höherrangigem Recht vereinbar sind und insbesondere nicht in Widerspruch zu Art. 12 Abs. 2 und 3 GG stehen (vgl. BVerwG Beschluss vom 23.02.1979 - 5 B 114/78; siehe Rixen, a.a.O., § 10 Rn. 23 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2000 - 16 B 605/00

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Gemeinnützige Arbeit, Arbeitsgelegenheit,

  • LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2009 - L 12 AS 12/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Hessen, 27.10.2014 - L 6 AS 534/14
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AS 397/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 19 B 842/06

    Nichtzulassungsbeschwerde; Eingliederungsvereinbarung

  • BVerwG, 21.07.1987 - 5 ER 221.87

    Versagung der Prozesskostenhilfe - Entschädigung für Mehraufwendungen - Hilfe zum

  • SG Kassel, 15.12.2006 - S 1 AS 788/06
  • VG Weimar, 28.12.1999 - 5 E 4173/99

    Sozialhilferecht; Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit

  • LG Görlitz, 29.11.2005 - 2 T 282/05

    Entschädigung für Mehraufwendungen - Unpfändbarkeit

  • OVG Bremen, 02.03.2004 - 2 A 65/04

    Arbeitsgelegenheiten

  • VGH Hessen, 24.02.1987 - 9 TG 2667/85

    Zur Kürzung von Sozialhilfeleistungen wegen Verweigerung gemeinnütziger

  • BVerwG, 15.10.1984 - 5 B 166.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - L 9 AS 3049/14
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