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   BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07   

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https://dejure.org/2008,6753
BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07 (https://dejure.org/2008,6753)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2008 - 5 B 130.07 (https://dejure.org/2008,6753)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 (https://dejure.org/2008,6753)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Erfüllen des Antragserfordernis bei Stellung des Antrag auf Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe an einem unzuständigen Amt; Vorliegen eines ...

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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212; Beschluss vom 13. Juli 2007 BVerwG 9 B 1.07 juris).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschluss vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
    Etwaige Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrens-, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2005 - 12 A 4384/03

    Erstattung von Kosten eines Klinikaufenthaltes eines überörtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
    5 Ein darüber hinausgehender grundsätzlicher Klärungsbedarf wird auch nicht durch den Hinweis der Beschwerde auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. Oktober 2005 ( 12 A 4384/03 juris) begründet.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1999 ( BVerwG 5 C 24.98 BVerwGE 109, 155) entschieden, dass auch im Erstattungsstreit (im konkreten Fall nach § 89 SGB VIII a.F.) maßgeblich ist, ob die zugrundeliegende Maßnahme den materiellrechtlichen Vorschriften entsprach, d.h. ob sie rechtmäßig war.
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend Urteile vom 28. September 2000 BVerwG 5 C 29.99 BVerwGE 112, 98 und vom 11. August 2005 BVerwG 5 C 18.04 BVerwGE 124, 83) hinreichend geklärt, dass Leistungen der Jugendhilfe grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe voraussetzen.
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend Urteile vom 28. September 2000 BVerwG 5 C 29.99 BVerwGE 112, 98 und vom 11. August 2005 BVerwG 5 C 18.04 BVerwGE 124, 83) hinreichend geklärt, dass Leistungen der Jugendhilfe grundsätzlich eine vorherige Antragstellung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe voraussetzen.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212; Beschluss vom 13. Juli 2007 BVerwG 9 B 1.07 juris).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Nur wenn die Eltern bzw. der Hilfeempfänger grundsätzlich den Träger der Jugendhilfe von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbeziehen, kann er seine aus § 36a Abs. 1, § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII wahrnehmen (Urteil vom 18. Oktober 2012 - BVerwG 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 = Buchholz 436.511 § 36a SGB VIII Nr. 2 jeweils Rn. 31; Beschluss vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 130.07 - JAmt 2008, 600).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Nur wenn die Eltern bzw. der Hilfeempfänger grundsätzlich den Träger der Jugendhilfe von Anfang an in den Entscheidungsprozess einbeziehen, kann er seine aus § 36a Abs. 1, § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB VIII wahrnehmen (Beschluss vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 130.07 - JAmt 2008, 600).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a

    - 5 B 43.10 -, a. a. O., mit Hinweis auf Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600.
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