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   BVerwG, 01.03.1985 - 5 B 120.84   

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https://dejure.org/1985,6636
BVerwG, 01.03.1985 - 5 B 120.84 (https://dejure.org/1985,6636)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1985 - 5 B 120.84 (https://dejure.org/1985,6636)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1985 - 5 B 120.84 (https://dejure.org/1985,6636)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge bei Vermögen aus angesparter Grundrente - Begriff des "Einkommens" - Nachranggrundsatz bei Kriegsopferfürsorgeleistungen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73

    Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1985 - 5 B 120.84
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 29.73 - (BVerwGE 45, 135) dies ausdrücklich für Vermögen bejaht, das aus einer Grundrentennachzahlung stammt.

    Auch die Gründe, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 1974 (a.a.O.) gegen eine analoge Anwendung der Anrechnungsfreiheit in § 76 Abs. 1 BSHG auf eine Grundrentennachzahlung angeführt hat, gelten in gleicher Weise für ein Vermögen aus angesparter Grundrente.

    Entgegen den Ausführungen in der Beschwerdebegründung weicht das Berufungsurteil nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1974 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Wegen der zeitabschnittsweisen Leistungsgewährung im Recht der Kriegsopferfürsorge wird nach Ablauf des Zuflusszeitraums die bis dahin nicht verbrauchte Beschädigtengrundrente zum Vermögen (vgl. Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 29.73 - BVerwGE 45, 135 ; Beschluss vom 1. März 1985 - BVerwG 5 B 120.84 - BA S. 2 f.).

    Soweit ältere Entscheidungen des Senats (Urteil vom 28. März 1974 a.a.O., Beschluss vom 1. März 1985 - BVerwG 5 B 120.84 - a.a.O.) dahin zu verstehen sind, dass der Zweck der Grundrente (allein) darin zu sehen sei, einen wiederkehrenden schädigungsbedingten Mehrbedarf zu decken und der Vermögenseinsatz nur insoweit eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG bedeuten könne, als dadurch die Befriedigung eines schädigungsbedingten Nachholbedarfs wesentlich erschwert würde, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

  • SG Braunschweig, 19.09.2014 - S 32 SO 198/12

    Angespartes Vermögen aus Grundrente nach Opferentschädigungsrecht anrechenbar auf

    Soweit ältere Entscheidungen des Senats (Urteil vom 28. März 1974 a.a.O., Beschluss vom 1. März 1985 - BVerwG 5 B 120.84 - a.a.O.) dahin zu verstehen sind, dass der Zweck der Grundrente (allein) darin zu sehen sei, einen wiederkehrenden schädigungsbedingten Mehrbedarf zu decken und der Vermögenseinsatz nur insoweit eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG bedeuten könne, als dadurch die Befriedigung eines schädigungsbedingten Nachholbedarfs wesentlich erschwert würde, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04

    Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen

    Das ist jedoch bei der hier in Frage stehenden Grundrente nicht der Fall (vgl. BayVGH FEVS 44 (1994), 69/72 f. unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.3.1985 - 5 B 120.84).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Das ist jedoch bei der hier in Frage stehenden Grundrente nicht der Fall (vgl. BayVGH FEVS 44 (1994), 69/72 f. unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.3.1985 - 5 B 120.84).
  • VG Stuttgart, 28.06.2006 - 7 K 2459/05

    Heranziehung zu Kostenbeitrag für Heimunterbringung;Vermögenseinsatz bei Bezug

    Hinsichtlich des auf der Ansparung der Grundrente beruhende Geldvermögens der Klägerin ist die genannte Regelung des § 25 d Abs. 1 Satz 2 BVG nicht entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1985 - 5 B 120.84 - ; Bayerischer VGH, Urt. vom 24.09.1992 - 12 B 90.327 - FEVS 44, 69, 72 f.; sowie BVerwG, Urt. vom 28.03.1974 - VC 29.73 - FEVS 22, 345, 348: zu einem auf der Nachzahlung der Grundrente beruhenden Vermögen).
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